Ihre berufliche Laufbahn beginnen Sie mit Ihrer Ausbildung. Sie werden zum Beamten auf Widerruf beziehungsweise Referendar ernannt. Noch können Sie jederzeit aus dem Dienst entlassen werden, beispielsweise bei einem Dienstvergehen oder wenn die charakterliche bzw. gesundheitliche Eignung nicht gegeben ist, wie zum Beispiel durch Dienstunfähigkeit. Müssen Sie aus dem Dienst ausscheiden, wird Ihr Dienstherr Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit des geleisteten Dienstes nachversichern. Anspruch auf eine staatliche Rente haben Sie in der Regel noch nicht. Höchstwahrscheinlich bleibt Ihnen nichts anders übrig, als Hartz 4 zu beantragen. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV können Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko absichern.
Werden Sie vorübergehend krank, haben Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Entweder durch Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Erhalten Sie durch die Beihilfe eine anteilige Kostenerstattung, können Sie die Restkosten mit der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV optimal absichern. Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung abschließen, sind Sie gleichzeitig verpflichtet, auch eine Pflegeversicherung abzuschließen.
Schon jetzt können Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist deshalb für Sie von Anfang an ein absolutes Muss.