Mit den Angeboten der DBV Deutsche Beamtenversicherung haben wir eine breite Palette von genau auf Sie und Ihren Bedarf zugeschnittenen Versicherungslösungen. Zum Beispiel die Dienstunfähigkeits- oder Diensthaftpflichtversicherung, eine Dienstanfängerpolice oder eine Beihilfe-konforme Krankenversicherung. Als Spezialisten für den Öffentlichen Dienst informieren wir Sie gerne über die umfangreichen Leistungen der DBV. Sprechen Sie uns an!
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Harald Alt
Spezialist für den Öffentlichen Dienst Harald Alt
91154 Roth
Mobil:
Fax: 09171/8948241
Nach Vereinbarung
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Maßgeschneiderter Schutz für den Öffentlichen Dienst.
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Harald Alt in Roth
DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth
Seit über 30 Jahren berate und versichere ich, Harald Alt, Menschen und Firmen individuell und bedarfsgerecht in Sachen Versicherung und Vorsorge. Seit nunmehr 13 Jahren bin ich Geschäftsführer der Agentur der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth . Durch zahlreiche Weiterbildungen konnte ich zusätzliche Qualifikationen erwerben. Ich bin:
- Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK
- Fachberater für den öffentlichen Dienst IHK
- Immobilienfachwirt
Als zuständiger Empfehlungsvertragsbeauftragter für den Bundeswehrstandort Roth ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth spezialisierter Ansprechpartner für Soldaten zu den Themen Soldatenversorgung, Krankenversorgung, Einsatzversorgung, Einsatzweiterverwendungsgesetz, Haftungsgrundlagen und Hinterbliebenenversorgung.
Die DBV hat über 140 Jahren Erfahrung in der Absicherung für den öffentlichen Dienst, kennt die speziellen Bedürfnisse von Soldaten, Beamten der Polizei, Justiz und Zoll, der Feuerwehr und Lehrern ganz genau und steht Ihnen in jeder Phase der beruflichen Laufbahn beratend und unterstützend zur Seite. Beratung und Informationen erhalten Sie in unserer Agentur in zentraler Lage von Roth. Sie können nicht zu uns kommen? Dann besuchen wir Sie gern bei Ihnen zu Hause. Selbstverständlich betreuen wir auch Kunden, die außerhalb des Einzugsgebietes von Roth ansässig sind.
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst benötigen spezielle Absicherungen
Das Beschäftigungsverhältnis von Beamten wird nicht durch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag geregelt. Für Ihren Dienst zum Wohle der Allgemeinheit stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Eine Beamtenlaufbahn bietet zahlreiche Vorteile, wie einen sicheren Arbeitsplatz, lebenslange Alimentation und vieles mehr. Sie birgt aber auch Risiken, wie sie für angestellte Arbeitnehmer in dem Maße nicht gibt. Verfolgen Sie das Ziel, eine Ausbildung zum Beamten zu absolvieren und später ein Amt zu übernehmen, sollten Sie sich zu Themen wie Krankheit, Dienstunfähigkeit, Diensthaftpflicht und Altersvorsorge im Vorfeld umfassend informieren und wenn möglich schon erste Schritte einleiten, damit Sie sich später voll auf Ihre Ausbildung und Karriere konzentrieren können.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, unterstützen Sie gern bei Ihren Vorbereitungen. Ihren individuellen Bedarf ermitteln wir mit einer systematischen Analyse Ihrer persönlichen Risiken und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Versicherungs- und Vorsorgekonzepte, die Sie in jedem Abschnitt Ihrer dienstlichen Laufbahn rundum optimal absichern werden.
Versicherungsschutz von Soldaten
Soldaten haben einen speziellen Versicherungsbedarf, wobei nochmals zwischen den Versorgungsansprüchen von Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden unterschieden wird. Die Versorgungsansprüche von Berufssoldaten entsprechen in etwa den Ansprüchen von Beamten auf Lebenszeit. Beratungsbedarf besteht hier besonders in den Bereichen:
- Soldatendienstunfähigkeit
- Anwartschaftsversicherung
- Hinterbliebenenversorgung
- Invaliditätsabsicherung bei Unfällen beziehungsweise Wehrdienstbeschädigung
- Haftung
- Altersvorsorge
Dienstunfähigkeit bei Soldaten
Sind Sie aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit nicht in der Lage, Ihren Wehrdienst wie gewohnt zu leisten, können Sie von Ihrem Dienstherrn bzw. dem Truppenarzt für wehrdienstunfähig erklärt werden. Ob Sie Anspruch auf Versorgung vonseiten des Dienstherrn haben, ist abhängig von Ihrem Status, den geleisteten Dienstjahren und der Ursache der Dienstunfähigkeit. Können Sie in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie ein Ruhegehalt. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Einsatzunfall, erhalten Sie eine einmalige Entschädigungsleistung und ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Das Ruhegehalt entspricht jedoch niemals den gewohnten monatlichen Dienstbezügen. Eine Dienstunfähigkeit stellt immer eine ernstzunehmende Bedrohung der Existenz dar. Staatliche Unterstützung können Sie bei Entlassung in Form von Hartz 4 erhalten.
Truppenärztliche Versorgung
Streitkräfte der Bundeswehr erhalten im Krankheitsfall eine truppenärztliche Versorgung, die nur in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr gewährt wird. Sie umfasst die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung, inklusive zahnmedizinischer Behandlungen. Die truppenärztliche Versorgung ist vergleichbar mit den Leistungen, welche gesetzliche Krankenversicherungen bieten. In einigen Bereichen, beispielsweise der zahnärztlichen Versorgung, sind private Zusatzversicherungen empfehlenswert. Die Behandlungskosten werden von der Bundeswehr komplett übernommen.
Der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung geht bei der Versetzung in den Ruhestand in den Anspruch auf Beihilfe über. Während in der aktiven Zeit keine weitere Krankenversicherung notwendig ist, benötigen Sie als Versorgungsempfänger mit Beihilfe eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich frühzeitig gegen einen geringen Beitrag das Rechte auf die spätere, problemlose Aufnahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Für Zeitsoldaten empfiehlt sich die kleine Anwartschaft, mit welcher festgelegt wird, dass der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss später maßgeblicher Faktor für die Aufnahme und Beiträge sein wird. Selbst zwischenzeitlich auftretende gravierende Gesundheitsverschlechterungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bei Berufssoldaten wird erst mit der Pensionierung der Heilfürsorgeanspruch durch den Beihilfeanspruch ersetzt. Im Idealfall liegt dieser Zeitpunkt noch in weiter Ferne. Im höheren Alter haben Sie kaum noch die Chance, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Für diesen Fall können Sie vorsorgen, indem Sie bereits in jungen Jahren die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth mit einer Anwartschaftsversicherung sicherstellen. Diese wird bei Bedarf, mit den bei Abschluss der Anwartschaft festgehaltenen Konditionen in eine private Krankenversicherung umgewandelt. Bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung spielt bei der großen Anwartschaft auch das Alter eine Rolle. Neben dem Gesundheitszustand wird das Alter bei Versicherungsabschluss „konserviert“ - es werden bereits Altersrückstellungen gebildet. Der Beitrag ist zwar höher als bei der kleinen Anwartschaft, führt aber später zu deutlich günstigeren Beiträgen.
Beamte der Polizei, Justiz und Zollbeamte
Im Freistaat Bayern erhalten Beamte der Polizei in der Ausbildung und bei der Bereitschaftspolizei freie Heilfürsorge. Das heißt, dass der Dienstherr Ihre Kosten im Krankheitsfall komplett übernimmt. Alle anderen Beamten der Polizei, Justiz und Zoll haben Anspruch auf Beihilfe. Die Beamten müssen in Eigenverantwortung den nicht von der Beihilfe abgedeckten Kostenanteil mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth arbeitet eng mit Berufsverbänden und Gewerkschaften zusammen. Unsere Versicherten profitieren dadurch von Sonderkonditionen und Beitragsnachlässen.
Beamte der Feuerwehr
Im Freistaat Bayern wird Feuerwehrbeamten im Krankheitsfall Beihilfe gewährt. Auch Sie benötigen eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung, die Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zusammen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Anwartschaftsversicherung abschließen können. Im Dienst riskieren Sie oftmals Ihre eigene Gesundheit bzw. Ihr Leben. Sollten Sie aufgrund eines Dienstunfalls oder einer -beschädigung dienstunfähig werden, können Sie bereits in der Ausbildung mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Steht die Dienstunfähigkeit nicht im Zusammenhang mit Ihrer dienstlichen Tätigkeit, müssen Sie als Beamter auf Lebenszeit eine fünfjährige Wartezeit erfüllen, um in den Ruhestand versetzt werden zu können.
Die Höhe des Ruhegehaltes ist abhängig von Ihren geleisteten Dienstjahren. Ihr anfänglicher Anspruch ist eine Mindestversorgung. Maximal 71,75 % des letzten Soldes können Sie nach 40 Dienstjahren erhalten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Sie optimal die Differenz zwischen Ruhegehalt und den letzten Netto-Bezügen ausgleichen. Private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Diensthaftpflichtversicherung, Pflegeversicherung und Altersvorsorge sind für Beamte und Soldaten unverzichtbare Absicherungen. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth beraten Sie gern ausführlich und unverbindlich.
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Und damit sie zu allen Zeiten über sich selbst hinauswachsen können, müssen wir sie ermutigen. Mit dem passenden Familienschutz stärken wir Eltern genau dafür den Rücken.
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