Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer der DBV Deutsche
Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG

Als Lehrerin oder Lehrer haben Sie jeden Tag mit vielen Menschen zu tun, vor allem mit Kindern. Das bedeutet auch eine Menge Verantwortung, denn die Beaufsichtigung von Minderjährigen ist mit einer Menge Dienstpflichten verbunden. Bei so vielen Kindern kann es auch schnell zu einem Schaden kommen, und hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG ins Spiel. Sie schützt Sie vor den hohen Kosten, die nach einem Schaden meist auf Sie zukommen!

Sinn & Zweck einer Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Wenn Sie ein verbeamteter Lehrer oder eine verbeamtete Lehrerin in Deutschland sind, dann gilt für Sie die sogenannte Amtshaftung. Sie sagt aus, dass Schäden, welche während der Arbeitszeit entstehen, vom Staat übernommen werden. Es gibt jedoch einen Haken: Im Nachhinein kann der Staat die entstandenen Kosten von Ihnen zurückfordern, wenn Sie einen Fehler gemacht haben, Genau hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ins Spiel.
 
Ein Beispiel aus dem Arbeitsalltag: Aufgrund einer Besprechung lassen Sie ein Kind etwas vor regulärem Schulende nach Hause fahren. Auf dem Heimweg beschädigt es einen teuren Sportwagen, der Schaden beläuft sich auf 10.000 Euro. Im Nachhinein kommt die Versicherung auf Sie zu, und möchte den Schaden ersetzt haben. Die Diensthaftpflichtversicherung würde diese Forderung übernehmen.
 
Versichert sind immer alle Personen-, Vermögens- und Personenschäden, die während Ihren Arbeitszeiten entstehen. Selbstverständlich sind auch alle Folgekosten abgedeckt, die ein Schaden verursacht. Bei der Diensthaftpflichtversicherung handelt es sich um eine rein berufliche Versicherung, sie greift nicht außerhalb der Arbeitszeiten. Jedoch kann sie mit einer privaten Haftpflichtversicherung

Leistungen und Vorteile der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer

Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer schützen Sie sich vor allen möglichen Eventualitäten, die ein Schaden mitbringen kann. Nach Abschluss der Versicherung profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • AXA verzichtet immer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Auch bei einem vermeidbaren Schaden bleibt also Ihr Versicherungsschutz vollumfänglich bestehen
  • Die Versicherungssumme bestimmen Sie bei AXA selbst. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe ein einzelner Schaden versichert ist
  • Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Lehrer sind alle Schäden mitversichert. Dazu gehören Vermögens-, Personen- und auch Sachschäden aller Art
  • Durch eine Kombination mit anderen Versicherungen von AXA profitieren Sie von attraktiven Beitragsnachlässen und Sondertarifen
  • Die Beiträge der Diensthaftpflichtversicherung können in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden
  • Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt auch alle Folgekosten eines Schadens, also beispielweise Forderungen bei einem Gewinnausfall

Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ist wie viele Policen von AXA individuell anpassbar. Sie können die gewünschten Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen und so nicht zu viel zahlen.

Gerne beraten wir Sie

Haben Sie noch Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer oder möchten Sie sich persönlich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie Ihren Ersttermin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG! Wir freuen uns bereits auf Sie!

[axaordbv] [ort] [name] | Pflegezusatzversicherung

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, eine gesetzliche Pflicht für den Abschluss gibt es nicht. Jedoch ist sie sehr zu empfehlen, denn hohe Schadenssummen können schnell den finanziellen Ruin bedeuten.

Leistet die Diensthaftpflichtversicherung auch für Folgekosten von Schäden?

Ja, auch Folgekosten werden übernommen. Besonders bei Unfällen mit Personen entstehen schnell hohe, langfristige Behandlungskosten.

Kann ich die Diensthaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen?

Ja, die Beiträge der Diensthaftpflichtversicherung können Sie in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG
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