DBV Deutsche Beamtenversicherung
Die Pflegepflichtversicherung
der DBV Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
Kommt es zu einer Krankheit oder einem Unfall, kann daraus schnell eine Pflegebedürftigkeit resultieren. Das bedeutet, dass Sie als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll alltägliche Verrichtungen nicht mehr eigenständig und ohne fremde Hilfe bewältigen können. Dazu gibt es die Definition des Pflegeversicherungsgesetzes, dass ein Mensch pflegebedürftig ist, wenn Einschränkungen von bestimmten Tätigkeiten es notwendig machen. Dies ist der Fall, wenn voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfe in Anspruch genommen werden muss.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit betrifft jeden, auch Sie als Beamten der Polizei, Justiz und Zoll und so hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung zu einer Pflichtversicherung erklärt. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten diese automatisch, während Sie in der privaten Versicherung einen separaten Vertrag bei der gleichen oder einer alternativen Krankenkasse abschließen. Hierzu steht Ihnen das Portfolio der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg bereit.
Bedenken Sie immer, dass eine Pflegebedürftigkeit mit hohen Ausgaben, wie etwa für notwendige Umbauten, einhergeht und auch die Leistungen für Pflegepersonal immens sind. Jedoch kommt eine Pflegepflichtversicherung nur für den Teil der tatsächlichen Kosten auf. Den anderen Teil begleichen Sie selbst.
Wie funktioniert eine private Pflegepflichtversicherung?
Eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung gewährt Sachleistungen, wohingegen bei der privaten Pflegeversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg, das Kostenerstattungsprinzip greift.
Gleich dem Modell der privaten Krankenversicherung kommen Sie zunächst für die Kosten selbst auf, reichen Ihre Rechnung ein und bekommen die Aufwendungen umgehend erstattet.
Die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherungen
für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Im Unterschied zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung nicht von Ihrem Einkommen als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll abhängig. Hierzu werden Alter und Lebenssituation herangezogen. Sie als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll mit Anspruch auf Beihilfe zahlen darüber hinaus nur den beihilfekonformen Tarif und sichern den Teil ab, der nicht im Umfang der Versorgung durch den Dienstherrn enthalten ist.
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg erfolgt die Kostenerstattung der privaten Pflegepflichtversicherung nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip.
Wir beraten Sie gern
Oftmals wirft die Pflegepflichtversicherung viele Fragen auf, die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Ihnen als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll gerne beantworten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Martina Bürkel-Ziser
Kaiser-Joseph-Str. 254
79098 Freiburg
Nach Vereinbarung
08:00 bis 20:00
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