DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Berufsunfähigkeitsversicherung
für Lehrer Freiburg

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Martina Bürkel-Ziser in Freiburg

Auch als Referendar und Lehrer haben Sie ein gewisses Risiko, im Verlauf Ihrer Karriere Ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Je nachdem, ob Sie als Beamter oder Angestellter beschäftigt sind, sichert die Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall Ihre Existenz. In diesem Artikel informieren wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg, Sie über die Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufs- vs. Dienstunfähigkeit

Das sind die Unterschiede

Zwar unterscheiden sich die jeweiligen Versicherungen nicht allzu stark voneinander, sehr wohl aber die Begriffe „Berufs- und Dienstunfähigkeit“. In den nächsten Abschnitten bringen wir Ihnen die konkreten Unterschiede etwas näher. Dieses Vorwissen ist notwendig, um die Bedeutung der jeweiligen Versicherung besser zu verstehen.
 
Eine Berufsunfähigkeit liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn Sie nicht mehr arbeiten können. Das bedeutet: Können Sie nur eine Tätigkeit nicht mehr ausüben, anderweitig aber nach wie vor arbeiten, sind Sie nicht berufsunfähig. Haben Sie jedoch eine andauernde Behinderung oder Folgeschäden eines Unfalls und können überhaupt nicht mehr beruflich tätig sein, liegt eine vollständige Berufsunfähigkeit vor.
 
In Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit liegt eine Dienstunfähigkeit bereits dann vor, wenn Sie Ihre konkrete Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie aufgrund eines Burn-Outs nicht mehr als Referendar oder Lehrer einsetzbar sind. Unabhängig davon, ob Sie anderweitig noch arbeiten könnten, gelten Sie für Ihren Arbeitgeber (Dienstherrn) als dienstunfähig.
 
Wichtig ist außerdem: Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann von beiden Berufsgruppen (Beamten und Angestellten) abgeschlossen werden, während die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) Beamten vorbehalten ist. Schließen Sie als Beamter jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel ab, müssen Sie unterschiedliche Nachteile in Kauf nehmen.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Referendare und Lehrer

Als angestellter Referendar oder Lehrer haben Sie keine Möglichkeit, sich gegen Dienstunfähigkeit zu versichern – dieser Weg bleibt Beamten vorbehalten. An Ihrer Stelle ist daher die Berufsunfähigkeitsversicherung die erste Wahl. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie die Grundlagen der Versicherung für Angestellte.
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat den Sinn und Zweck, Ihren Lebensstandard nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit aufrecht zu erhalten. Denn: Sobald Sie nicht mehr arbeiten können, verringern sich automatisch Ihre monatlichen Einnahmen. Diese Lücke wird im Optimalfall vollständig mit der monatlichen Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Rente) gefüllt.
 
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ermittelt beim Abschluss der Police zunächst die Höhe der monatlichen Rente. Dabei werden Ihre momentanen Lebenshaltungskosten, Pläne für die Zukunft (etwa Familie oder das eigene Haus) sowie die Inflation mit einbezogen. Aus diesen und weiteren Faktoren ermittelt sich der Bedarf, den Sie bei einem möglichen Eintritt der Berufsunfähigkeit voraussichtlich haben.
 
Sollten Sie tatsächlich nicht mehr imstande sein, Ihre Tätigkeit als Referendar und Lehrer auszuüben und nach der Definition der Versicherung berufsunfähig sein, geschieht folgendes: Auf der einen Seite erhalten Sie die Frührente der gesetzlichen Rentenversicherung, in die Sie als Angestellter ebenfalls einzahlen. Die Höhe der Rente richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Verdienst seit Eintritt.
 
Auf der anderen Seite beginnt die monatliche Auszahlung der vereinbarten Rente durch die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV. Beide Zahlungen zusammen entsprechen im Optimalfall Ihrem vorherigen Nettoeinkommen oder liegen sogar darüber. Außerdem haben Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit, eine sogenannte Dynamik zu vereinbaren. Durch sie erhöht sich Ihr BU-Rentenanspruch jedes Jahr.

Das Pendant für Beamte: Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) nur wenige Unterschiede. Diese fallen dafür aber etwas stärker ins Gewicht, weil sie die Leistungen der Versicherung wesentlich beeinflussen. Grundsätzlich können Sie sich nur als verbeamteter Referendar und Lehrer gegen Dienstunfähigkeit versichern. Unbeachtlich ist dabei der konkrete Status (Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit).
 
Auch die DU zahlt eine bei Vertragsabschluss vereinbarte, monatliche Rente aus, sobald Sie dienstunfähig werden. Zusammen mit der Frühpension Ihres Dienstherrn kommen Sie auch hier im besten Fall auf Ihr früheres Nettoeinkommen. Durch die optionale Dynamik steigt Ihr Leistungsanspruch jedes Jahr um einige Prozentpunkte an.
 
Der wesentliche Unterschied der DU zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Eintritt der Dienstunfähigkeit. Während Sie bei der BU erst dann Leistungen erhalten, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können, leistet die Dienstunfähigkeit schon früher. Sie erhalten die monatliche Rente bereits dann, wenn Sie die konkrete Tätigkeit als Referendar oder Lehrer nicht mehr ausüben können.
 
Dabei ist es unbeachtlich, ob Sie anderweitig eingesetzt werden könnten. Mit der Ausstellung des amtsärztlichen Zeugnisses über die Dienstunfähigkeit haben Sie Anspruch auf die volle DU-Rente. Selbst wenn Sie weiterhin arbeiten – zum Beispiel als Selbstständiger von zuhause aus – bleibt der Anspruch bestehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Detail

Wer bescheinigt die Dienst- oder Berufsunfähigkeit?

Ob Sie in einer Dienst- oder Berufsunfähigkeitsversicherung versichert sind, macht auch bei der Beurteilung der jeweiligen Einschränkung einen Unterschied. Als Beamter werden Sie vom Amtsarzt untersucht, der die Ergebnisse an Ihren Dienstherrn übermittelt. Sind Sie Angestellter, führt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein eigenes Gutachten durch.
 
Hierzu stellen Sie zunächst einen Antrag auf Auszahlung der vertraglich vereinbarten Rente und beantworten alle Fragen der Versicherung. Im Anschluss entscheidet die Berufsunfähigkeitsversicherung, ob Sie von Ihrem Hausarzt oder einem von der Gesellschaft beauftragten Mediziner untersucht werden. Er stellt die Berufsunfähigkeit abschließend fest, womit die Auszahlung der monatlichen Rente beginnt.
 
Sind Sie nur zu einem Teil berufsunfähig, werden die Leistungen gegebenenfalls gekürzt. Achten Sie an dieser Stelle genau auf die Formulierungen im Vertrag. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg geht die verschiedenen Bedingungen Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch.

Die Kostenfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die größte Hemmung beim Abschluss einer BU für viele Referendare und Lehrer ist der Beitrag und die Angst, dass er sehr hoch ausfallen könnte. Klar ist: Es gibt einige Faktoren, die den monatlichen Beitrag steigen lassen. Auf der anderen Seite stehen dem aber zahlreiche Punkte entgegen, durch den Sie Ihren finanziellen Aufwand senken können. Im Folgenden stellen wir Ihnen diese Aspekte vor.

  • Der Gesundheitszustand: Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages führt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Umfrage mit Ihnen durch. In diesem Gespräch müssen Sie sämtliche Vorerkrankungen, Abhängigkeiten (zum Beispiel Rauchen oder Alkohol) sowie andere für das Risiko der Versicherung relevante Faktoren angeben. In bestimmten Fällen kommt eine Überprüfung durch einen Arzt der Gesellschaft hinzu, die weiteren Aufschluss über Ihren Zustand gibt. Die gute Nachricht: Als gesunder Mensch müssen Sie vor diesem Schritt keine Angst haben.
  • Die Höhe der monatlichen Rente: Ein weiterer Faktor, der sich positiv oder negativ auf die Höhe des Beitrages auswirkt, ist die gewünschte Rente bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dabei gilt: Je höher die Rente, desto höher der Beitrag. Kalkulieren Sie daher genau, welche Summe Sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung tatsächlich benötigen. So erhalten Sie weder zu viel, noch zu wenig Rente.
  • Die Versicherungslaufzeit: Wie bei den meisten Versicherungen für Referendare und Lehrer gilt auch bei der BU: Je früher Sie eintreten, desto günstiger fällt Ihr Beitrag aus. Dafür gibt es zwei Gründe: Auf der einen Seite sind Sie im jungen Alter gesünder und damit ein geringeres Risiko für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf der anderen Seite zahlen Sie länger in die Police ein, je früher Sie sie abschließen.

Der monatliche Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung hängt noch von einigen weiteren Faktoren ab. Lassen Sie sich für ein konkretes Angebot bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg beraten – kostenfrei und unverbindlich.

Vergleichen Sie Tarife: Sicher ist sicher

Wie bei allen Verträgen, die Sie abschließen, sollten Sie auch vor der Entscheidung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Vergleich mit anderen Anbietern und Tarifen durchführen. Denn: Binden Sie sich einmal an eine Gesellschaft, kommen Sie womöglich nur noch mit Schwierigkeiten oder zusätzlichen Kosten aus dem Vertrag heraus.
 
Achten Sie darüber hinaus auf die Leistungen innerhalb des Versicherungsanbieters. Die DBV bietet zahlreiche Tarife in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung an, die auf verschiedenste Lebenssituationen zugeschnitten sind. Schauen Sie, welche Tarifbestandteile Sie tatsächlich benötigen und wo Sie unter Umständen bares Geld sparen können.

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Kündigung und Wechsel

Es lauern einige Fallen

Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung als Referendar oder Lehrer zu kündigen oder einen Wechsel zu einer anderen Gesellschaft durchzuführen, sollten Sie hierbei einige Punkte beachten. Denn: Faktoren wie Einkommen, Gesundheitszustand oder geänderte Lebensverhältnisse spielen womöglich eine wichtige Rolle.
 
Erhalten Sie zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, können Sie den Mehrbetrag in Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung investieren. Dadurch erhöht sich Ihr Anspruch auf die monatliche Rente, wenn Sie berufsunfähig werden. Hierzu muss der Vertrag aber eine entsprechende Klausel vorsehen – die sogenannte Dynamik. Haben Sie diese nicht abgeschlossen, bleibt der Rentenanspruch gleich.
 
Bei einem Wechsel der Versicherung ist zu beachten, dass Ihre Ansprüche auf die Rente gegen die alte Gesellschaft verfallen. Das bedeutet im Klartext: Sie haben mehrere Jahre, womöglich sogar Jahrzehnte, umsonst in den Vertrag einbezahlt. Dieser Punkt ist darüber hinaus bei einer Kündigung zu beachten – einige Tarife beinhalten jedoch eine Kapitalauszahlung.
 
Auch der Gesundheitszustand ist relevant, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln möchten. Referendare und Lehrer, die diesen Schritt vorhaben, müssen sich womöglich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Sind Sie älter geworden oder hat sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert, müssen Sie mit deutlich höheren Beiträgen rechnen.

Fordern Sie individuellen Beratung an

Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Referendar und Lehrer mit der Berufsunfähigkeitsversicherung optimal absichern können? Dann kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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