Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
Sie als Student, Referendar und Lehrer vermitteln täglich Schülern das Wissen aus einem umfangreichen Lehrplan, planen nach den Schulstunden die nächsten Schultage, müssen Klassenarbeiten korrigieren und nehmen Aufgaben rund um soziale Bereiche wahr, wie die Kommunikation mit den Eltern. Sie wissen wahrscheinlich am besten, welchen hohen Ansprüchen Sie in der Tätigkeit als Student, Referendar und Lehrer jeden Tag gerecht werden müssen. Alles zusammen sorgt nicht selten dafür, dass Sie unter einem hohen Erwartungsdruck und Stress stehen, sodass das Risiko einer Dienstunfähigkeit deutlich erhöht ist.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg empfehlen Ihnen daher dringend eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Auch wenn es vielleicht heute noch nicht ersichtlich ist, kann es schneller dazu kommen, als Sie denken. Je früher Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger fallen die Beiträge aus.

Wann besteht eine Dienstunfähigkeit?
Als verbeamteter Lehrer können Sie nur „dienstunfähig“ erklärt werden, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten weniger als drei Monate arbeitsfähig waren und eine vollständige Genesung in den nächsten sechs Monaten ausgeschlossen ist. Dienstunfähigkeit ist jedoch keine Berufsunfähigkeit – Sie könnten theoretisch noch arbeiten, erhalten aber keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Da eine neue Tätigkeit oft schwer zu finden ist, sichert Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ab und zahlt bereits Ruhegehalt, auch wenn Sie noch berufsfähig wären.
Lösungen der Dienstunfähigkeitsversicherung im Überblick
Beamte auf Probe und auf Widerruf
Werden Sie als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe mit einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit entlassen werden, werden Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und der Staat beteiligt sich nicht an der finanziellen Absicherung.
Beamter auf Lebenszeit
Sie sind verbeamteter Lehrer? Dann erhalten Sie bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nach einer Wartezeit von 5 Jahren Ruhegeld, welches sich in der Höhe an der geleisteten Dienstzeit richtet und jährlich steigt. Jedoch geben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg zu bedenken, dass das Ruhegeld nur einen Bruchteil Ihres Gehalts betragen wird. Es entsteht eine Versorgungslücke, die Sie als Student, Referendar und Lehrer mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ganz einfach schließen und weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard halten können.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg haben Sie als Student, Referendar und Lehrer keine finanziellen Einbußen im Ernstfall. Sie als Beamter auf Probe und auf Widerruf sind mit der Dienstunfähigkeitsversicherung somit in den ersten 5 Jahren Ihres Dienstes ausreichend abgesichert. Denn erst nach Ihrer 5-jährigen Probezeit bekommen Sie bei Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt in Höhe von mindestens 1.400 €.
72 % Ihres letzten Gehalts sind es nach 40 Dienstjahren. Sie können sich vorstellen, dass das mit Einschränkungen in Ihrem Lebensstandard einhergeht. Generell ist eine Dienstunfähigkeit mit finanziellen Verlusten verbunden, welche mit einem rechtzeitigen Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht sein müssen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Sie als Student, Referendar und Lehrer zu Ihren Fragen und Möglichkeit der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Martina Bürkel-Ziser
Kaiser-Joseph-Str. 254
79098 Freiburg
08:00 bis 20:00
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