DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer Freiburg

Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg

Sichern Sie Ihren Lebensstandard

Die Dienstunfähigkeit ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Lehrkräfte in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Statistisch betrifft es jeden zehnten Referendar und Lehrer. Insbesondere durch die geringfügige Absicherung durch den Staat ist es daher anzuraten, sich mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung auseinanderzusetzen.

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Definition: Das steckt hinter dem Begriff „Dienstunfähigkeit“

Die Begriffe Berufs- und Dienstunfähigkeit werden nicht selten synonym verwendet oder durcheinander geworfen. In den nachfolgenden Abschnitten erfahren Sie die wichtigsten Punkte, in denen sich die Dienstunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit unterscheidet. Grundsätzlich können Sie nur als Beamter dienstunfähig werden. Angestellte werden bei Verlust der Arbeitskraft berufsunfähig.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente aus, wenn Sie Ihre konkrete Tätigkeit nicht mehr ausüben können und daher aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Als Referendar und Lehrer bedeutet das, dass Sie die alltäglichen Aufgaben des Berufes nicht mehr bewältigen. Zum Beispiel als Folge eines Unfalls oder wegen Überlastung.
 
Angestellte werden immer dann als berufsunfähig bezeichnet, wenn sie nicht mehr imstande sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Das bedeutet: Können Sie nicht mehr unterrichten, aber etwa im Büro arbeiten, sind Sie nicht berufsunfähig. In diesem Fall würden Sie von einer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen erhalten.
 
Aus den genannten Gründen ist es als Referendar und Lehrer wichtig, eine Versicherung mit „echter“ Dienstunfähigkeits-Klausel abzuschließen. Hierzu eine kurze Erklärung:

  • Falsche Klausel: „Im Falle einer vom Dienstherrn festgestellten Dienstunfähigkeit gelten die übrigen Bestimmungen.“ Das würde bedeuten, dass Sie erst Leistungen erhalten, wenn Sie auch keinen anderen Beruf mehr ausüben können.
  • Echte Klausel: „Stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest, gilt diese als Berufsunfähigkeit.“

Die staatliche Versorgung bei Eintritt der Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ergänzt die staatlichen Leistungen, die Sie als Referendar und Lehrer bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand erhalten. Diese fallen in vielen Fällen eher geringfügig aus. Als Beamter auf Widerruf und Probe erhalten Sie häufig gar keine Frühpension. Denn einen Anspruch auf staatliche Fürsorge bei Dienstunfähigkeit haben Sie erst nach fünf Jahren im öffentlichen Dienst.

  • Beamter auf Widerruf: Dieser Status ist der erste, den Sie als Referendar und Lehrer haben. Werden Sie in dieser Phase dienstunfähig, erhalten Sie gar keine Leistungen von Ihrem Dienstherrn und werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist hier elementar, um die Einkommenslücke zu füllen.
  • Beamter auf Probe: Nach der Zeit auf Widerruf folgt das Beamtenverhältnis auf Probe. Auch hier erhalten Sie wegen der Fünf-Jahres-Grenze noch keine Leistungen, wenn Sie in Frühpension geschickt werden.
  • Beamter auf Lebenszeit: Erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erwerben Sie einen Anspruch auf die Mindestpension und die Zuschläge für jedes aktive Dienstjahr. Dennoch ist die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig, um die Differenz zwischen ehemaligem Nettoeinkommen und der Frühpension auszugleichen.

Werden Sie als Referendar und Lehrer im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe dienstunfähig, werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Auch hier haben Sie erst einen Anspruch auf eine Rente, wenn Sie mindestens fünf Jahre in die Versicherung eingezahlt haben. Bei vielen jungen Referendaren ist das nicht der Fall.

Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail

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Was macht die Dienstunfähigkeitsversicherung?

Zentrale und einzige Aufgabe der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, Ihnen eine monatliche Rente zu zahlen, sobald Sie dienstunfähig werden. Diese Rente vereinbaren Sie bei Abschluss des Vertrages. Wann die Auszahlung beginnt, bestimmt sich dann nach den konkreten Bestimmungen im Versicherungsschein.
 
Als Referendar und Lehrer sollten Sie auf die oben bereits angesprochene Dienstunfähigkeits-Klausel achten. Sie besagt, dass eine vom Dienstherrn ausgesprochene und mit amtsärztlichen Zeugnis nachgewiesene Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Dienstunfähigkeitsversicherung verpflichtet, Ihnen die vereinbarte Rente monatlich auszuzahlen.

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Der Beitrag als Referendar und Lehrer

Wie alle Versicherer, finanziert sich auch die Dienstunfähigkeitsversicherung durch Ihre monatlich zu zahlenden Beiträge. Viele Referendare und Lehrer scheuen sich jedoch, die Police abzuschließen. Vor allem aus Angst vor einem zu hohen Beitrag. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg erklärt, welche Faktoren für den Beitrag entscheidend sind.

  • Das Eintrittsalter: Besonders in jungen Jahren lohnt sich der Einstieg in die Versicherung. Hier ist Ihr Gesundheitszustand meist am besten, zudem können Sie von speziellen Tarifen für Berufseinsteiger profitieren. Darüber hinaus sind Sie länger versichert, als wenn Sie erst im mittleren Alter einsteigen – dadurch sinkt Ihr Monatsbeitrag.
  • Die Höhe der Rente: Je nachdem, welche Rente Sie aus der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten möchten, fällt oder steigt auch Ihr Beitrag. Daher ist es wichtig, die voraussichtlich benötigte Leistung genau zu kalkulieren und gegebenenfalls eine Dynamik in den Vertrag einzuschließen. Durch sie erhöht sich jedes Jahr die Rente.
  • Zuschläge wegen Vorerkrankungen: Ein weiteres Argument, bereits als junger Referendar und Lehrer in die Dienstunfähigkeitsversicherung einzusteigen, sind Vorerkrankungen. Sie führen womöglich zu einem Risikozuschlag, da der Eintritt einer Dienstunfähigkeit durch sie wahrscheinlicher ist.
  • Ihr Beruf: Als Referendar und Lehrer sind Sie von diesem Faktor weniger betroffen als beispielsweise ein Bauarbeiter. Je nach Beruf erhöht oder verringert sich das Risiko für die Versicherung und damit auch der Beitrag.
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Wie kalkuliere ich die Höhe meiner Rente?

Um die Dienstunfähigkeitsrente weder zu hoch noch zu niedrig anzusetzen, gibt es einige Richtwerte. Insbesondere kommt es auf Ihre aktuellen und zukünftigen Pläne, Ihr letztes Nettoeinkommen sowie Ihre Lebenshaltungskosten an. Im persönlichen Gespräch ermitteln die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg die für Sie passende Rente.
 
Als Referendar und Lehrer sind Sie im sichersten Arbeitsverhältnis beschäftigt, das es in Deutschland gibt – dem Beamtenstatus. Damit haben Sie schon sehr früh die Möglichkeit, Ihre Zukunft zu planen. Hierzu gehören unter anderem das eigene Haus, Kinder oder die Anschaffung eines neuen Autos. Diese Pläne sollten Sie in die Kalkulation Ihrer Rente einbeziehen.
 
Darüber hinaus müssen Sie Ihre fixen Lebenskosten betrachten. Haben Sie laufende Kredite und andere Verpflichtungen, denen Sie zwingend nachkommen müssen? Im Idealfall bringen Sie eine erste Kalkulation zu Ihrem Termin bei der Dienstunfähigkeitsversicherung mit. So haben die Experten von DBV einen besseren Überblick – insbesondere für die Kalkulation der Rente in der Anfangszeit als Referendar und Lehrer.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen, wie Sie sich als Lehrer mit der Dienstunfähigkeitsversicherung absichern können? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg. Wir freuen uns auf Sie!

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor allem für junge Referendare und Lehrer die beste Möglichkeit, sich gegen das Risiko der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abzusichern. Dennoch gibt es viele offene Fragen zum Thema, auf die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg etwas näher eingehen möchten.

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FAQ: Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer

Wie führe ich am besten einen Tarifvergleich durch?

Um verschiedene Dienstunfähigkeitsversicherungen zu vergleichen, benötigen Sie in erster Linie einen fachlich kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg stehen Ihnen an dieser Stelle gern mit Rat und Tat zur Seite.
 
Darüber hinaus finden Sie auf der Webseite der DBV zahlreiche Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier können Sie sich bereits vor dem Beratungsgespräch ein erstes Bild von unserem Angebot machen.

Wie setze ich als Referendar und Lehrer die Beiträge von der Steuer ab?

Abhängig von der konkreten Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie als Referendar und Lehrer die Möglichkeit, die Beiträge anteilig bei der Steuer geltend zu machen. Es handelt sich grundsätzlich um Sonderausgaben, die Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern. Dadurch rutschen Sie in einen niedrigeren Steuertarif und zahlen automatisch weniger Einkommensteuer.
 
Sollten Sie im Laufe des Jahres Lohnsteuer gezahlt haben, können Sie auf diese Weise eine ansehnliche Erstattung vom Finanzamt erhalten. Wichtig ist, dass Sie sich von der DBV eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge ausstellen lassen oder alternativ den Versicherungsschein vorlegen können. Mit diesen Dokumenten weisen Sie der Behörde im Fall von Rückfragen nach, dass Sie die Beiträge tatsächlich gezahlt haben.

Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung jedes Jahr zu kündigen. Entrichten Sie Ihre Beiträge monatlich, können Sie sogar mit Ablauf jedes Kalendermonats Ihren Versicherungsschutz aufgeben. Mit dieser Entscheidung gehen jedoch einige Nachteile einher.
 
Als Referendar oder Lehrer haben Sie womöglich von Beginn Ihrer Karriere an in die Versicherung eingezahlt. Kündigen Sie den Vertrag, erhalten Sie bei einer reinen Risiko-Police keinerlei Beiträge zurückerstattet. Bei Verträgen mit zusätzlicher Vermögensansparung erhalten Sie den Rückkaufswert der Police ausgezahlt.
 
Die bessere Alternative zur Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung ist jedoch eine sogenannte Beitragsfreistellung, die zum Beispiel bei einem finanziellen Engpass notwendig werden kann. Hierbei sind Sie für einen bestimmten, mit der Versicherung vereinbarten Zeitraum nicht mehr verpflichtet, Beiträge zu entrichten. Dennoch bleibt der Versicherungsschutz erhalten.

Wie finde ich als Referendar und Lehrer eine kostengünstige Versicherung?

Leider ist diese Frage pauschal nicht ohne weiteres zu beantworten, da die Höhe des monatlichen Beitrags von zahlreiche Faktoren abhängt. Die wichtigsten Punkte hierbei sind der Betrag, der bei einer Dienstunfähigkeit ausgezahlt werden soll, die Laufzeit des Vertrages und Ihr Gesundheitszustand beim Abschluss der Police.
 
Insbesondere wegen des gesundheitlichen Zustandes empfiehlt es sich als Referendar und Lehrer, die Dienstunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen. Zum einen profitieren Sie von Sonderkonditionen für Berufseinsteiger, zum anderen sind Sie zu diesem Zeitpunkt vermutlich am gesündesten.

Wie teuer ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Allgemeinen?

Neben den im vorherigen Abschnitt genannten Faktoren gibt es einen weiteren Punkt, der sich auf den Beitrag überträgt: Ihre berufliche Risikogruppe. Jeder Beruf ist bei der Dienstunfähigkeitsversicherung in einer sogenannten Risikoklasse hinterlegt. Als Referendar und Lehrer haben Sie zum Beispiel ein mittleres Risiko, wegen psychischer Erkrankungen dienstunfähig zu werden.
 
Anhand dieser Risikoklasse und der anderen Faktoren ermittelt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg die Höhe Ihres Beitrags.

Ist die Versicherung für Referendare und Lehrer überhaupt notwendig?

Besonders in den ersten Jahren als Referendar oder Lehrer ist die Absicherung durch den Staat bei einer Dienstunfähigkeit sehr geringfügig. Als Beamter auf Widerruf und Probe erhalten Sie zum Beispiel gar keine Leistungen, wenn Sie während dieser Zeit dienstunfähig werden. Anstelle dessen werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
 
Erst mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erwerben Sie als Referendar und Lehrer einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei frühzeitigem Eintritt in den Ruhestand. Diese Leistungen bestehen aus der sogenannten Mindestpension, die für jedes bis zur Dienstunfähigkeit geleistete Dienstjahr um einen Prozentsatz vom letzten Bruttogehalt erhöht wird.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer sorgt dafür, dass Sie nach der Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand nicht leer ausgehen. Sie vereinbaren bei Vertragsabschluss eine monatliche Rente, die Ihnen mit Eintritt der Dienstunfähigkeit ausgezahlt wird.
 
Die Rente sollte so bemessen werden, dass Sie im Idealfall die Lücke zwischen den letzten Nettobezügen und der Frühpension deckt. Bei Beamten auf Widerruf und Probe sollte sie so hoch sein, dass alle laufenden Kosten weiterhin gezahlt werden können. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ermittelt mit Ihnen zusammen die optimale Höhe der Rente.

Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit wechseln?

Möglicherweise sind Sie der Meinung, dass Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr benötigen oder finden einen anderen Anbieter, der Ihnen attraktiver erscheint. In diesen Fällen denken Sie darüber nach, die Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen oder zumindest auf eine andere Gesellschaft umzusteigen.
 
Um als Referendar und Lehrer die Versicherung zu wechseln, sollten Sie sich zunächst über die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Anbieters informieren und die Kündigung dementsprechend einreichen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich beim neuen Anbieter zu versichern oder ganz auf die Police zu verzichten.
 
Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer Kündigung oder einem Wechsel sämtliche Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verlieren. Die Ausnahme besteht in Dienstunfähigkeitsversicherungen, bei denen Sie zusätzlich einen Kapitalstock aufbauen. In diesen Fällen erhalten Sie den Rückkaufswert der Versicherung überwiesen. In allen anderen Fällen sind Ihre gezahlten Beiträge weg.

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