DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
für Referendare und Lehrer - Sichern Sie Ihren Lebensstandard
Als Referendar und Lehrer genießen Sie vor allem in den ersten Dienstjahren keinen umfassenden Schutz gegen den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Nicht nur, dass Sie als Beamter auf Widerruf und Probe leicht gekündigt werden können – die Dienstunfähigkeit ist bei allen Beamten ein Grund für die Entlassung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg berät Sie umfassend zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer.
Dienst- und Berufsunfähigkeit
Die wichtigen Unterschiede
Obwohl sich beide zunächst nach zwei Synonymen anhören, wird darunter etwas vollkommen Verschiedenes verstanden. Grundsätzlich gilt: Dienstunfähig können nur Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit werden – darunter fallen Sie als Referendar und Lehrer in den meisten Fällen. Eine Berufsunfähigkeit hingegen kann nur Personen betreffen, die als Angestellte beschäftigt sind.
Als dienstunfähig erklärt Sie Ihr Dienstherr, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr für die Verwendung im aktiven Dienst geeignet sind. Auch wenn Sie weiterhin irgendeinen Beruf ausüben können, werden Sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenstatus entlassen und gegebenenfalls in den Ruhestand versetzt.
Berufsunfähig sind Sie hingegen nur, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Hierzu ein Beispiel: Sie sind als Lehrer im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Wegen eines Unfalls können Sie nicht den Lehrberuf nicht mehr ausüben, allerdings als Schreibkraft in einem Unternehmen arbeiten. Die Berufsunfähigkeit ist nicht eingetreten, die Dienstunfähigkeit hingegen schon.
Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung
Wie der Name bereits sagt, leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung nur, wenn Sie als dienstunfähig erklärt werden. Das ist nur möglich, wenn Sie als Referendar oder Lehrer im Beamtenverhältnis stehen – in allen anderen Fällen greift die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg beraten Sie gern im persönlichen Gespräch zu Ihrem idealen Versicherungsschutz.
Mit dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV vereinbaren Sie eine monatliche Rente. Diese wird ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, zu dem Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig erklärt hat. In diesem Fall erhalten Sie ein Zeugnis des Amtsarztes, das Sie der Versicherung vorlegen. Die Höhe der Rente ist abhängig von Ihrem bisherigen Lebensstandard und Ihrer Zukunftsplanung.
Die allgemeine Empfehlung lautet, dass die Dienstunfähigkeitsrente mindestens 70 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommens betragen sollte. Dieser Wert variiert jedoch. Vor allem, wenn Sie in jungem Alter dienstunfähig werden und noch Pläne für die Zukunft haben. In diesem Fall sollten Sie als Referendar und Lehrer die Rente so ansetzen, dass Sie voraussichtlich zur Deckung aller Kosten reicht. Gehen Sie dabei davon aus, dass die DU-Rente und gegebenenfalls die Frühpension langfristig Ihre einzigen Einkünfte darstellen.
Warum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung als Referendar und Lehrer so wichtig?
Um die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer zu verstehen, sind zunächst gewisse Grundkenntnisse zum Beamtenverhältnis notwendig. Denn die Absicherung, die Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit vom Staat erhalten, hängt von Ihrer Stufe auf der Karriereleiter ab.
Als Beamter auf Widerruf und Probe ist es grundsätzlich so, dass Sie bei einer Dienstunfähigkeit überhaupt keinen Anspruch auf irgendeine Leistung haben. Sie werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, wobei Sie hier erst nach fünf Jahren Beitragszahlung einen Anspruch auf Leistungen haben. Daher ist es hier wichtig, die Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung deutlich höher anzusetzen als im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Haben Sie es geschafft und sind Beamter auf Lebenszeit, erhalten Sie vom Staat die sogenannte Mindestpension zuzüglich eines Prozentsatzes (rund 1,5 Prozent) von Ihrem letzten Bruttogehalt für jedes bis zur Dienstunfähigkeit geleistete Dienstjahr. Für die Dienstunfähigkeitsversicherung als Referendar und Lehrer bedeutet das, dass die monatliche Rente verringert werden kann. Zusammen mit der Frühpension sollte sie so bemessen werden, dass sie zum Erhalt des Lebensstandards ausreicht.
Ab wann zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung?
Die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung haben wir Ihnen bereits in den ersten Abschnitten dieses Artikels erläutert. In diesen Unterschieden findet sich auch die Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage: Dem Auszahlungsbeginn der vertraglich vereinbaren Dienstunfähigkeitsrente.
Werden Sie als Referendar und Lehrer dienstunfähig (mit entsprechendem Zeugnis des Arbeitgebers), erhalten Sie sofort die monatliche Rente ausbezahlt. Diesen Anspruch haben Sie unabhängig davon, ob Sie einen anderen Beruf weiterhin ausüben oder ausüben könnten. Sobald Sie Ihre konkrete dienstliche Funktion nicht mehr erfüllen, erhalten Sie die Rente.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich immer - Egal aus welchem Grund oder in welcher Situation Sie dienstunfähig werden. Allerdings können grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz dazu führen, dass die Leistungen gekürzt werden. Liegen derartige Anhaltspunkte jedoch nicht vor, ist es für Referendare und Lehrer egal, ob sie beim Sport, beim Autofahren oder auf der Arbeit dienstunfähig werden.
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FAQ:
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Ob der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer sinnvoll ist, steht seit Längerem in der Diskussion. Vor allem wegen der guten Versorgung als Beamter auf Lebenszeit erscheint die Police nicht immer notwendig. Allerdings genießen Sie die staatliche Fürsorge noch nicht in vollem Umfang, wenn Sie Beamter auf Widerruf und Probe sind. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg beantwortet zwei häufig gestellte Fragen.
Brauche ich als Referendar und Lehrer eine spezielle Versicherung?
Bezüglich ihrer Rechte und Pflichten gibt es keine bis wenig Unterschiede zwischen Referendaren und Lehren. Allerdings unterscheiden sie sich hinsichtlich der Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit. Daher ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders als Referendar dringend anzuraten.
Sie zahlt Ihnen, sobald Sie den Lehrerberuf nicht mehr ausüben können, eine monatliche Rente aus, die Sie vorher im Vertrag vereinbaren. Dadurch können Sie Ihren Lebensstandard halten und der Nachteil der fehlenden staatlichen Versorgung fällt nicht allzu sehr ins Gewicht. Werden Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe dienstunfähig, haben Sie keinerlei Anspruch auf Leistungen.
Gibt es andere Versicherungen, die als Referendar wichtig sind?
Neben der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es weitere Policen, deren Abschluss als Referendar und Lehrer sinnvoll beziehungsweise gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu gehört vor allem die private Krankenversicherung. Sie bietet bessere Leistungen als die gesetzliche Kasse. Hinzu kommt der durch die Beihilfe sehr geringe Beitrag für Beamte.
Auch eine Haftpflichtversicherung sollte jeder Mensch in Deutschland besitzen. Sie kommt für Schäden auf, die Sie aus Versehen einem anderen zufügen. Als Referendar und Lehrer sollten Sie auf die Diensthaftpflicht-Klausel im Vertrag achten. Durch sie werden auch die Ansprüche gegen Sie übernommen, die aufgrund einer Dienstpflichtverletzung entstehen.
Martina Bürkel-Ziser
Kaiser-Joseph-Str. 254
79098 Freiburg
Nach Vereinbarung
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