DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
Als Referendar und Lehrer tragen Sie eine große Verantwortung, sowohl für Ihre Schüler als auch für das Eigentum Ihres Dienstherrn. Mit einer Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg sichern Sie sich grundlegend gegen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche ab.
Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung
Um den Sinn hinter der Haftpflichtversicherung zu verstehen, ist zunächst ein rechtliches Grundverständnis notwendig. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass Sie für alle von Ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden können. Das bedeutet: Der Geschädigte kann Schadenersatz und bei körperlichen Beeinträchtigungen darüber hinaus Schadenersatz, Verdienstausfall und andere Zahlungen von Ihnen fordern.
Als Referendar und Lehrer nehmen Sie wie jede andere Person am normalen Alltagsleben teil. Hier kommt es schnell zu Situationen, in denen eine Forderung des Geschädigten Ihre finanzielle und persönliche Existenz bedrohen kann. Im nächsten Abschnitt finden Sie einige Beispiele aus der Praxis.
Beispiel eins: Während eines Besuchs bei Freunden stolpern Sie über einen Teppich und verschütten Ihr Getränk auf das Notebook Ihrer Bekannten. Das Gerät ist zerstört und muss ersetzt werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Forderung.
Beispiel zwei: Sie sind mit dem Rad in der Stadt unterwegs und übersehen beim Abbiegen einen Fußgänger. Er stürzt und zieht eine lebenslange Behinderung davon. Die Haftpflichtversicherung der DBV kommt für Schadenersatz, Schmerzensgeld und den Verdienstausfall des Geschädigten auf.
Die Arten der Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Haftpflicht ist grundsätzlich nicht gleich Haftpflicht – insbesondere als Referendar oder Lehrer sollten Sie sich zusätzlich gegen dienstliche Risiken absichern. Hinzu kommen einige Haftpflichtversicherungen, die in Deutschland per Gesetz vorgeschrieben sind. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Formen der Haftpflicht vor.
Die Kfz-Haftpflicht: Ein alter Hase
Die Kfz-Haftpflicht gehört zu den ältesten Varianten der Haftpflichtversicherung, ist heute aber wichtiger denn je. Durch das steigende Verkehrsaufkommen passieren immer häufiger Unfälle, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz für die Beteiligten eine hohe finanzielle und persönliche Belastung darstellen.
Aus diesem Grund und weil Sie mit einem Fahrzeug bereits durch eine kurze Unachtsamkeit Schäden in Millionenhöhe anrichten können, ist die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Ohne entsprechende Police dürfen Sie kein Fahrzeug auf deutschen Straßen bewegen.
Die private Haftpflichtversicherung: Auch ohne Pflicht elementar
Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht nur für Referendare und Lehrer zu empfehlen, sondern sollte grundsätzlich von jeder Person abgeschlossen werden. Zwar ist sie nicht – anders als die Kfz-Haftpflicht – gesetzlich vorgeschrieben, kann aber trotzdem Ihre Existenz retten. Eine Privathaftpflicht leistet grundsätzlich immer dann, wenn Sie in Ihrer Freizeit einem Dritten Sach- oder Personenschäden zufügen.
Sie funktioniert im Grunde genommen wie jede andere Haftpflicht-Police: Sie fügen einem Dritten einen Schaden zu, wodurch der Geschädigte einen Anspruch auf unterschiedliche Leistungen gegen Sie hat. Die Versicherung kümmert sich um die Regulierung der Ansprüche, sofern sie gerechtfertigt sind – unrechtmäßige Ansprüche wehrt die Haftpflichtversicherung der DBV (notfalls vor Gericht) ab.
Die Diensthaftpflicht: Sinnvoll für Referendare und Lehrer
Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei der Diensthaftpflicht um eine Haftpflichtversicherung, die Sie vor im Dienst entstandenen Schäden schützt. Damit ist Sie besonders für Referendare und Lehrer zu empfehlen, da Sie hier eine enorme Verantwortung für Menschen und das Schuleigentum tragen.
Der Schutz der Diensthaftpflicht beschränkt sich grundsätzlich auf das Dienstverhältnis. Sie leistet also nur, wenn der Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten auf einer Pflichtverletzung während der Dienstzeit beruht. In allen anderen Fällen greifen die übrigen Haftpflichtversicherungen.
Um Ihnen die Bedeutung der Diensthaftpflicht für Referendare und Lehrer etwas näher zu bringen, haben wir einige Beispiele aus der Praxis herausgesucht:
- Sie sind als Pausenaufsicht auf dem Schulhof eingeteilt. Als eine Kollegin vorbeikommt, führen Sie ein kurzes Gespräch mit ihr – in dieser Sekunde passiert es: Zwei Schüler geraten aneinander, wodurch Smartphone und Schulranzen beschädigt werden. Die Mutter des Schülers hat einen Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie, da Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die dienstliche Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer übernimmt die Forderung.
- Durch eine kurze Unachtsamkeit verlieren Sie den Schlüssel für die Schule, er ist auch nach längerer Suche nicht mehr auffindbar. Als Folge dessen muss der Direktor die gesamte Schließanlage des Gebäudes austauschen lassen, um keinen Unbefugten den Zugang zu ermöglichen. Die Kosten für den Austausch des Systems sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen möchte er von Ihnen ersetzt bekommen (Regressforderung). Durch die Schlüsselverlust-Klausel der Diensthaftpflicht wird der Schaden vollständig übernommen.
Zum Thema Haftpflichtversicherung als Referendar und Lehrer existieren zahlreiche Fragen, die wir Ihnen in den nachfolgenden Abschnitten beantworten möchten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ist Ihr Ansprechpartner für alle weiteren Anliegen zur Haftpflichtversicherung.
FAQ: Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Warum gibt es eigene Versicherungen für Referendare und Lehrer?
Als Referendar und Lehrer befinden Sie sich in den meisten Fällen in einem Beamtenverhältnis, das sich in vielen Punkten vom normalen Arbeitnehmer unterscheidet. Damit einhergehen andere Anforderungen an den Versicherungsschutz. Diese werden von speziellen Versicherungen für Referendare und Lehrer erfüllt. Zu den notwendigen Policen gehören vor allem:
- Die private Haftpflichtversicherung: Sie übernimmt Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen Sie, die aufgrund eines Unfalls oder einer Panne entstanden sind.
- Die Diensthaftpflicht: Sie deckt Schäden ab, die Sie als Referendar und Lehrer während Ihrer Dienstzeit verursachen.
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung: Werden Sie dienstunfähig, verlieren Sie Ihren Beamtenstatus. Die DU-Versicherung zahlt Ihnen ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Rente aus.
- Krankenversicherung: Als Referendar und Lehrer (Beamter) haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse, wobei letztere meist die günstigere und bessere Wahl ist.
Brauche ich als Referendar zwingend eine Haftpflicht?
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Sie für alle durch Sie verursachten Schäden mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen haften müssen. Damit ist eine Haftpflichtversicherung nicht nur für Referendare und Lehrer wichtig, sondern elementar für alle Berufsgruppen.
Durch die zusätzlichen Risiken, denen Sie im Lehrerberuf ausgesetzt sind, ist der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung meist ebenfalls eine gute Wahl. Fahren Sie Auto, sind Sie darüber hinaus per Gesetz verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen.
DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen: Ihr Partner in Sachen Versicherungen
Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg haben Sie als Referendar und Lehrer einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen nicht nur ein großes Angebot, sondern darüber hinaus maßgeschneiderte Tarife für Ihren Bedarf. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch!
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