Private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg

Eine optimale Krankenversicherung ist wichtig

Sind Sie Student, Referendar oder bereits als Lehrer tätig? Dann benötigen Sie eine Krankenversicherung, die optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen.

Referendare profitieren von Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn, die bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten abdecken. Die restlichen Kosten können Sie mit einer privaten Krankenversicherung optimal absichern. Da der Dienstherr sich nicht an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beteiligt, ist die private Krankenversicherung (PKV) oft günstiger.

Beamtenanwärter und Beamte auf Probe erhalten zusätzlich günstige Sonderkonditionen.

Leistungen der privaten Krankenversicherung

Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie eine erstklassige medizinische Versorgung ohne Einschränkungen. Als Privatpatient profitieren Sie von exklusiven Diagnose- und Therapieverfahren sowie modernsten Medikamenten.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Erstattung alternativer Heilmethoden (z. B. Heilpraktikerleistungen)
  • Schnellere Terminvergabe und geringere Wartezeiten
  • Hochwertiger Zahnersatz mit bis zu 100 % Erstattung
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung

Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie benötigen. Auch Ihre Ehepartner und Kinder können mitversichert werden.

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Wann lohnt sich eine private Krankenversicherung?

Für  Lehrer ist eine private Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Dank der staatlichen Beihilfe reduzieren sich die eigenen Beitragskosten deutlich. Sollten Sie eine Familie haben, könnte die beitragsfreie Familienversicherung der GKV eine Alternative sein. Allerdings sind die individuellen Tarife der PKV oft günstiger, da sie speziell für den öffentlichen Dienst konzipiert sind.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Vor- und Nachteile im Vergleich

Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Integrierte Familienversicherung
Jeder Versicherte zahlt einen eigenen Beitrag
Beitrag abhängig vom Einkommen
Beitrag abhängig von gewählten Leistungen
Einheitlicher Leistungsumfang
Individuelle Tarife nach Bedarf
Solidarprinzip: Beitragszahlung abhängig vom Einkommen
Unabhängig vom Einkommen
Wartezeiten und Einschränkungen bei neuen Behandlungsmethoden
Schneller Zugang zu innovativen Therapien

Wechsel zwischen GKV und PKV

Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kann erschwert sein. Zudem steigen die PKV-Beiträge mit zunehmendem Alter oder bestehenden Vorerkrankungen.

Lassen Sie sich beraten!

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den öffentlichen Dienst. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Krankenversicherung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Rechnungen gehandhabt?

Sie müssen die Rechnungen nicht unverzüglich bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, aber es sollte auch nicht in Vergessenheit geraten. Der Zeitpunkt, wann Ihre Auslagen für Arztrechnungen oder Behandlungskosten rückerstattet werden, liegt bei Ihnen. Bei der privaten Krankenversicherung dürfen Sie jedoch nicht die dreijährige Verjährungsfrist der Rechnungen verabsäumen, die Ihr Arzt oder ein medizinisches Institut stellt. Sie haben demzufolge ausreichend Zeit um genau zu prüfen, ob Sie die Rechnungen einreichen oder nicht. Manche Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, bei denen Sie eine Beitragsrückerstattung erwarten können, falls Sie keine Leistungen in Anspruch nahmen. Falls Ihnen als Referendar oder Lehrer ein solcher Versicherungsvertrag vorliegt, sollten Sie Ihre Rechnungen lange Zeit aufbewahren. Es ist möglich, dass die gezahlten Rechnungsbeträge höher sind, als die zu erwartende Rückerstattung. Um die Beihilfe Ihres Dienstherrn in Anspruch zu nehmen, haben Sie ein Jahr Zeit. Anschließend verfällt dieser Anspruch.

Auf was muss ich bei Versicherungen für Referendare und Lehrer achten?

Der Versicherungsumfang einer optimalen Versicherung sollte ideal auf den Beruf des Referendars und Lehrers abgestimmt sein. Beispielsweise sollten bei der Haftpflichtversicherung die Diensthaftpflicht und das Verlustrisiko von Schulschlüsseln eingeschlossen sein. Ist das nicht der Fall, könnte Sie Ihr Dienstherr bei Verlust haftbar machen und Sie müssen für die Kosten des Austauschs der gesamten Schließanlage selber aufkommen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg raten Ihnen, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung um einen Zusatz der Dienstunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Sonst könnten Sie im Ernstfall ohne Einkommen dastehen.

Ihre Krankenversicherung sollte, neben dem persönlichen Versicherungsspektrum, die Beihilfe Ihres Dienstherren mit einbeziehen. So nutzen Sie alle Vorteile. Schauen Sie sich alle Tarife für Referendare und Lehrer genau an und treffen Sie keine übereilten Entscheidungen.

Können Referendare und Lehrer jederzeit die Versicherung wechseln?

Es kommt vor, dass man den Versicherungsschutz nicht mehr zu benötigen scheint oder der Tarif zu teuer wurde. Möglicherweise erhielten Sie auch ein Angebot für einen günstigeren und umfassenderen Tarif und möchten deshalb Ihren bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Beachten Sie hierbei, dass Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten haben und private Krankenversicherungen drei Monate vorm Ende des Versicherungsjahres kündbar sind. Eine Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung wird, nach einer bestimmten Laufzeit, zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Als Referendar oder Lehrer im Angestelltenverhältnis ist der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private nur dann machbar, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreichen oder überschreiten. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Aber Sie sollten im Vorfeld für eine adäquate Alternativabsicherung gesorgt haben, um keine Versicherungslücken entstehen zu lassen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg fassten für Sie die Vorteile eines Versicherungswechsels für Referendare und Lehrer zusammen: Vorteile für Referendare und Lehrer bei einem Versicherungswechsel.

Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?

Grundsätzlich ja, denn Sie verfügten bereits vor Ihrem Berufsbeginn über einen Versicherungsschutz. Sollten Sie nichts an den Verträgen geändert haben, laufen diese automatisch weiter. Womöglich unterliegen Sie der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil sich Ihr Einkommen noch nicht der Versicherungspflichtgrenze näherte. Nach einer Verbeamtung können Sie problemlos in eine private Krankenversicherung wechseln.

Was muss ich als Referendar und Lehrer im Krankheitsfall tun?

Egal ob privat oder gesetzlich versichert - bei Krankheit müssen Sie zunächst einen Arzt aufsuchen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Abrechnungen direkt zwischen Arzt und Krankenkasse getätigt. In der privaten Krankenversicherung hingegen, müssen Sie Ihre zugesandten Rechnungen zunächst selbst begleichen. Sobald Sie die Rechnungen mit einem bestimmten Formular Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle (Anspruch vorausgesetzt) zukommen lassen, erhalten Sie Ihre Auslagen zurück.

Ist eine Krankenversicherung für Referendare und Lehrer wichtig?

In Deutschland unterliegt jeder Bürger der Versicherungspflicht. Steigende Behandlungskosten und Medikamentenpreise machen die Versicherungspflicht zur wesentlichen Absicherung der eigenen Gesundheit. Wenn Sie als Referendar oder Lehrer auf der Suche nach dem bestmöglichen Versicherungstarif sind, sollten Sie die Vorteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung genauestens betrachten. Ziehen Sie auch die Beihilfeleistungen Ihres Dienstherren zu den Krankheitskosten hinzu. Zumal angestellte Referendare und Lehrer anderen Statuten unterliegen, als verbeamtete Kollegen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Martina Bürkel-Ziser
Kaiser-Joseph-Str. 254
79098 Freiburg
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