Die Anwartschaftsversicherung der DBV sorgt auch als Heilfürsorgeempfänger für Ihre Sicherheit
Unter der Heilfürsorge ist eine Art der Krankversicherung zu verstehen, welche für Beamte des öffentlichen Dienstes, die ihre Gesundheit durch bestimmte Aufgaben besonders gefährden, ausgelegt ist. Sie dient dazu, die Rechnungen des speziellen Versicherungsschutzes dieser Personen zu übernehmen. Hört sich an sich ganz gut an, ist aber nicht ganz so gut durchdacht. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Heilfürsorge auf eine Anwartschaftsversicherung zu erweitern, was Sie schon in Ihrer aktiven Dienstzeit erledigen sollten. Es ist nämlich so, dass wenn der Heilfürsorgeberechtigte die Abteilung wechselt, sodass er nicht mehr so vielen Gefahren ausgesetzt ist, somit auch die Berechtigung der Heilfürsorge verschwindet. Dies geschieht auch, wenn der Ruhestand eintritt. Dann gelten nur noch die Beihilferegelungen Ihres Dienstherrn. Die Anwartschaftsversicherung bietet Ihnen sehr profitable Vorteile, welche Sie schnell schätzen werden.
Das sind die Leistungen der Anwartschaftsversicherung
Wir haben großes Interesse daran, Ihnen eine gute und effektive Absicherung anzubieten, wenn Sie für Ihr Land und Ihre Mitmenschen Gefahren auf sich nehmen. Mit diesem Schutz sollten Sie keine finanziellen Probleme mehr belasten. Aus diesem Grund gibt es die Anwartschaftsversicherung schon ab 1,00 € pro Monat. Dies sind die Leistungen dieser Versicherung im Überblick:
- Leistungen, die nicht von der Heilfürsorge abgedeckt werden
- Stationäre Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt
- Eine Pflegevorsorge
- Ein Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld
Falls Ihr Recht auf Heilfürsorge entfallen sollte, sind Sie dazu verpflichtet, uns dies binnen zwei Monaten mitzuteilen. Bei Nachfragebedarf können Sie sich gerne an die DBV Deutsche Beamtenversicherung David Gillmeister & Fabian Häfner in Braunschweig wenden.
Was genau sind die Unterschiede zwischen der Heilfürsorge und der Beihilfe?
Die Heilfürsorge beinhaltet einen umfassenden Versicherungsschutz, wo alle Kosten, welche eine gesetzliche Krankenversicherung ebenfalls übernehmen würde (und noch weitere), abgedeckt werden. Die Leistungen unterscheiden sich ein wenig zur privaten Krankenversicherung, allerdings nicht in großem Maße. Der Leistungsumfang bei Beihilfe ist zwar nicht geringer, jedoch ist der Anteil der Kostenbeteiligung bzw. -übernahme weniger. Je nach Familienstand kann der Anteil bei Ihnen als Beihilfeberechtigter zwischen 50 % und 70 % der Kosten umfassen. Ehepartner sowie Kinder erhalten - wenn sie nicht selbst pflichtversichert sind - 80% oder 70% der beihilfefähigen Kosten. Der übrige Betrag muss von Ihnen übernommen werden. Dies kann im Vergleich zur Heilfürsorge schon eine sehr hohe finanzielle Last für Sie werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung David Gillmeister & Fabian Häfner in Braunschweig steht Ihnen hier für weitere Fragen gern zu Verfügung.
Dies bietet Ihnen die Anwartschaftsversicherung der DBV
Am Tag des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung wird direkt festgelegt, welchen Beitrag Sie in der Zukunft für Ihre private Krankenversicherung zu zahlen haben. Sie erhalten nämlich mit der Anwartschaft das Recht einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeempfänger. Sie persönlich tragen nicht das Risiko einer Verschlechterung Ihrer Gesundheit, sondern ausschließlich Ihr Versicherer. Dabei ist wichtig:
- Keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung bei der Transformation in einen aktiven Versicherungsschutz
- Krankheiten sind während der Anwartschaft mitversichert
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Weitere Infos erhalten Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung David Gillmeister & Fabian Häfner in Braunschweig. Sie haben gerade den Informationstext zur Anwartschaftsversicherung gelesen.
David Gillmeister
Kastanienallee 39
38104 Braunschweig
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