Die Dienstunfähigkeitsversicherung – elementarer Versicherungsschutz für Lehramtsstudenten und Referendare
Immer wieder sieht man mit Freude, wenn jemand den für sich richtigen Beruf entdeckt hat, und diesen mit Leidenschaft und Engagement – unabhängig vom Einkommen – ausübt. Wenn natürlich neben dem Spaß an der Arbeit noch ein zufriedenstellendes oder vielleicht darüber liegendes Einkommen hinzukommt, haben Sie alles richtig gemacht, und können sich mehr als glücklich schätzen. Haben Sie erstmal einmal ein für Sie ausreichendes Einkommen erzielt, gilt es dieses perspektivisch durch beispielsweise Beförderungen zu erhöhen, zumindest dieses aber zu erhalten, um keine Einschnitte in Ihrem Lebensstandard in Kauf nehmen zu müssen. Allerdings kann Sie auch das Schicksal ereilen, und Sie werden aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen von heute auf Morgen Dienstunfähig – hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben, die häufigsten sind schwere Erkrankungen oder Unfälle.
Doch auch in solchen Fällen ist es von großer Wichtigkeit, immer über das notwendige Einkommen zu verfügen – schließlich möchte man auch nach Aufgabe seines Berufes weiterhin einen gewissen Lebensstandard genießen. Immerhin sind Sie mit der vorzeitigen Dienstunfähigkeit bestraft genug. Damit Sie bereits von Beginn an gegen die finanziellen einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit abgesichert sind, empfiehlt sich bereits eine entsprechende Vorsorge durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramtsstudenten oder Referendare. Die Statistikkennzahlen sind alarmierend: Jeder vierte Arbeitnehmer wird in der heutigen Zeit dienst- oder berufsunfähig. Daher empfehlen wir seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig mit Nachdruck, eine Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Besonderer Bedarf für Lehramtsstudenten und Referendare
Lehramtsstudenten und Referendare befinden sich zwar noch im Studium, aber gerade Referendare üben laufbahnrechtlich gesehen bereits den Beruf eines Lehrers aus – Sie befinden sich in der Vorbereitungszeit. Da in dieser Phase der Beamtenlaufbahn keinerlei Absicherung durch den Dienstherrn im Falle der Dienstunfähigkeit erfolgt, sondern die Entlassung die Folge wäre, sollten Sie diese Tatsache zum Anlass nehmen, sich umfassend abzusichern. Profitieren Sie durch Ihr junges Eintrittsalter und Ihrem entsprechend guten Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn, indem Sie dadurch die monatliche Prämie zu Ihren Gunsten beeinflussen.
Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine erweiterte Berufsunfähigkeitsversicherung, die lediglich von Beamten im Öffentlichen Dienst abgeschlossen werden kann. Der Grund hierfür liegt darin, dass für Sie als Beamter der Dienstherr über die Dienstfähigkeit urteilen kann, indem er ein amtsärztliches Gutachten in Auftrag gibt. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr verrichten können, erfolgt je nach erreichtem Beamtenstatus die Entlassung aus dem Dienstverhältnis oder die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.
Gleichzeitig wird die vereinbarte Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung ausgezahlt, da sich die Leistungsverpflichtung der Dienstunfähigkeit aus der Entscheidung des Amtsarztes ergibt – anders bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie als Versicherungsnehmer seitens des Versicherers ebenfalls einer Untersuchung unterzogen werden. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits als Referendar eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig abzuschließen, damit Sie nicht im Regen stehen, sollten Sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden müssen.
Tarifvergleich – bei uns kostenlos für Sie möglich
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig möchte Sie bei der Suche einer für Sie zusagenden Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare unterstützen – Lehramtsstudenten bevorzugen bis zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Geben Sie uns hierzu einfach Ihre persönlichen Daten, damit wir Ihnen eine Angebotsübersicht zusenden können – sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Optimale Versicherungsbedingungen für Referendare
Wie Sie festgestellt haben, können Sie sich gar nicht früh genug absichern, da gerade als Referendar die Dienstunfähigkeit eine Entlassung zur Folge hat. Das Problem hierbei: Als Referendar verfügen Sie über ein verhältnismäßig geringes Einkommen. Allerdings gibt es Versicherungsanbieter auf dem Markt, welche die Tarife an die Einkommenssituation Ihrer Versicherungsnehmer angepasst haben – oft mit Einsteiger- oder Startertarifen. In diesen liegt das Beitragsniveau deutlich unterhalb einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe oder Lebenszeit. Im Laufe der Zeit passen sie sich dann Ihrer beruflichen Laufbahn an, und die Monatsbeiträge sowie die Versicherungsleistungen erhöhen sich, da auch der Lebensstandard mit zunehmender Zeit wächst. Sollten Sie nach der Ausbildung nicht ins Beamtenverhältnis berufen werden, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung in der Regel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Noch einmal in Kürze zusammengefasst
Damit der Lebensunterhalt bestritten werden kann, muss die eigene Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden. Durch Unfälle oder schwere Erkrankungen kann es jedoch zu frühzeitigen Dienstunfähigkeiten kommen, sodass Sie in Folge dieser Ereignisse Ihren Dienst nicht mehr verrichten können, und somit Sozialhilfebezug droht.
Daher ist es ratsam, insbesondere als Referendar bereits eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da im Falle der Dienstunfähigkeit auf jeden Fall die Entlassung droht. Lehramtsstudenten sollten während des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Je früher Sie Ihren Versicherungsschutz beginnen, desto günstiger werden Ihre Beiträge. Wenn Sie sich möglichst früh mit dieser Thematik auseinandersetzen, werden Sie rechtzeitig eine adäquate Absicherung finden.
FAQ – Dienstunfähigkeitsversicherung
Werden spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare angeboten?
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes einer Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich die Tarife für Lehrer und Referendare nicht. Dennoch empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gillmeister & Häfner in Braunschweig vor Antritt des Referendariats den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, da Ihr Dienstherr die Möglichkeit hat, Sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen aus dem Dienstverhältnis zu entlassen.
Allerdings wird es Differenzen in der Beitragsbelastung geben. So werden Sie als Referendar die Möglichkeit haben, aufgrund der geringen Einkommenssituation einen Ausbildungstarif abzuschließen. Das bedeutet, Sie zahlen zu Beginn der Versicherung einen niedrigen Beitrag, der sich mit Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe anpasst – so zahlen Sie erst den regulären Versicherungsbeitrag, wenn Sie finanziell dazu in der Lage sind.
Ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare wirklich notwendig?
Gerade als Referendar ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung von elementarer Wichtigkeit. Als Referendar werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, dass bedeutet, Sie stehen dienstrechtlich in einem Beamtenverhältnis, haben aber bei Weitem nicht die Rechte eines Lebenszeitbeamten. Hierzu gehört auch die soziale Absicherung im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit. Immer dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst nicht mehr verrichten können – egal woraus die Einschränkungen resultieren – hat der Dienstherr die Möglichkeit, Sie aus dem aktiven Dienst zu entlassen. Hiervon wird er in der Regel auch Gebrauch machen.
Da Sie als Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben Sie im Entlassungsfall auch keinerlei Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung. Dies wiederum bedeutet, Sozialleistungen in Anspruch (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung) nehmen müssen – der aktuelle Lebensstandard wird also keinesfalls aufrechterhalten zu sein. Daher ist eine Absicherung mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung insbesondere als Referendar immer ausdrücklich zu empfehlen.
David Gillmeister
Kastanienallee 39
38104 Braunschweig
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