DBV Günther oHG in Bühl Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte in Ausbildung

Gesundheit ist des Menschen wertvollstes Gut

Und genau diese gilt es entsprechend abzusichern!

Risiko der Dienstunfähigkeit bei Polizeibeamten

Oft wird das Risiko der Dienstunfähigkeit ignoriert bzw. unterschätzt. Dabei sind vor allem Feuerwehrbeamte einem erhöhten Risiko aufgrund ihres stressigen Alltags ausgesetzt.

Nicht selten bekommt man von schweren Unfallsituationen mit, in denen auch gerade Feuerwehrbeamte für Sicherheit sorgen müssen.

Dass die Bilder eines schlimmen Verkehrsunfalls oftmals nicht leicht zu verarbeiten sind, dürfte klar sein.

All diese Punkte tragen zu einem erhöhten Risiko einer Dienstunfähigkeit bei einem Feuerwehrbeamten bei. Doch auch schwere Sport- und Freizeitunfälle können zur Dienstunfähigkeit führen.

Bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit plagt viele neben den gesundheitlichen Beschwerden ebenfalls die Frage nach der finanziellen Sicherheit. Denn die Mindestversorgung ist, wie der Name bereits sagt, lediglich eine Grundversorgung, die allerdings nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten.

Die Lösung: Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

Mit der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie Ihr Einkommen individuell absichern und somit sicherstellen, dass mit einer garantierten Dienstunfähigkeitsrente die finanziellen Sorgen der Vergangenheit angehören.

Da Feuerwehrbeamte besondere gesundheitliche Anforderungen zu erfüllen haben, bedarf es zur passenden Absicherung einer individuellen Klausel: der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel.

Diese stellt sicher, dass Feuerwehrbeamte, die diesen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen und deren Dienstfähigkeit nicht innerhalb der nächsten 2 Jahre wiederhergestellt werden kann, als dienstunfähig erklärt werden.

Wieso die Dienstunfähigkeitsversicherung vor allem für Feuerwehrbeamte in Ausbildung von großer Bedeutung ist:

Als Feuerwehrbeamter in Ausbildung hat man im Falle einer Dienstunfähigkeit noch keine Versorgungsansprüche gegenüber seinem Dienstherrn und ist somit im Schadenfall wie auf hoher See. Denn tritt eine Dienstunfähigkeit eines Feuerwehrbeamten in Ausbildung ein, wird er aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Damit hat er, wenn die Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Diese wird allerdings so gering ausfallen, dass sie niemals reicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Daher ist es aufgrund der noch fehlenden Versorgungsansprüche eines Feuerwehrbeamten in Ausbildung gegenüber seinem Dienstherrn so enorm wichtig, privat für den Fall der Dienstunfähigkeit vorzusorgen.

Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:

  • Garantierte Rente
  • Dauerhafte Leistung
  • Passende Absicherung mit der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel
  • Hohe Leistungsquote
  • Gute Annahmerichtlinien
  • Möglichkeit der Anpassung der Leistung bei neuer Lebenssituation (z.B. Hochzeit, Hauskauf, Kind etc.)
  • Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit

Ab wann gilt man als dienstunfähig?

Als Feuerwehrbeamter gilt man als dienstunfähig, wenn man aufgrund des gesundheitlichen oder körperlichen Zustandes dauerhaft seinen Dienst nicht mehr ausüben kann oder man in den vergangenen 6 Monaten seinem Dienst nicht nachkommen konnte und auch in den kommenden 6 Monaten keine Aussicht auf Besserung besteht.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt immer durch den Dienstherrn.

Wie geht es weiter, wenn man als dienstunfähig eingestuft wird?

Sollte die Dienstunfähigkeit bereits als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe eintreten, erfolgt die Entlassung sowie die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ansonsten wird man in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

Wie hoch sind die Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit?

Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da hier eine individuelle Rechnung erfolgen muss. Die Höhe der Ansprüche hängt unter anderem mit den Dienstjahren und den Dienstbezügen zusammen.

Gerne können wir Ihnen in einer persönlichen Beratung Ihre individuellen Ansprüche ausrechnen. Kommen Sie gerne auf uns zu!

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