Diensthaftpflichtversicherung
Die Absicherung der Berufshaftungsrisiken gehört zur Grundabsicherung eines jeden Polizisten bzw. Polizeianwärter.
Gerade in stressigen und ereignisreichen Situationen wie einem Polizeieinsatz kann es schnell mal zu einer Unachtsamkeit kommen, die schwere finanzielle Folgen verursachen kann.
Grundsätzlich gilt, dass Polizeibeamte u. Polizeianwärter Schäden, die sie grob fahrlässig während der Arbeit verursachen, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Unabhängig von der Schadenhöhe!
Ein klassisches Szenario, das wir immer wieder erleben ist folgendes:
Ein Polizist verursacht bei einer Einsatzfahrt grob fahrlässig einen Verkehrsunfall, bei dem Sach- und Personenschäden entstehen.
Um für solche Schäden nicht selbst aufkommen zu müssen, empfiehlt sich die Diensthaftpflichtversicherung der DBV.
Sie bietet eine umfassende Absicherung bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden und springt genau in den oben beschriebenen Situationen ein.
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung im Überblick:
- Versicherungssumme: 20 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- Zeitlich unbegrenzter, weltweiter Versicherungsschutz
- Bis zu 100.000€ bei Abhandenkommen nicht persönlicher Ausrüstungsgegenstände (z.B. mobiler Datenerfassungsgeräte)
- Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, wenn nötig auch mit rechtlichem Beistand
Psst: Wusstest Du, dass die Diensthaftpflichtversicherung ganz einfach und für wenig Mehrbeitrag in die Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen werden kann?
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Günther oHG
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