DBV Günther oHG in Bühl
Gesundheit ist des Menschen wertvollstes Gut
Und genau diese gilt es entsprechend abzusichern!
Risiko der Dienstunfähigkeit bei Verwaltungsbeamten:
Oft wird das Risiko der Dienstunfähigkeit ignoriert bzw. unterschätzt. Dabei sind gerade am Anfang der Laufbahn die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn gering bis gar nicht vorhanden, weshalb es einer passenden Absicherung bedarf.
Doch nicht nur arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten können zur Dienstunfähigkeit führen. Auch schwere Sport- und Freizeitunfälle können schnell zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
Die Lösung: Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit plagt viele neben den gesundheitlichen Beschwerden ebenfalls die Frage nach der finanziellen Sicherheit. Denn die Mindestversorgung ist, wie der Name bereits sagt, lediglich eine Grundversorgung, die allerdings nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten.
Mit der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie Ihr Einkommen individuell absichern und somit sicherstellen, dass mit einer garantierten Dienstunfähigkeitsrente die finanziellen Sorgen der Vergangenheit angehören.
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
- Garantierte Rente
- Dauerhafte Leistung
- Hohe Leistungsquote
- Gute Annahmerichtlinien
- Möglichkeit der Anpassung der Leistung bei neuer Lebenssituation (z.B. Hochzeit, Hauskauf, Kind etc.)
- Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit
Ab wann gilt man als dienstunfähig?
Als Beamter gilt man als dienstunfähig, wenn man seinen Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls etc. innerhalb der letzten 6 Monate mindestens 3 Monate davon nicht mehr ausüben konnte und auch keinerlei Aussicht auf Besserung besteht.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt immer durch den Dienstherrn.
Wie geht es weiter, wenn man als dienstunfähig eingestuft wird?
Sobald ein Verwaltungsbeamter den Status „dienstunfähig“ mitgeteilt bekommt, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.
Sollte die Dienstunfähigkeit bereits als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe eintreten, erfolgt die Entlassung sowie die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie hoch sind die Ansprüche bei einer Dienstunfähigkeit?
Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten, da hier eine individuelle Rechnung erfolgen muss. Die Höhe der Ansprüche hängt unter anderem mit den Dienstjahren und den Dienstbezügen zusammen.
Gerne können wir Ihnen in einer persönlichen Beratung Ihre individuellen Ansprüche ausrechnen. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Hier zum Nachlesen und Informieren:
Günther oHG
Hauptstr. 92
77815 Bühl
08:30 bis 12:30
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