Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Als Verwaltungsbeamter kommt man in den Genuss der Beihilfe. Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem für Beamte.
Dieses sieht vor, dass der Dienstherr einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten übernimmt.
Je nach Bundesland zahlt der Dienstherr rund die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten seiner Beamten. Den Rest müssen diese privat durch eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung absichern.
Die Beihilfesätze sind abhängig vom Bundesland und teils vom Familienstatus.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe haben:
- Beamte (50% bzw. ab zwei Kindern 70%)
- Berücksichtigungsfähige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (70 %)
- Berücksichtigungsfähige Kinder (80 %)
- Witwen, Witwer, Waisen, Halbwaisen
- Berücksichtigungsfähige Familienangehörige von Heilfürsorgeberechtigten
- Versorgungsempfänger (70%)
Vorteile, die Sie durch eine private Krankenversicherung genießen:
- Individueller, maßgeschneiderter Versicherungsschutz
- Sie kommen in den Genuss bester medizinischer Versorgung
- Sie profitieren von passenden Fachärzten und kurzen Wartezeiten
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Garantierter Zugang zu den besten Medikamenten und Methoden
Vorteile, die Sie durch die private Krankenversicherung der DBV genießen:
- Sicherheit durch umfangreiches Optionsrecht, denn bei sich ändernden Lebenssituationen bedarf es oftmals auch einer Anpassung des Versicherungsschutzes
- Attraktive Beitragsrückerstattungen
- Je nach Tarif beitragsfreie Mitversicherung der Kinder im 1. Jahr
- Leistungen auch über die Höchstsätze der GÖA/GOZ hinaus
- Ansprechpartner und Partner vor Ort
- Attraktive Tarife zu Ausbildungskonditionen, um bereits während der Ausbildung in den Genuss bester Leistung zu guten Konditionen zu kommen
- Gesundheitsservice360°: Zugang zu Präventionskursen, Online-Ärzten und Gesundheitsexperten und das rund um die Uhr, weltweit
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Günther oHG
Hauptstr. 92
77815 Bühl
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