Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Plättner® GmbH in Leipzig

Sie wissen es selbst am besten: In den vergangenen Jahren ist der Druck auf Lehrkräfte analog zu einem hohen Stresslevel stark angestiegen. So verwundert es kaum, dass laut einer Statistik beinahe jeder Lehrer zumindest zeitweise dienstunfähig wird. Viele schaffen noch nicht einmal den Eintritt in den regulären Ruhestand, sondern werden mit der Diagnose „Dienstunfähigkeit“ vorzeitig in die Rente geschickt oder entlassen. Ob zu Beginn Ihrer Laufbahn oder im Alter, eine Dienstunfähigkeit kann Sie immer treffen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Plättner® GmbH in Leipzig legen Ihnen aus diesem Grund die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare sehr ans Herz. Mit dieser sichern Sie sich eine monatlich festgelegte Rente und können sich mit finanzieller Stabilität auf Ihre Gesundheit konzentrieren.

Wann besteht eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern und Referendaren?

Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls weniger als 50 % Ihrer täglichen Aufgaben erfüllen und wird dies für voraussichtlich die nächsten 6 Monate so bleiben, werden Sie von Ihrem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Als verbeamteter Lehrer bekommen Sie in dem Fall nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehalts. Vielleicht können Sie damit Ihre Lebenshaltungskosten decken, Ihren Lebensstandard sicher nicht. Sollten Sie hingegen noch Beamter auf Widerruf oder auf Probe sein, gehen Sie komplett leer aus.

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Zuverlässig absichern

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Plättner® GmbH in Leipzig vermeiden Sie diese finanziellen Herausforderungen, da wir Sie Monat für Monat zusätzlich unterstützen.

Was ist bei der Dienstunfähigkeitsversicherung
für Lehrer und Referendar wichtig?

Eine Dienstunfähigkeit können Sie nicht mit einer Berufsunfähigkeit vergleichen. Für die Anerkennung einer Dienstunfähigkeit benötigen Sie auf jeden Fall folgenden Dokumente:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliches Zeugnis

Achten Sie beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare auf das Kleingedruckte. Wenn Ihr Vertrag die „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel enthält, kann es sein, dass Sie keinerlei Leistungen erhalten. Denn mit dieser hält sich der Versicherer die Möglichkeit offen, Ihre Situation nach den allgemeinen Absätzen zu bewerten. Denn rein faktisch gesehen können Sie noch einem anderen Beruf nachgehen. Das führt dazu, dass Sie am Ende leer ausgehen. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Plättner® GmbH in Leipzig verlassen Sie sich auf die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“. Haben wir alle Unterlagen erhalten und geprüft, bekommen Sie ohne Wenn und Aber alle vertraglich vereinbarten Leistungen.

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Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie noch weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Plättner® GmbH in Leipzig? Gerne kümmern wir uns persönlich um Ihr Anliegen. Nehmen Sie dazu jetzt direkt unverbindlich Kontakt auf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Plättner GmbH
Georgiring 3
04103 Leipzig
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