Lehrer
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hat sich auf den Bereich Öffentlicher Dienst und Lehramt spezialisiert. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsverbänden im DBB sind wir einer der spezialisierten Ansprechpartner in Deutschland für Lehramtsstudenten, Referendare, angestellte Lehrer sowie verbeamtete Lehrer. Den spezielle Versicherungsbedarf dieser Berufsgruppe im Bereich Lehramt zeigen wir in unseren Beratungsgesprächen auf und bieten bedarfsgerechte Absicherungsmöglichkeiten.
Folgende Themen sind für diese Berufsgruppen relevant:
- Beihilfekonforme Krankenversicherung
- Anwartschaftsversicherung für Lehramtsstudenten
- Pflegepflichtversicherung
- Zugang zu Fit4Ref
- Invaliditätsabsicherung bei Unfällen / Dienstbeschädigung
- Haftungsgrundlagen (Diensthaftpflicht)
- Schlüsselverlust
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Waisenrente)
- Pensionsansprüche / Altersabsicherung
Angehende Lehramtsanwärter sowie Lehrer haben daher hohen Informations- und Beratungsbedarf welchen wir als Ansprechpartner Ihnen bieten und verantwortungsvoll zum Wohl des Beamten damit umgehen.
Krankenversorgung bei Lehrern
Sie beginnen Ihre Laufbahn als Lehrer durch ein Referendariat, im Status als Beamter auf Widerruf. Während diesem Referendariat haben Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe gemäß der Beihilfevorschrift des jeweiligen Bundeslandes. Als Ergänzung dazu benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Damit Sie sich den Einstieg in die Private Krankenversicherung frühzeitig sichern können, empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaftsversicherung während dem Studium.
Beihilfeberechtigte Beamte benötigen:
- Beihilfekonforme private Krankenversicherungen
- Private Pflegepflichtversicherung
- Beihilfeergänzungstarif
Die DBV bietet Ihnen eine beihilfekonforme private Krankenversicherung mit Top Leistungen, niedrigen Beiträgen, attraktiven Beitragsrückerstattungen, Bonusprogrammen und dem Gesundheitsservice 360° an. Zusätzlich bieten wir mit der App DBV Meine Gesundheit die Möglichkeit schnell, einfach und digital die Rechnungen an die DBV weiterzuleiten.
Nach dem Referendariat gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen der Übernahme in eine Planstelle als Beamter oder als Angestellter Lehrer. Angestellte Lehrer sind sozialversicherungspflichtig und somit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Gerne informieren wir Sie zur Krankenversicherung der DBV und erstellen ein bedarfsgerechtes und individuell nach Ihren Wünschen zugeschnittenes Angebot.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Im Beamtentum wird zwischen dem Status des Beamten auf Widerruf während des Referendariats, Beamten auf Probe und dem Beamten auf Lebenszeit unterschieden. Der aktuelle Status sowie die Ursache, welche zur Dienstunfähigkeit führt, entscheiden über die Ansprüche und Versorgung des dienstuntauglichen Beamten. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes bzw. der teilweise abweichenden Ländergesetze geregelt.
Versorgung bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe
In dieser Zeit bestehen noch keine Versorgungsansprüche, bei Krankheit oder Unfall wird der Beamte bei festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen. Es erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit wird eine zusätzliche private Absicherung der Dienstunfähigkeit empfohlen.
Versorgung bei Beamten auf Lebenszeit
Als Beamter auf Lebenszeit erfolgt bei festgestellter Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand, mit ungekürzter beamtenrechtlicher Versorgung (Ruhegehalt).
Es besteht ein Mindestanspruch auf ein Ruhegehalt der Mindestversorgung von ca. 1.500,00€ brutto monatlich.
Die Absicherung der Versorgungslücke zwischen dem Ruhegehalt und den Nettobezügen im aktiven Dienst sollte über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, damit der erreicht Lebensstandard gehalten werden kann.
Wichtige Punkte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind:
- Möglichkeit einer hohen Absicherung der Dienstunfähigkeitsrente als Beamter auf Widerruf und Probe
- Spezieller Absicherungsbedarf für Lehramtsanwärter
- Lehramtsbeamte benötigen die Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
- Nachversicherungsgarantie mit der Option auf Anpassung der Versicherten DU-Rente
- Mitversicherung von Teildienstunfähigkeit
- Beitragsbefreiung im Falle der Dienstunfähigkeit
Aus unseren Erfahrungen ist ein intensives Beratungsgespräch zur Beamtenversorgung notwendig um eine bedarfsgerechte Lösung zu finden. Verlassen Sie sich hier auf die Expertise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Lehramtsanwärter und Lehrer
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach BGB und muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich.
Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung im Bundesbeamtengesetz, Landesbeamtengesetz oder im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes geregelt. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung.
Notwendige Ergänzung zur Privathaftpflicht für Beamte oder Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst:
- Nachhaftung bis fünf Jahre
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
- Schlüsselverlust
- Schäden am fiskalischen Eigentum z.B. Schäden am Eigentum der Schule
Zusätzlich prüft die Diensthaftpflicht im Rahmen der passiven Rechtschutzfunktion ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist.
Zwecks persönlicher Beratung bieten wir Ihnen einen Termin im Büro, in Ihrer Dienststelle oder bei Ihnen Zuhause an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz beraten Sie gern zu allen Versicherungen für Lehramtsanwärter & Lehrer!
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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