DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung: Wichtig nach dem aktiven Dienst

Als Beamter der Polizei steht Ihnen in vielen Bundesländern sowie beim Bund freie Heilfürsorge zu, in deren Rahmen der Dienstherr alle Krankheitskosten übernimmt. Das gilt jedoch nicht mehr für Ihren Ruhestand. Hier erhalten Sie Beihilfe und benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Mit der Anwartschaftsversicherung der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz schützen Sie sich vor hohen Krankenversicherungsbeiträgen!

Freie Heilfürsorge im aktiven Dienst: Ihre Ansprüche als Polizist

Bei vielen Dienstherren besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge während des gesamten aktiven Dienstes einschließlich der Ausbildung, bei anderen ist er zeitlich und auf bestimmte Abschnitte der aktiven Dienstzeit beschränkt. In jedem Fall steht Beamten der Polizei, die eine entsprechende Versorgung genießen, die vollständige Übernahme aller Krankheits- und Behandlungskosten durch den Dienstherrn zu, was eine Krankenversicherung entbehrlich macht.
 
Die unentgeltliche medizinische Versorgung des Dienstherrn hat aber auch Nachteile. Dazu gehört in erster Linie, dass Sie sich den behandelnden Arzt nicht frei aussuchen dürfen, sondern bei medizinischen Anliegen zunächst den polizeiärztlichen Dienst aufsuchen müssen. Dieser führt notwendige Behandlungen entweder selbst durch oder überweist Sie an einen zivilen Arzt. Ausnahmen gelten lediglich für besonders intime Behandlungen, etwa beim Frauenarzt oder Urologen.
 
Da die freie Heilfürsorge nie das gesamte „Beamtenleben“ lang besteht, sondern spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand (in einigen Ländern auch mit dem Ende der Ausbildung) wegfällt, ist eine Anwartschaftsversicherung grundsätzlich anzuraten.
 
Ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch auf Heilfürsorge wegfällt, benötigen Sie eine an Ihren nun bestehenden Beihilfeanspruch angepasste, private Krankenversicherung (PKV). Die PKV ermittelt die monatlichen Beiträge vor allem nach Alter und Gesundheitszustand, wodurch Sie als Ruhestandsbeamter in der Regel hohe Prämien zahlen. Hier greift die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, mit der Sie Ihren früheren Gesundheitszustand praktisch „konserviert“ können.
 
Die Versicherung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Mit der Anwartschaft erhalten Sie eine Garantie, später in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
  • Ihr Beitrag richtet sich nach dem Alter und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung. Damit sparen Sie bares Geld!
  • Sie profitieren im Alter von hochwertigen medizinischen Leistungen und haben den Status eines Privatpatienten mit allen Vorzügen.
  • Für die Anwartschaftsversicherung wird nur eine niedrige, meist im einstelligen Eurobereich liegende, Monatsprämie fällig.

Als Beamter der Polizei kann die freie Heilfürsorge auch schon vor dem Ruhestand wegfallen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen werden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz so früh wie möglich abzuschließen, um von der Police maximal zu profitieren.
 

Beihilfe, Krankenversicherung und Anwartschaft: Die Versorgungssituation nach dem aktiven Dienst

Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst – der Grund spielt keine Rolle – endet auch die freie Heilfürsorge. Ausnahmen bestehen lediglich für Beurlaubungs- und Freistellungszeiten aus familiären Gründen, etwa für die Kindererziehung. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine vollwertige Krankenversicherung, erhalten Beihilfe und profitieren im Optimalfall von der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die beihilfekonforme Krankenversicherung. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, worauf es jetzt ankommt.

Die Leistungen der Beihilfe

Als Beamter haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, durch den Ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Krankheitskosten übernimmt. Wie hoch dieser Teil ausfällt, richtet sich nach den einschlägigen Beihilfevorschriften und Ihrem individuellen Beihilfesatz, der im Ruhestand meist 70 % beträgt. Ehegatte und Kinder erhalten – wie bereits vor der Pensionierung – 70 oder 80 % Beihilfe.
 
Nachdem Sie die Rechnung Ihres behandelnden Arztes erhalten haben, reichen Sie diese bei der zuständigen Beihilfestelle ein. Sie erstattet die Aufwendungen zu Ihrem persönlichen Beihilfesatz, der verbleibende Teil wird von der privaten Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz übernommen. So kommen Sie insgesamt auf eine Erstattung von 100 %.

Private Krankenversicherung: Die verpflichtende Ergänzung zum Beihilfeanspruch

In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie für alle Krankheitskosten eine 100-prozentige Erstattung und zahlen daher auch den vollen Monatsbeitrag. Da Sie aber bereits 70 % Ihrer Behandlungskosten über die Beihilfe erstattet bekommen, benötigen Sie keinen vollwertigen Schutz. Stattdessen ist eine Krankenversicherung, die die verbleibenden 30 % erstattet, von Vorteil.
 
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hängt eng mit der privaten Krankenversicherung zusammen. Mit einer Anwartschaft genießen Sie die Sicherheit, nach dem aktiven Dienst garantiert in die PKV aufgenommen zu werden. Außerdem ermöglicht eine Anwartschaftsversicherung planbare Konditionen, da private Krankenversicherungen Patienten auch ablehnen dürfen.
 
Durch die oft lange Zeit zwischen Diensteintritt und Versetzung in den Ruhestand sowie der fehlenden Vorhersehbarkeit von Krankheiten empfehlen wir Beamten der Polizei, sich zumindest grundlegend mit der Funktionsweise der Anwartschaftsversicherung vertraut zu machen.
 
Neben den Vorzügen der Beihilfe und dem Nutzen einer Anwartschaftsversicherung hat die private Krankenversicherung grundsätzliche Vorteile für Ihre Mitglieder:

  • Ihre Leistungen sind vertraglich garantiert. Anders als in der GKV, kann der Versicherer nicht einseitig Kürzungen vornehmen.
  • Sie profitieren durch wahlärztliche Leistungen und hohe Erstattungssätze von einer besseren medizinischen Versorgung und niedrigeren Selbstbehalten.
  • Sie wählen Ihren Tarif selbst und nehmen damit Einfluss auf den monatlichen Beitrag. Verpflichtend ist lediglich das Versorgungsniveau der GKV.

Darüber hinaus richtet sich der Beitrag zur gesetzlichen Kasse nach dem Einkommen, während dieses bei der PKV keine Rolle spielt. Da Sie sich zusätzlich nur „teilweise“ absichern müssen, fällt der Versicherungsschutz auf diese Weise meist günstiger aus. Dennoch ist eine persönliche Beratung bei der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz unumgänglich, um teure Fehler zu verhindern.

Die Anwartschaftsversicherung: Denken Sie an die große Bedeutung der Police!

Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sichert Ihnen den Eintritt in die private Krankenversicherung zu planbaren Konditionen. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen großer und kleiner Anwartschaft:

  • Die „große Anwartschaft“ konserviert sowohl Ihre Gesundheit als auch das Alter.
  • Bei der „kleinen Anwartschaft“ wird nur Ihr Gesundheitszustand „eingefroren“.

Durch den unterschiedlichen Umfang der Absicherung ist die kleine Anwartschaft lediglich dann zu empfehlen, wenn Sie bereits in wenigen Jahren eine private Krankenversicherung benötigen. In anderen Fällen sollten Sie sich für die große Anwartschaftsversicherung entscheiden. Grundsätzlich laufen die Verfahren in beiden Policen gleich ab:

  • 1. Sie schließen die Anwartschaft mit 20 Jahren ab. Hier prüfen wir Ihren Gesundheitszustand, stellen Risikofragen und halten alles fest.
  • 2. Mit 60 treten Sie in den Ruhestand ein. Wir nehmen die damals festgestellten Daten und legen diese den PKV-Beiträgen zu Grunde.
  • 3. Die Anwartschaftsversicherung wird aufgelöst und in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt. Damit erlischt auch die Beitragszahlungspflicht.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Möchten Sie nähere Informationen zur Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei erhalten oder ein konkretes Angebot erstellen lassen? Kommen Sie auf uns zu. Ihre Berater der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind auch in schwereren Zeiten persönlich, per Telefon oder Videochat für Sie da!

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