Beamte auf Lebenszeit
Konnten Sie sich in der Probezeit bewähren und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, steht Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nichts mehr im Wege. Ihre Einsatzmöglichkeiten bei Polizei, Justiz und Zoll sind enorm. Neben ausgezeichneten Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten sind auch Ihre Aufstiegschancen hervorragend. Angst um Ihren Arbeitsplatz müssen Sie nicht haben. Eine Entlassung droht Ihnen lediglich nach einem disziplinarischen Verfahren oder einer Straftat mit einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr.
Ihre Bezüge steigen in regelmäßigen Abständen und auch nach der Pensionierung sorgt Ihr Dienstherr für Sie und Ihre Familie. Beamte haben unter anderem Anspruch auf:
- Krankenfürsorge
- Besoldung
- Reisekosten
- Trennungsgeld
- Umzugskosten
Zudem profitieren Sie auch privat von vielen Vergünstigungen, beispielsweise von Sonderkonditionen bei Versicherungen und Banken.
Das Dienstverhältnis von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Beamte stehen mit ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis mit besonderen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz zu Angestellten können Beamte der Polizei, Justiz und Zoll für Schäden, die sie im Dienst verursachen, haftbar gemacht werden. Es gelten andere Regelungen bei Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit. Sie müssen sowohl im Dienst als auch außerhalb für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen und diese verteidigen. Für ihre Dienste und Treue gewährt der Dienstherr Beamten der Polizei, Justiz und Zoll Schutz und Fürsorge.
Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Was ist Heilfürsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?
Jedes Bundesland kann seine eigenen beamtenrechtlichen Verordnungen erlassen. In Rheinland-Pfalz haben nur Beamte der Bereitschaftspolizei Anspruch auf Heilfürsorge. Das heißt für Sie: Im Krankheitsfall müssen Sie immer erst Ihren Polizeiarzt konsultieren. Heilfürsorgeberechtigte Beamte haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen. Der Dienstherr übernimmt die Kosten der medizinischen Versorgung komplett. Heilfürsorge entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weist ähnliche Versorgungslücken auf.
Die Leistungen umfassen:
- Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
- Ambulante und stationäre ärztliche Behandlung im Krankheitsfall
- Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
Meist wird für die Heilfürsorge ein „angemessener Betrag“ von etwa 1,5 Prozent auf die Besoldung angerechnet. Aber auch dies ist nicht bundeseinheitlich geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Der Heilfürsorgeanspruch beschränkt sich nur auf den Beamten selbst. Familienangehörige erhalten unter Umständen Beihilfe. Heilfürsorge wird auch nur für die Zeit gewährt, in welcher das hohe Gesundheitsrisiko gegeben ist und geht spätestens bei der Versetzung in den Ruhestand in den Anspruch auf Beihilfe über.
Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
In Form der Beihilfe erstattet der Dienstherr 50 bis 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall, für Geburt oder Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt sich der Dienstherr nicht mehr.
Der nicht von der Beihilfe abgedeckte Kostenanteil muss mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Beamte können sich unabhängig von der Höhe des Einkommens gesetzlich oder privat krankenversichern. Beihilfekonforme Tarife werden jedoch nur von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, angeboten.
Entscheiden Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung, können Sie keine Beihilfe in Anspruch nehmen. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Eine Rechnung erhalten Sie für die Behandlung nicht, eine Kostenerstattung ist unnötig.
Beihilfe und private Krankenversicherung funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Der Leistungserbringer stellt Ihnen die Behandlung privat in Rechnung. Sie bezahlen diese Rechnung ganz normal und stellen gleichzeitig bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen zurückgezahlt.
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Der Versicherungsbeitrag zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz richtet sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, Beihilfebemessungssatz und Leistungsumfang. Da nur noch 20 bis 50 Prozent der Kosten bei Krankheit abgesichert werden, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Sie besonders günstig.
Vorteile der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz im Überblick:
- Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss
- Hohe Kostenerstattung für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen
- Leistungsgarantie – Vertraglich vereinbarte Leistungen können nicht gestrichen werden
Die vereinbarten Leistungen werden in einem individuellen, privatrechtlichen Vertrag zwischen jedem einzelnen Versicherten und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz fest vereinbart. Ehepartner, welche nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und deren Jahreseinkommen im Jahr vor der Antragstellung unter der Einkommensgrenze lag, sowie Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, können ebenfalls von der Beihilfe und der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz profitieren.
Das Risiko Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Beamte auf Lebenszeit können bei Dienstunfähigkeit durch Krankheit oder Verwundung ohne eigenes Verschulden nach einer 5-jährigen Wartezeit mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. In den ersten Jahren beschränkt sich der Anspruch auf die Mindestversorgung von etwa 35 Prozent der letzten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr steigen die Versorgungsansprüche um 1,79375 Prozent auf maximal 71,75 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Diesen Wert erreichen Sie nach 40 Dienstjahren.
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz können Sie Versorgungslücken optimal schließen und Ihr Leben trotz Dienstunfähigkeit wie gewohnt fortführen.
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:
- Garantie auf die vertraglich vereinbarte Rente
- Kombination mit einer privaten Rentenversicherung ist möglich
- Bei Dienstunfähigkeit zahlt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
- Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien
- Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen sind möglich
Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Psychische Erkrankungen, Unfälle oder traumatische Erlebnisse können dazu führen, dass Beamte der Polizei, Justiz und Zoll nicht mehr für den Vollzugsdienst geeignet sind. Die Schwelle zur Vollzugsdienstunfähigkeit ist durch die außerordentlich hohen gesundheitlichen Anforderungen noch niedriger als zur normalen Dienstunfähigkeit. Das Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit ist besonders hoch.
Die spezielle Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet optimalen Schutz bei Vollzugsdienstunfähigkeit.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an! Gern beraten Sie unser Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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