Beamte auf Probe
Konnten Sie Ihre Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich beenden, folgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Probe. Die Länge der Probezeit richtet sich nach der angestrebten Laufbahngruppe. Die Spanne liegt zwischen sechs Monaten und maximal fünf Jahren. Bewähren Sie sich in der Probezeit in vollem Umfang und erfüllen Sie weiterhin die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit rechnen.
Der Weg dahin ist allerdings mit einigen Hürden versehen, bei denen Sie immer wieder Ihre fachliche und charakterliche Eignung für die Beamtenlaufbahn bei Polizei, Justiz und Zoll unter Beweis stellen müssen.
Eine Entlassung ist bei Beamten auf Probe, genau wie bei Beamten auf Widerruf, noch jederzeit möglich, beispielsweise wegen mangelnder Bewährung, wenn Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung bestehen, als Folge von Verletzungen der Dienst- und Treuepflichten oder einem Disziplinarverfahren.
Rechte und Pflichten von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll auf Probe
Für Sie gelten bereits ähnliche Rechte und Pflichten wie für Beamte auf Lebenszeit. Als Beamter auf Probe sind Sie unter anderem verpflichtet:
- zu Treue und Gehorsamkeit Ihrem Dienstherrn gegenüber
- unparteiisch und gerecht zum Wohl des Volkes zu handeln
- übergeordnete Dienststellen zu beraten und zu unterstützen
- zu Loyalität – sowohl während Ihres Dienstes als auch in der dienstfreien Zeit
- nicht zu streiken
Demgegenüber haben Sie Anspruch auf Fürsorge und lebenslange Alimentation, dazu gehören:
- Besoldung
- Versorgung im Ruhestand
- Hinterbliebenenversorgung
- Reisekosten
- Trennungsgeld
- Umzugskosten
- Unfallfürsorge
- Krankenfürsorge
Krankenfürsorge für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Seine Krankenfürsorgepflicht erfüllt Ihr Dienstherr, indem er Ihnen Beihilfe oder freie Heilfürsorge gewährt. An den Beiträgen zur gesetzlichen und auch zur privaten Krankenversicherung beteiligt er sich nicht.
Durch die Heilfürsorge werden die Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod, komplett übernommen. Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Obwohl jedes Bundesland seine eigenen beamtenrechtlichen Verordnungen erlassen kann, orientieren sich die meisten Länder, wie auch Rheinland-Pfalz, an der Beihilfeverordnung des Bundes. Für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll gelten folgende Beihilfebemessungssätze:
- 50 Prozent für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 Prozent für Beamte mit mehreren Kindern
- 70 Prozent für beihilfeberechtigte Partner
- 70 Prozent für Beamte im Ruhestand
- 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Beamte nicht.
Sie können, wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren, Ihre Krankenversicherung auf freiwilliger Basis fortführen oder sich privat krankenversichern. Beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, angeboten.
Private Krankenversicherung der DBV für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet Ihnen die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B mit den Tarifen, Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium an.
Unabhängig davon, für welchen Tarif Sie sich entscheiden, genießen Sie mit Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz den Status eines Privatpatienten und profitieren von Leistungen, die weit über dem Niveau gesetzlicher Krankenkassen liegen. Als Privatversicherter können Sie frei entscheiden, zu welchem Arzt oder in welches Krankenhaus Sie gehen. Ärzte können bei privaten Krankenkassen höhere Honorare abrechnen, was zahlreiche Vorteile für Sie mit sich bringt. Beamte mit privater Krankenversicherung erhalten beispielsweise schneller Behandlungstermine bei Fachärzten und müssen in Arztpraxen nur kurze Wartezeiten in Kauf nehmen. Zudem erhalten Sie die bestmögliche Behandlung – die innovativsten Therapien und Medikamente. Es zählen die Erfolgsaussichten und nicht, wie bei gesetzlichen Krankenversicherungen, die Wirtschaftlichkeit und Beschränkung auf das Notwendigste.
Dienstunfähigkeit – ein enormes Risiko für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Für Beamte auf Probe stellt eine Dienstunfähigkeit ein hohes Risiko dar. Sofern der Dienstunfähigkeit kein Dienstunfall zugrunde liegt, werden Sie ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen und lediglich für die geleisteten Dienstjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Nur bei einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung gilt die 5-jährige Wartezeit als erfüllt.
Ohne die gewohnten monatlichen Bezüge drohen Ihnen schnell finanzielle Schwierigkeiten. Mehr als Hartz 4, ein Existenzminimum, werden Sie von staatlicher Seite nicht erhalten.
Gegen dieses finanzielle Risiko müssen Sie sich privat absichern. Perfekten Schutz bietet Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz.
Erst fünf Jahre nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit haben Sie bei Dienstunfähigkeit erstmals Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand und ein Ruhegehalt. Ganz egal, wann Sie dienstunfähig werden, das Ruhegehalt deckt immer nur einen Teil, maximal 71,75 Prozent der gewohnten Dienstbezüge ab. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohntem Einkommen auszugleichen.
Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz:
- Garantie auf die vereinbarte monatliche Rente
- Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie werden nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen
- Problemlose Anpassungen, Teil- und Nachversicherungen
- Dynamikoption
Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll in der Probezeit
Genau wie im privaten Bereich haften Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen. Für die Schadenersatzforderungen tritt zwar zunächst Ihr Dienstherr ein, der kann Sie allerdings anschließend zur Verantwortung ziehen. Im Ernstfall haften Sie in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Verwertet wird alles, was über der Pfändungsgrenze liegt. Ohne private Absicherung kann Sie das schon in jungen Jahren für den Rest Ihres Lebens finanziell ruinieren.
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind unter anderem:
- Versicherungssumme 20 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- Passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden zunächst auf Rechtmäßigkeit geprüft – unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
- Können Sachverhalte nur vor Gericht geklärt werden, tragen wir die Prozesskosten
- Regulierung gerechtfertigter Ansprüche
- Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
- Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Wir beraten Sie gern
Vorsorge für die Zeit nach dem aktiven Dienst ist heute so wichtig wie nie zuvor. Umso früher Sie mit dem Aufbau finanzieller Rücklagen für das Alter beginnen, desto mehr zahlt es sich später für Sie aus. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet Ihnen zahlreiche, interessante Absicherungsmöglichkeiten. Die Altersvorsorgeprodukte der DBV sind flexible Finanzkonzepte, auch mit staatlicher Förderung oder Steuervorteilen. Gern beraten Sie die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ausführlich und unverbindlich. Sprechen Sie uns an! Wir sind für Sie da.
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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