Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte von Polizei, Justiz und Zoll
Als Beamter im Polizei-, Justiz- oder Zolldienst steht Ihnen, sofern Sie keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, die sogenannte Beihilfe zu. Sie ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn, über die mindestens 50 % aller Krankheitskosten übernommen werden. Für die übrigbleibenden Aufwendungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz passgenauen Schutz!
Die Versorgungssituation von Beamten im Überblick
Das Berufsbeamtentum ist in vielerlei Hinsicht mit klassischen Angestelltentätigkeiten vergleichbar, etwa bei den Arbeitszeiten und der monatlichen Besoldung. Allerdings gibt es auch Punkte, in denen sich das Beamtenverhältnis deutlich von „normalen“ Berufen – sei es als Selbstständiger oder Angestellter – unterscheidet. Das Krankenfürsorgesystem ist ein solcher Unterschied, denn Beamte haben keinen Anspruch auf den sogenannten Arbeitgeber-Anteil.
Stattdessen erhalten Sie als Beamter der Polizei eine sogenannte Beihilfe. Anders als beim Arbeitgeber-Anteil beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Kosten für die Krankenversicherung, sondern übernimmt direkt einen Teil der Behandlungskosten.
Dieses System gibt es ausschließlich bei Beamten, was passgenaue Versicherungsprodukte unverzichtbar macht. Da durch die Beihilfe bereits ein Teil der Behandlungskosten wegfällt, eine normale Krankenversicherung aber 100 % aller Aufwendungen erstattet, wären Sie überversorgt. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung hingegen übernimmt genau den Teil der Behandlungskosten, den die Beihilfe nicht abdeckt.
Übrigens: In einigen Bundesländern sowie beim Bund erhalten Beamte des Polizeidienstes freie Heilfürsorge. Diese fällt aber spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand weg und wird von der Beihilfe „abgelöst“. Ab diesem Zeitpunkt benötigen auch diese Beamten der Polizei eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung: Das steckt dahinter
Sowohl die Beihilfe als auch die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz unterscheiden sich hinsichtlich ihres Aufbaus und der Funktionsweise deutlich von den gesetzlichen Sozialsystemen. Sie stellen damit eine eigene Form der Krankheitsvorsorge dar. In den nächsten Zeilen zeigen wir, wo genau die Unterschiede liegen und welche Funktionsweise hinter der Absicherung von Beamten steckt.
Beihilfe: Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Umfang
Auf die Beihilfe besteht im Krankheitsfall ein gesetzlicher Anspruch, sofern keine freie Heilfürsorge gewährt wird. Letztere führt zu einem vollständigen Wegfall der Krankenversicherungspflicht, was auf der anderen Seite auch die Beihilfe obsolet macht. Wie hoch die Erstattung in Ihrem Fall ausfällt, richtet sich nach den einschlägigen Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn. Maßgeblich sind die Beihilfesätze, die bundesweit fast einheitlich ist:
- Mit weniger als zwei Kindern erhalten Sie im aktiven Dienst 50 %, im Ruhestand 70 % Beihilfe.
- Ab dem zweiten Kind stehen Ihnen 70 % Kostenerstattung zu. Ihre Kinder erhalten dann jeweils 80 %.
- Ehegatten von Beamten der Polizei haben einen Anspruch auf 70 % Beihilfe, wenn sie nicht bereits sozialversichert oder selbst verbeamtet sind und gesetzliche Einkommensgrenzen (jährlich rund 20.000 Euro) nicht überschreiten.
Der Beihilfesatz gibt an, wie hoch die prozentuale Erstattung eines Rechnungsbetrages ausfällt. Da Sie als Privatpatient grundsätzlich über jede Behandlung und jedes Medikament eine Rechnung erhalten, ist diese auch Grundlage der Beihilfeberechnung.
Erhalten Sie eine Rechnung über 100 Euro, reichen Sie diese zunächst bei der Beihilfestelle ein. Mit einem Beihilfesatz von 70 % erhalten Sie vom Dienstherrn 70 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Die verbleibenden 30 Euro sind bis zur Erstattung durch die beihilfekonforme Krankenversicherung offen.
Je nachdem, bei welchem Dienstherrn Sie beschäftigt sind, kann der Umfang der Beihilfe unterschiedlich sein. Einige Dienstherren kommen etwa für hochwertigen Zahnersatz auf, andere erstatten entsprechende Kosten nur teilweise. Um diese Deckungslücken zu erkennen und entsprechend vorzusorgen, ist ein Beratungsgespräch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz unverzichtbar. Wir kennen die Beihilfevorschriften der Länder und passen die beihilfekonforme Krankenversicherung entsprechend an!
Beihilfekonforme Krankenversicherung: Eine Variante der PKV
Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll handelt es sich entgegen der ersten Erwartung nicht um ein eigenes Krankenversicherungssystem. Stattdessen ist sie eine Variante der privaten Krankenversicherung, die an die Bedürfnisse von Beamten angepasst ist. Grund: Das einzigartige Kostenerstattungssystem der Beihilfe, durch das eine Krankenvollversicherung zur „Überversicherung“ führt.
Anders als die gesetzlichen Krankenkassen, kann die private Krankenversicherung an die Beihilfe angepasst werden. Erstere bietet in jedem Fall eine 100-prozentige Versorgung, auch wenn Sie bereits einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Darüber hinaus erhalten Sie als gesetzlich Versicherter keine Rechnungen vom Arzt, sodass Sie keine Beihilfe beantragen können. Sie ist ein Solidarsystem, in das Sie einen, Ihrem Einkommen entsprechenden, monatlichen Beitrag einzahlen.
In der beihilfekonformen Krankenversicherung richtet sich die Prämie nicht nach Ihrem Verdienst, sondern nach persönlichen Faktoren, etwa:
- Ihrem Alter.
- Vorerkrankungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand.
- Dem ausgeübten Beruf (etwa Innen- oder Außendienst).
- Risikofaktoren wie Rauchen und regelmäßiger Alkoholkonsum.
Damit gilt in der privaten Krankenversicherung der Grundsatz „Je jünger, desto günstiger“. In der gesetzlichen Kasse hingegen bleiben diese Faktoren außer Acht, was sowohl günstiger als auch kostenintensiver sein kann.
In der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung gibt es keinen Familientarif wie den in der gesetzlichen Krankenkasse. Das bedeutet, dass Sie für jedes Ihrer Kinder einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen, für den Ihnen dann eine Beihilfe von (meist) 80 % zusteht.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach einem vom Gesetzgeber bestimmten Leistungskatalog, der jederzeit geändert werden kann. Er bietet eine gute Grundversorgung, ermöglicht aber nur wenige bis keine Anpassungen an die persönliche Situation. Hier sind Sie als Privatpatient bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz besser versorgt und profitieren unter anderem von diesen Alleinstellungsmerkmalen der PKV:
- Sie entscheiden, welche Leistungen Sie als Beamter der Polizei erhalten möchten. So ist es etwa möglich, für Zahnleistungen oder Psychotherapie besondere Zusatztarife zu vereinbaren.
- Im Krankenhaus haben Sie die Möglichkeit, etwa ein Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung bezahlt zu bekommen.
- Bei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr erhalten Sie eine Beitragsrückerstattung (BRE).
- Sie können Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung jederzeit an geänderte Lebensverhältnisse sowie einen gestiegenen Beihilfe-Satz anpassen.
- Einseitige Kürzungen oder Streichungen sind, anders als in der GKV, durch den privatrechtlichen Versicherungsvertrag nicht möglich.
Wie Sie sehen, hat das System der Beihilfe in Kombination mit der behilfekonformen Krankenversicherung für Beamte von Polizei, Justiz und Zoll spürbare Vorteile. Sie erhalten eine umfassende medizinische Versorgung und profitieren gleichzeitig von niedrigeren Krankenversicherungsbeiträgen. Allerdings kann es auch für Beamte sinnvoll sein, sich gegen die beihilfekonforme Krankenversicherung und für das gesetzliche Sozialsystem zu entscheiden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Durch die Vielzahl unterschiedlichster Versicherungen sowie verschiedensten Tarife auf dem Markt ist eine ausführliche und fachkundige Beratung bei der Suche nach der richtigen Krankenversicherung unverzichtbar. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, um sich kostenfrei und unverbindlich zu Ihren Möglichkeiten bezüglich beihilfekonformer Krankenversicherung beraten zu lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
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