Große Anwartschaftsversicherung: Ihre Gesundheitsvorsorge für den Ruhestand!
In vielen Bundesländern erhalten Beamte der Polizei während des aktiven Dienstes die sogenannte freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr alle Krankheitskosten übernimmt. Sie fällt spätestens mit dem Ruhestand weg, wodurch Sie ab diesem Zeitpunkt eine private Krankenversicherung benötigen. Mit der großen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sorgen Sie für einen bezahlbaren Gesundheitsschutz nach dem aktiven Dienst!
Sinn und Zweck einer großen Anwartschaftsversicherung
Vereinfacht gesagt, sichern Sie sich mit der großen Anwartschaftsversicherung die namensgebende Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung. Dabei bleiben Ihr heutiger Gesundheitszustand sowie das aktuelle Alter maßgeblich, was Ihnen Planungssicherheit bietet. Wenn Sie sich für den Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung bei der DBV entscheiden, führen wir zunächst eine Gesundheitsprüfung durch. Berücksichtigt werden unter anderem diese Punkte:
- Ihr aktueller Gesundheitszustand
- Vorerkrankungen und Allergien
- Auffälligkeiten in der Krankheitshistorie, etwa Unfälle
- Ihr aktuelles Alter
- Angewohnheiten wie regelmäßiger Tabak- oder Alkoholkonsum
Am Ende der Gesundheitsprüfung steht ein Gesundheitszustand, den wir festhalten – praktisch „konservieren“. Er wird bis zum Ablauf der großen Anwartschaftsversicherung „gespeichert“ und anschließend der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung zu Grunde gelegt. Dadurch, dass Sie einen „jüngeren“ Beitrag zahlen, sparen Sie im Alter beziehungsweise generell nach Ihrem aktiven Dienst bares Geld.
Klassischerweise wird die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz schon bei Dienstbeginn abgeschlossen. Hierzu ein praktisches Beispiel:
Sie werden als Beamter auf Widerruf mit 20 Jahren in den Polizeidienst eingestellt und wissen, dass Sie bis zur Pension freie Heilfürsorge erhalten. Schließen Sie nun, als junger und gesunder Mensch, die große Anwartschaftsversicherung ab, profitieren Sie vom besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Später, bei Versetzung in den Ruhestand, zahlen Sie in der privaten Krankenversicherung den Beitrag, der Ihrem Gesundheitszustand mit 20 Jahren entspricht.
Hier liegt der größte Unterschied zur kleinen Anwartschaft. Bei der „großen Variante“ wird zusätzlich zum gesundheitlichen Zustand auch das Alter „konserviert“. Damit empfiehlt sie sich vor allem dann, wenn zwischen Einstieg in den Staatsdienst und Notwendigkeit einer privaten Krankenversicherung mehrere Jahrzehnte liegen.
Sie haben weitere Fragen zur genauen Funktionsweise der großen Anwartschaftsversicherung oder möchten ein bestimmtes Detail etwas ausführlicher erklärt bekommen? Wünschen Sie ein persönliches, auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot oder eine unverbindliche Beratung? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten, garantiert kostenfreien Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz!
Wegfall der Heilfürsorge: Wie geht es für Beamte der Polizei jetzt weiter?
Die freie Heilfürsorge fällt früher oder später weg: Bei einigen Dienstherrn erst mit der Versetzung in den Ruhestand, bei anderen direkt nach der Ausbildung oder dem Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit. Allen Beamten der Polizei gemein ist, dass sie früher oder später einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall haben, der die freie Heilfürsorge ersetzt.
Durch die Beihilfe werden aber nicht mehr alle, sondern nur noch ein Teil (maximal 80 %) der Krankheits- und Behandlungskosten vom Dienstherrn übernommen. Die Krankenversicherungspflicht sorgt dafür, dass Sie als (ehemaliger) Polizist eine ergänzende Krankenversicherung abschließen müssen, die die nach der Beihilfeerstattung verbleibenden Aufwendungen übernimmt. Wir erläutern Ihnen, wie Beihilfe und Krankenversicherung funktionieren und zeigen Ihnen einige Vor- und Nachteile auf.
Die Beihilfe: So funktioniert das Krankenfürsorgesystem
Bei der Beihilfe handelt es sich um eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn, genauer das Pendant zum „Arbeitgeber-Beitrag“ bei Tarifbeschäftigten und Angestellten. Die Beihilfe funktioniert allerdings nach einem anderen System, da sie nicht einen Teil des Krankenversicherungsbeitrages, sondern einen Anteil der tatsächlichen Behandlungskosten übernimmt. Das sind die Aufwendungen, die ein Arzt für seine Behandlung oder eine Apotheke für Medikamente abrechnen kann.
Die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bereitet Sie optimal auf die Zeit nach der freien Heilfürsorge vor. Informieren Sie sich und vereinbaren Sie schon jetzt eine erste Beratung!
Im Beihilferecht gibt es sogenannte Beihilfesätze. Sie geben an, zu welchem Prozentsatz der Dienstherr anfallende Krankheitskosten übernimmt. Einige Beispiele:
- Als Beamter im Ruhestand erhalten Sie 70 % Beihilfe.
- Beamte mit weniger als zwei Kindern bekommen 50 % Beihilfe.
- Kinder von Beamten profitieren von einem Beihilfesatz von 80 %.
Erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt, einem Krankenhaus oder der Apotheke, reichen Sie diese bei der zuständigen Beihilfestelle ein, die die Kosten anteilig übernimmt. Für den verbleibenden Teil der Aufwendungen kommt die private Krankenversicherung auf.
Die private Krankenversicherung: Mit ihr ergänzen Polizeibeamte ihren Beihilfeanspruch
Die private Krankenversicherung lässt sich, anders als die gesetzliche Krankenkasse, an das System der Beihilfe anpassen. Das bedeutet, dass Sie sich bei ihr „anteilig versichern“ können, womit sich die Beihilfe ideal ergänzen lässt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur die sogenannte Vollversicherung, also eine 100-prozentige Absicherung möglich. Darüber hinaus richtet sich der Beitrag zur GKV nur nach Ihrem Einkommen, bei der PKV sind die persönlichen Verhältnisse maßgeblich.
Die große Anwartschaftsversicherung ist nur für die private Krankenversicherung verfügbar, da sie für Beamte in den meisten Fällen die bessere und passgenauere Lösung ist. Außerdem profitieren Sie in der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz von allen Vorzügen des Privatpatienten-Status:
- Wir leisten für medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, kommen etwa für Zahn- und Heilpraktikerleistungen auf oder leisten bei Arztbesuchen im Ausland.
- Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie in Ihrem Tarif haben möchten. Denn anders als in der GKV gibt es keinen festen Leistungskatalog.
- Ihre Leistungen sind garantiert. Die Versicherung kann ohne Ihr Einverständnis weder Kürzungen noch Streichungen vornehmen.
- Privatversicherte profitieren beim Arzt von kürzeren Wartezeiten und schnellerer Terminvergabe.
Die private Krankenversicherung bietet über diese kurze Aufzählung hinaus zahlreiche weitere Vorteile. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen es für Beamte der Polizei sinnvoller ist, sich gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Vereinbaren Sie am besten eine persönliche Beratung bei uns, um die Vor- und Nachteile beider Systeme abzuwägen und dabei nichts zu übersehen.
Nachdem Sie Ihre Rechnungsdokumente bei der Beihilfestelle eingereicht haben, schicken Sie sie an uns. Wir übernehmen genau den Betrag, der nach der Erstattung durch den Dienstherrn verbleibt, wodurch Sie in der Summe auf eine 100-prozentige Kostenübernahme kommen. Für Beamte der Polizei hat die Privatversicherung dabei den unschlagbaren Vorteil, dass Sie für die gleichen Leistungen nur etwa die Hälfte des „normalen“ PKV-Beitrages zahlen.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Die große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei bietet Planungssicherheit und die Garantie, später in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Lassen Sie sich umfassend, kostenfrei und unverbindlich bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz beraten, um mehr über die für Polizisten unverzichtbare Police zu erfahren. Wir freuen uns auf Sie!
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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