DBV Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung: Für Beamte der Polizei unverzichtbar

Die Pflegepflichtversicherung ist die fünfte Säule des deutschen Sozialsystems und neben der Krankenversicherung die häufigste sogenannte Pflichtversicherung. Beamte der Polizei, im Justizdienst und beim Zoll sind ebenso wie Angestellte und Tarifbeschäftigte, Selbstständige und Freiberufler zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz gibt auf dieser Seite einen ersten Überblick!

Sinn und Zweck der Pflegepflichtversicherung

Nicht nur Beamte der Polizei, sondern alle Berufsgruppen tragen ein Risiko, durch Unfälle im Job, beim Sport oder im Verkehr zum Pflegefall zu werden. Auch eine immer älter werdende Bevölkerung führt dazu, dass die Pflegezahlen steigen. Die Pflegepflichtversicherung sichert dieses sogenannte Pflegerisiko, also die Gefahr, dass ein Pflegefall zur finanziellen Überlastung wird, ab. Aus diesem Grund ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
 
Bei der Kranken- oder der Kfz-Haftpflichtversicherung sieht es ähnlich aus: Werden Sie schwer krank, können Sie die Kosten kaum aus eigener Tasche zahlen. Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen Unfall, bei der ein Mensch dauerhaft zu Schaden kommt, gehen die Schmerzensgeldforderungen schnell in die Millionen. Gesetzliche Pflichtversicherungen schützen vor unkalkulierbaren und unvorhersehbaren Risiken und sind damit in erster Linie ein Selbstschutz für Sie!

Gesetzlich oder privat: Diese Arten der Pflegepflichtversicherung gibt es

Ähnlich wie bei der Krankenversicherung, können Sie auch im Bereich der Pflegepflichtversicherung zwischen gesetzlicher und privater Pflegekasse wählen. Der Unterschied zur Krankenversicherung ist jedoch, dass die Leistungen beider Systeme auf einem sehr ähnlichen, wertmäßig sogar nahezu demselben, Niveau liegen.
 
Für Beamte von Polizei, Justiz und Zoll kommt in den meisten Fällen nur eine private Pflegepflichtversicherung, etwa die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz, in Betracht. Grund ist, dass die Pflegeversicherung immer der Krankenversicherung „folgt“. Sind Sie also privat krankenversichert – und das ist bei über 90 % der Beamten der Fall – müssen Sie sich auch privat gegen das Pflegerisiko absichern.
 
Haben Sie als Polizist einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, besteht ebenfalls kein Wahlrecht. Denn dadurch, dass Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen und aufgrund der Heilfürsorge auch nicht freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse eintreten können, bleibt nur die private Pflegepflichtversicherung.
 
Wir geben in den nächsten Abschnitten einen etwas ausführlicheren Überblick zu beiden Varianten der Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Pflegepflichtpolice

Die gesetzliche Pflegekasse ist Teil des Sozialversicherungssystems, genauer gesagt die fünfte Säule. Der monatliche Beitrag, den Sie als Versicherter zu zahlen haben, richtet sich nach Ihrem Einkommen und wird auf dessen Basis prozentual berechnet. Maßgeblich ist dabei das Einkommen im Sinne der deutschen Rentenversicherung, das in den meisten Fällen dem Bruttolohn inklusive möglicher Sachbezüge (Dienstwagen und Co.) entspricht. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags (Arbeitgeber-Anteil), Selbstständige tragen die vollen Kosten selbst.
 
Entscheiden Sie sich als Beamter der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe für die gesetzliche Kranken- und damit auch die Pflegepflichtversicherung, erhalten Sie den Arbeitgeber-Anteil nicht, sondern müssen die monatliche Prämie in voller Höhe selbst tragen. Zwar bieten einige Dienstherren mittlerweile die sogenannte Pauschalbeihilfe an, sie ist aber nicht immer eine gute Alternative, zumal die private Pflegeversicherung auf demselben Leistungsniveau liegt.
 
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet aber auch Vorteile. Dazu gehören etwa diese Punkte:

  • Gesetzliche Pflegekassen sind, anders als private Versicherer, zur Annahme des Beitrittsantrags verpflichtet.
  • Gesundheitlicher Zustand, Vorerkrankungen und das Alter beeinflussen den Beitrag nicht.
  • Angehörige ohne eigenes Einkommen können kostenfrei mitversichert werden.
  • Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung darf Versicherte unter keinen Umständen kündigen.

Die private Pflegeversicherung

In der privaten Pflegepflichtversicherung profitieren Sie als Beamter der Polizei, wie auch in der Krankenversicherung, von den Vorzügen der Beihilfe. Entsprechend Ihres persönlichen Beihilfesatzes kommt Ihr Dienstherr für einen Teil anfallender Pflegekosten auf, sodass nur der verbleibende Anteil von der Pflegeversicherung übernommen werden muss.
 
Anders als die gesetzlichen Sozialsysteme, die sich nach dem Solidarprinzip finanzieren, zahlen Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung einen Ihrer Situation entsprechenden Beitrag (Kapitalsystem).
 
Übrigens: Auch als Arbeitnehmer können Sie in die private Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz wechseln. Einzige Voraussetzung ist ein Bruttojahresgehalt über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, die im Jahr 2021 bei 63.450 Euro liegt.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung für Polizeibeamte

Bei der Pflegepflichtversicherung spielt es kaum eine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und damit in beiden Fällen ähnlich. Unterschiede gibt es lediglich bei der Art der Kostenübernahme:

  • Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt die Kosten für notwendige Leistungen direkt, d.h. Sie erhalten Sachleistungen.
  • Bei der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der Beihilfestelle und Ihrer Pflegeversicherung einreichen. Beide erstatten die Aufwendungen anteilig.

Zunächst gilt es, eine sogenannte Pflegebedürftigkeit festzustellen. Vereinfacht gesagt liegt diese vor, sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Alltag vollständig und ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Auf Basis der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit wird eine Pflegestufe festgelegt, nach der sich wiederum die Ihnen zustehenden Leistungen richten. Sie sind nach ambulanter, täglicher/nächtlicher und vollstationärer Pflege aufgeteilt:

  • Werden Sie ambulant versorgt, übernehmen diese Tätigkeiten ehrenamtliche Personen aus Ihrem Umfeld oder ein Pflegedienst, der teilweise von der Pflegepflichtversicherung bezahlt wird.
  • Tages- und/oder Nachtpflege können Sie ebenfalls von einem Pflegedienst, genauso aber von Angehörigen durchführen lassen. Hier wird der Pflegebedürftige stundenweise betreut.
  • Bei einer vollstationären Pflege erfolgt die Aufnahme in ein Pflegeheim. Die Kosten werden bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen übernommen.

Steigende Pflegekosten: Sorgen Sie zusätzlich vor

Eine Pflegebedürftigkeit, gleich in welchem Umfang, ist in den meisten Fällen mit immensen finanziellen Belastungen verbunden. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen hier selten aus. Deshalb ist es empfehlenswert, mit den Pflegezusatzversicherungen der  DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ergänzende Vorsorge zu betreiben und sich vor hohen, unkalkulierbaren Kosten zu schützen.
 
Bei uns können Sie zwischen Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegerentenversicherung wählen:

  • Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Ihnen eine vertraglich vereinbarte Summe für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit aus. Das Geld kann, soweit es nicht für die Pflege benötigt wird, für jeden beliebigen Zweck ausgegeben werden.
  • Pflegekostenversicherung: Sie übernimmt, ergänzend zur gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung, die Differenz zwischen den Leistungen von Beihilfe und Pflegekasse auf der einen und den tatsächlichen Aufwendungen auf der anderen Seite.
  • Pflegerentenversicherung: Ist eine Variante der Lebensversicherung, bei der Ihnen eine lebenslange, steuerfreie Rente ab dem Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Darüber hinaus können Sie für den Todesfall – und damit für Ihre Hinterbliebenen – vorsorgen.

Außerdem bestehen Möglichkeiten zur staatlichen Förderung, der sogenannten „Pflege-Bahr“. Voraussetzungen sind, dass Sie mindestens zehn Euro in die private Pflegeversicherung einzahlen, mehrere Pflegegrade absichern und volljährig sind.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Möchten Sie mehr über die Pflegepflichtversicherung für Beamte von Polizei, Justiz und Zoll oder eine ergänzende, private Absicherungsmöglichkeit erfahren? Interessieren Sie sich selbst für eine Karriere im Staatsdienst, die damit verbundenen Möglichkeiten oder den benötigten Versicherungsschutz? Kommen Sie auf uns zu! Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ist jederzeit für Sie da!

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