Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Grundwissen für Beam-te der Polizei
Als Beamter bei Polizei, Justiz und Zoll, egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit, können Sie zwischen der gesetzlichen Krankenkasse auf der einen und der privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite wählen. Dadurch vergrößert sich zwar Ihre Auswahl, allerdings stehen Sie dann vor der Qual der Wahl. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz gibt Ihnen daher einen ersten Überblick zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie den jeweiligen Vor- und Nachteilen.
Beamte und die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung
Als Beamter unterliegen Sie, ähnlich wie Selbstständige und Studenten, nicht mehr der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Sozialsystemen, zu denen auch die gesetzliche Krankenversicherung gehört. Das bedeutet für Sie eine freie Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wobei beide Systeme ihre Vor- und Nachteile haben. Der wohl gravierendste Nachteil ist, dass Ihnen als Beamter der Polizei in der gesetzlichen Kasse keine Beihilfe mehr zusteht.
Darüber hinaus ist zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge zu unterscheiden. Letztere steht Beamten der Polizei zwar nur in einigen Bundesländern und beim Bund zu, nimmt aber dennoch eine erwähnenswerte Sonderrolle ein. Wer freie Heilfürsorge erhält, profitiert unter anderem von folgenden Leistungen:
- Unentgeltliche medizinische Versorgung durch die Ärzte der Polizei, oft ohne Unkostenbeitrag.
- Möglichkeit, sich an externe Mediziner überweisen zu lassen.
- Kosten für Medikamente und Behandlungen bei zivilen Ärzten werden vollständig von der Polizei übernommen.
- Versorgung auch im Ausland.
Die freie Heilfürsorge entspricht etwa dem Absicherungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet einen umfassenden Grundschutz, allerdings auch Zuzahlungen in vielen Bereichen. Hier können Beamte der Polizei mit einem sogenannten Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz kostengünstig auf das Niveau eines Privatpatienten „upgraden“.
Da die meisten Polizisten keine freie Heilfürsorge, sondern Beihilfe erhalten, stellen wir das dazugehörige Krankenversicherungssystem in den nächsten Abschnitten etwas genauer vor. Zuvor jedoch folgender Hinweis: Das Thema „gesetzliche oder private Krankenversicherung“ umfasst zahlreiche Aspekte und Fragen, auf die sich keine pauschalen Antworten geben lassen. Sie sollten daher in jedem Fall eine persönliche Beratung bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz vereinbaren!
Gesetzliche und private Krankenversicherung für die Polizei: Das sind die Unterschiede
In Deutschland gibt es zwei grundsätzlich voneinander zu unterscheidende Krankenversicherungssysteme: Die PKV auf der einen und die gesetzliche Krankenversicherung auf der anderen Seite. Als Beamter der Polizei können Sie frei zwischen diesen beiden Systemen wählen. Ihre Entscheidung ist jedoch in vielen Fällen nur schwer zu widerrufen. Daher ist es wichtig, einen groben Überblick zu den Funktionsweisen der Krankenversicherungen zu haben und die Entscheidung bewusst zu treffen.
Die Beihilfe der Polizei: So erstattet der Dienstherr Ihre Krankheitskosten
Die Beihilfe ist ein eigenes Fürsorgesystem im Staatsdienst, durch das der Dienstherr sich an Ihren Krankheitskosten beteiligt. Die Beihilfesätze betragen zwischen 50 % und 80 % und hängen unter anderem von Ihrem beruflichen Status sowie Ihrem Familienstand ab. Als Privatpatient erhalten Sie für jede Behandlung eine Rechnung, die Sie bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen. Sie erstatten die Aufwendungen entsprechend des Beihilfesatzes, also beispielsweise zur Hälfte.
Durch diese anteilige Kostenübernahme muss sich die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz nur noch anteilig, im obigen Beispiel etwa zur Hälfte, an den Krankheitskosten beteiligen. Die dadurch entstehende Ersparnis geben wir in Form einer niedrigeren monatlichen Prämie an Sie weiter. Beamte der Polizei können sich durch dieses Modell besonders kostengünstig privat versichern.
Somit erklärt sich auch, wieso Sie als gesetzlich Versicherter keine Beihilfe erhalten: Ihre Ärzte stellen keine Rechnungen aus, die die Beihilfe übernehmen könnte. Stattdessen werden alle Leistungen über das Krankenkärtchen mit der Versicherung abgerechnet. Zwar gibt es in einigen Bundesländern bereits das System der „Pauschalbeihilfe“, durchgesetzt hat sich dieses aber bislang noch nicht.
Lassen Sie sich persönlich beraten!
Als Beamter der Polizei können Sie relativ frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden, allerdings nur schwer wieder zurückwechseln. Daher sollten Sie sich zu den persönlichen Vor- und Nachteilen sowohl der privaten als auch der gesetzlichen Krankenversicherung beraten lassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz steht Ihnen an dieser Stelle mit fachkundigen, erfahrenen Beratern zur Seite!
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
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