Der Werdegang für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Beamte der Polizei
Polizist zu werden ist der Traum von vielen Kindern und Jugendlichen. Egal was kommt, Beamte der Polizei werden immer gebraucht. Als Polizist können Sie bei der Polizei eines Bundeslandes, der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt oder der Polizei des Deutschen Bundestages Ihren Dienst leisten.
Die Einsatzmöglichkeiten bei der Polizei sind vielseitig. Beamte der Polizei bekämpfen Kriminalität, verfolgen Straftaten, kümmern sich um die Opfer, sind bei Verkehrsunfällen zur Stelle und sorgen für Sicherheit bei Großveranstaltungen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für das Wohl und die Sicherheit der Bürger Deutschlands. Sie stehen in engem Kontakt zur Bevölkerung und erleben Situationen, die sehr belastend sein können – physisch und psychisch.
Nach der Ausbildung können Sie zahlreiche Möglichkeiten der Weiterbildung und Spezialisierung nutzen. Sie können sich beispielsweise zum IT-Experten, Hubschrauberpiloten oder Diensthundeführer weiterbilden.
Justizbeamte
Als Justizvollzugsbeamter sorgen Sie dafür, dass die von Gerichten verhängten Strafen durchgesetzt werden. Sie tragen dazu bei, dass die Bürger Deutschlands in Sicherheit leben können. Sie müssen sich allerdings auch um Ihre eigene Sicherheit kümmern, zum Beispiel um finanzielle Sicherheit, sollten Sie dienstunfähig werden. In der Ausbildungszeit besteht in diesem Bereich noch keinerlei Schutz vonseiten des Dienstherrn.
Zollbeamte
Als Zollbeamter sichern Sie die Finanzhoheit Deutschlands. Unter anderem überwachen Sie den Warenverkehr, bekämpfen Schwarzarbeit und Geldwäsche. Dabei arbeiten Sie eng mit anderen Behörden, beispielsweise der Bundespolizei zusammen. Für Fehler, die Ihnen im Dienst unterlaufen, können Sie haftbar gemacht werden. Ohne Haftpflichtversicherung kann Sie das finanziell ruinieren. Schon vom ersten Tag an sollten Sie sich vor diesem Risiko schützen.
Ausbildung zum Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Die Anforderungen an Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sind hoch, daher müssen Sie zunächst ein anspruchsvolles Auswahlverfahren mit einem schriftlichen und sportlichen Test sowie eine polizeiärztlich Untersuchung und ein Vorstellungsgespräch erfolgreich meistern. Erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden.
Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auf Widerruf
Als Beamter auf Widerruf haben Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber erste Versorgungsansprüche. Sie haben unter anderem das Recht auf Dienstbezüge und auf Krankenfürsorge. In der Regel erhalten Beamte Beihilfe. Heilfürsorge wird zum Beispiel Vollzugsbeamten, Beamten der Bereitschaftspolizei oder Beamten der Feuerwehr gewährt.
Haben Sie Anspruch auf Beihilfe, erstattet Ihnen der Dienstherr, abhängig vom Beihilfebemessungssatz, einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall sowie bei Geburt oder Tod. Für den Teil der Leistungen, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet Ihnen flexible Tarife, deren Leistungen jederzeit an den sich ändernden Bedarf angepasst werden können.
Dienstunfähigkeit bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Das Risiko, dienstunfähig zu werden, besteht auch bei jungen Beamten. Gerade dann ist das finanzielle Risiko am höchsten, denn Anspruch auf Fürsorge haben Sie in den ersten Jahren noch nicht. Werden Sie in der Ausbildungszeit, Probezeit oder den ersten Dienstjahren dienstunfähig, bedeutet dies die Entlassung aus dem Dienst.
Der Dienstherr wird Sie lediglich für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Finanziellen Schutz bietet die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV, eine Dienstunfähigkeitsversicherung kombiniert mit einem Produkt der Altersvorsorge.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Garantie auf eine monatliche Rente
- Sie schaffen frühzeitig die Grundlage für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter
- Sollten Sie dienstunfähig werden, übernimmt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
- Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
- Anpassungsfähige Dienstunfähigkeitsrente – ganz nach Ihrem Bedarf
- Leistungsdynamik kann vertraglich vereinbart werden
Haftungsrisiko von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll
Fügen Sie im Dienst Dritten einen Schaden zu, werden die Schadenersatzforderungen an Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie unter Umständen in Regress nimmt. Das Haftungsrisiko besteht vom ersten Ausbildungstag an. Sie haften in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz kostet Sie nur wenige Euros im Monat, kann Sie aber vor unbezahlbaren Schadenersatzansprüchen schützen. Eine Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden kann vereinbart werden. Die Diensthaftpflichtversicherung bietet auch passiven Rechtsschutz: Die Forderungen werden auf Rechtmäßigkeit geprüft und falls nötig, auf gerichtlichem Weg abgewehrt.
Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auf Probe
Haben Sie die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung erfolgreich abgeschlossen, müssen Sie sich noch in der Probezeit bewähren. Entsprechen Sie den Anforderungen, werden Sie ziemlich sicher zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Sollten Sie in der Probezeit durch einen Dienstunfall dienstunfähig werden, können Sie mit einem Unfallruhegehalt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Auch mit dieser finanziellen Unterstützung werden Sie Ihre Lebenshaltungskosten nicht abdecken können. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz sind Sie auch weiterhin finanziell abgesichert.
Beamte der Polizei, Justiz und Zoll auf Lebenszeit
Mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit können Sie Ihrer Zukunft ganz entspannt entgegensehen. Ihr Arbeitsplatz ist sicher, Kündigungen sind jetzt kaum noch möglich. Sollten Sie dienstunfähig werden, können Sie nach fünf Jahren im Dienst mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt entspricht anfangs der Mindestversorgung und steigt mit jedem Dienstjahr bis auf maximal 71,75 Prozent der letzten Bezüge. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz können Sie mit einer monatlichen Dienstunfähigkeitsrente im Idealfall die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohntem Einkommen schließen.
Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Ruhestand
In der Regel werden Beamte mit der Vollendung des 67. Lebensjahres, Vollzugsbeamte bei Vollendung des 62. Lebensjahres, pensioniert. Der Dienstherr übernimmt nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst 70 Prozent der Kosten bei Krankheit oder im Pflegefall.
Die Pensionierung ist zu jedem Zeitpunkt mit finanziellen Einbußen verbunden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz bietet Ihnen verschiedene Altersvorsorgeprodukte, wie beispielsweise die Relax-Rente, die Rürup-Rente oder die Riester-Rente an.
Wir beraten Sie gern
Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz ausführlich und unverbindlich zu den leistungsstarken Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
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