Krankenversorgung Soldaten
Während der aktiven Dienstzeit haben alle Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (freie Heilfürsorge).
Die Leistungen der truppenärztlicher Versorgung werden von Bundeswehr-Sanitätsdienst erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Sie ähneln grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch auf Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung endet mit regulärer Beendigung der Dienstzeit oder durch vorzeitiges Dienstzeitende aufgrund Dienstunfähigkeit.
Da der Anspruch auf Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung keinen vollständigen Schutz bietet und zeitlich begrenzt ist, ist es sinnvoll bereits während der aktiven Dienstzeit vorzusorgen.
Daher empfehlen wir in jungen Jahren vorzusorgen und sich entsprechend über Ergänzungen zu informieren.
Schließung der Versorgungslücken durch
sind möglich und sinnvoll. Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung erstrecken sich nicht auf die berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen. Diese haben einen Beihilfeanspruch, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
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Gern informieren wir Sie als DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz zu diesen Themen.
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