Soldatenversorgung im Fall der Dienstunfähigkeit
Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, den ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland.
Die Versorgungsleistungen der Bundeswehr unterscheiden sich durch den Status des Soldaten (SaZ oder Berufssoldaten) sowie der Ursache, welche zur Soldatendienstunfähigkeit nach Soldatengesetzt geführt hat.
Der Soldat auf Zeit wird nach Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 55 SG) aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mögliche Leistungen der Bundeswehr sind nur im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles möglich. Der Berufssoldat wird nach Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 44 SG) in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt.
Daher empfehlen wir grundsätzlich jedem Soldaten sich für den Fall der Soldatendienstunfähigkeit entsprechend abzusichern damit der aktuelle Lebensstandard erhalten bleiben kann. Wichtige Punkte bei der Auswahl des Versicherers sind:
- entsprechende Soldatendienstunfähigkeitsklausel muss im Vertrag enthalten sein
- Soldaten-DU wird nur vom Truppenarzt festgestellt
- Mögliche Nachversicherungsgarantien und Verlängerungsoption bei Ausschieden aus der Bundeswehr müssen gewährleistet sein
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Gern informieren wir Sie als DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz zu diesen Themen.
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
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