Verwaltungsbeamte
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz hat sich auf den Bereich Öffentlicher Dienst spezialisiert. In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsverbänden im DBB sind wir einer der spezialisierten Ansprechpartner in Deutschland für Verwaltungsbeamte beim Finanzamt, Behörden oder Richter. Den spezielle Versicherungsbedarf dieser Beamten im Bereich Allgemeine Verwaltung zeigen wir in unseren Beratungsgesprächen auf und bieten bedarfsgerechte Absicherungsmöglichkeiten.
Folgende Themen sind für diese Berufsgruppen relevant:
- Beihilfekonforme Krankenversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Invaliditätsabsicherung bei Unfällen / Dienstbeschädigung
- Haftungsgrundlagen ( Diensthaftpflicht)
- Vermögenschadenshaftpflicht
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Waisenrente)
- Pensionsansprüche / Altersabsicherung
Verwaltungsbeamte beim Finanzamt, Behörden oder Richter haben daher hohen Informations- und Beratungsbedarf welchen wir als Ansprechpartner Ihnen bieten und verantwortungsvoll zum Wohl des Beamten damit umgehen.
Krankenversorgung Verwaltungsbeamte und Richter
Verwaltungsbeamte und Richter haben in der aktiven Dienstzeit Anspruch auf Beihilfe. Der Beihilfeanspruch richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift des Dienstherrn.
Beihilfeberechtigte Beamte benötigen:
- Beihilfekonforme private Krankenversicherungen
- Private Pflegepflichtversicherung
- Beihilfeergänzungstarif
Die DBV bietet Ihnen eine beihilfekonforme private Krankenversicherung mit Top Leistungen, niedrigen Beiträgen, attraktiven Beitragsrückerstattungen, Bonusprogrammen und dem Gesundheitsservice 360° an. Zusätzlich bieten wir mit der App DBV Meine Gesundheit die Möglichkeit schnell, einfach und digital die Rechnungen an die DBV weiterzuleiten.
Gerne informieren wir Sie zur Krankenversicherung der DBV und erstellen ein bedarfsgerechtes und individuell nach Ihren Wünschen zugeschnittenes Angebot.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
Im Beamtentum wird zwischen dem Status des Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und dem Beamten auf Lebenszeit unterschieden. Der aktuelle Status sowie die Ursache, welche zur Dienstunfähigkeit führt, entscheiden über die Ansprüche und Versorgung des dienstuntauglichen Beamten. Die Versorgung der Beamten und ihrer Hinterbliebenen werden im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) des Bundes bzw. der teilweise abweichenden Ländergesetze geregelt.
Versorgung bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe
In dieser Zeit bestehen noch keine Versorgungsansprüche, bei Krankheit oder Unfall wird der Beamte bei festgestellter Dienstunfähigkeit entlassen. Es erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit wird eine zusätzliche private Absicherung der Dienstunfähigkeit empfohlen.
Versorgung bei Beamten auf Lebenszeit
Als Beamter auf Lebenszeit erfolgt bei festgestellter Dienstunfähigkeit die Versetzung in den Ruhestand, mit ungekürzter beamtenrechtlicher Versorgung (Ruhegehalt).
Es besteht ein Mindestanspruch auf ein Ruhegehalt der Mindestversorgung von ca. 1.500,00€ brutto monatlich.
Die Absicherung der Versorgungslücke zwischen dem Ruhegehalt und den Nettobezügen im aktiven Dienst sollte über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, damit der erreicht Lebensstandard gehalten werden kann.
Wichtige Punkte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind:
- Möglichkeit einer hohen Absicherung der Dienstunfähigkeitsrente als Beamter auf Widerruf und Probe
- Bedarfsgerechte DU Klausel (Allgemeine) je nach Berufsgruppe
- Spezieller Absicherungsbedarf für Richter
- Verwaltungsbeamte benötigen die Allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel
- Nachversicherungsgarantie mit der Option auf Anpassung der Versicherten DU-Rente
- Beitragsbefreiung im Falle der Dienstunfähigkeit
Aus unseren Erfahrungen ist ein intensives Beratungsgespräch zur Beamtenversorgung notwendig um eine bedarfsgerechte Lösung zu finden. Verlassen Sie sich hier auf die Expertise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz und vereinbaren ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Verwaltungsbeamte und Richter
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach BGB und muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung im Bundesbeamtengesetz oder Landesbeamtengesetz geregelt. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung.
Notwendige Ergänzung zur Privathaftpflicht für Beamte oder Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst:
- Versicherungssumme wählbar zwischen 25.000 EUR und 500.000 EUR
- Kassenfehlbeträge bis 2.000 Euro
- Nachhaftung bis fünf Jahre
- Rückwärtsversicherung ohne zeitliche Begrenzung
- Schlüsselverlust
- Schäden am fiskalischen Eigentum z.B. Schäden am Eigentum der Schule
- Kfz / Geräteregress bis 100.000 Euro
Zusätzlich prüft die Diensthaftpflicht im Rahmen der passiven Rechtschutzfunktion ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Zwecks persönlicher Beratung bieten wir Ihnen einen Termin im Büro, in den Kasernen oder bei Ihnen Zuhause an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e.K. in Koblenz beraten Sie gern zu den Versicherungen für Soldaten.
Versicherungsbüro Smolarek e.K.
Weißer Gasse 2 d
56068 Koblenz
Nach Vereinbarung
08:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
08:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
08:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
08:30 bis 12:00
13:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
08:30 bis 12:00
13:00 bis 15:00
sowie nach Vereinbarung