Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth
Die Berufsunfähigkeit
Laut Statistik wird jeder vierte Deutsche einmal in seinem Leben berufsunfähig. Dennoch ist das Thema der Berufsunfähigkeit heute noch ein Tabu. Eine Berufsunfähigkeit besteht, wenn jemand voraussichtlich mindestens sechs Monate lang aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seinen Beruf nachgehen kann. Dabei werden die Zahlungen des Arbeitgebers eingestellt und man sitzt im Prinzip ohne Einkommen da. Auf die Leistungen der Krankenkasse können Sie sich als Lehrer nicht verlassen, denn diese reichen kaum aus, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Daher raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen als Referendar und Lehrer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken. Gerne informieren wir Sie dazu persönlich.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer im Detail
Was ist unter einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen?
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung begleichen Sie monatlich Beiträge innerhalb Ihres aktiven Berufslebens als Referendar und Lehrer. Sollte es zu einer Berufsunfähigkeit kommen, erhalten Sie eine monatliche Rente in der Höhe, die Sie bei Vertragsabschluss festgelegt haben. Zudem halten Sie im Vertrag das vollendete Lebensjahr fest bis zu dem Sie abgesichert sein möchten. Den Rentenbeginn müssen Sie als Referendar und Lehrer selbst bestimmen. Ebenso wichtig ist es, das Datum, bis zu dem die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt werden soll, festzuhalten.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth raten Ihnen dazu die Zahlungen ohne Unterbrechung in den Bezug der Altersrente übergehen zu lassen. Damit vermeiden Sie überraschende finanzielle Lücken.
Die Unterschiede der Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung
Für Sie als Lehrer mit Beamtenstatus hat die Dienstunfähigkeitsversicherung große Bedeutung, denn Ihr Dienstherr kann Sie ohne ärztliche Diagnose oder einem sonstigen Attest mit sofortiger Wirkung aus Ihrem Dienst entlassen, wenn psychische oder körperliche Einschränkungen auftreten. Wenn Sie dann noch die Bedingungen für Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erfüllen, geraten Sie schnell in finanzielle Schieflage. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen Ihnen daher bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Damit wandelt sich diese automatisch in die Dienstunfähigkeitsversicherung um und Sie sind als Lehrer finanziell abgesichert.
Welche Gründe kann eine Berufsunfähigkeit haben?
Als Lehrer sind Sie täglich hohen psychischen Belastungen ausgesetzt und ein Teil Ihrer Freizeit wird sich um Ihrem Beruf drehen, wenn Sie beispielsweise Klausuren korrigieren. Gegenüber Ihren Schülern haben Sie seit der Einführung des G8-Systems eine hohe Verantwortung und weniger Zeit dem Bildungsauftrag zu verfolgen. Darüber gibt es oft Schüler, die sich respektlos gegenüber Lehrkräften verhalten oder es kommt zu Auseinandersetzungen und Streitereien.
Ebenso haben Sie als Lehrer oft das schwere Los sich vor Ihrem Schulleiter oder Eltern zu rechtfertigen, was weitere Faktoren zur Berufsunfähigkeit sind. 2015 führte das Analysehaus Morgen & Morgen eine Analyse zur Berufsunfähigkeit durch. Das Ergebnis: 31 Prozent der Ausfälle basieren auf psychischen Problemen.
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer sinnvoll?
Als Spezialist für den Öffentlichen Dienst haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung im Portfolio, welche Sie als Lehrer im Ernstfall bestens absichert. Für Sie als Lehrer ist die staatliche Absicherung ungenügend, so gilt es hier zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern zu unterscheiden. Wenn Sie als Beamter in den regulären oder vorzeitigen Ruhestand gehen, haben Sie Anspruch auf Ruhegehalt. Das gilt jedoch nur für Beamte auf Lebenszeit mit mindestens fünf Jahren in diesem Dienstverhältnis. Bei Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf sieht das schon ganz anders aus. Unterhaltsansprüche können sie nur gelten machen, wenn Dienstunfälle oder Dienstbeschädigungen Ursache für die Berufsunfähigkeit sind. Zudem ist das Ruhegehalt deutlich geringer als das Einkommen.
Aus diesem Grund raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen auch als Beamter zu dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Natürlich richtet sich dieser Rat auch an angestellte Lehrer, die keinen Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgungsansprüche haben. Mit der Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung kommen Sie hier nicht weit.
Der individuelle Schutz nach eigenen Bedürfnissen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsschutz ist immer individuell und so sollte sich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen ausrichten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth nehmen uns daher in einem Beratungsgespräch Zeit für Ihre Ansprüche an eine Berufsunfähigkeitsversicherung und finden zusammen mit Ihnen die beste Lösung und die ideale Summe, die Sie im Ernstfall für notwendig erachten. Dabei beziehen wir ebenso gesetzliche oder auch betriebliche Leistungen oder selbst angesparte Gelder mit ein, die als ergänzende Unterstützung infrage kommen.
Doch lieber sollte Ihr Erspartes für Ihre Ziele und Wünsche genutzt werden. Vielleicht haben Sie schon immer von einer Weltreise geträumt oder möchten sich den Wünsch eines Eigenheims erfüllen. Die Rente ist dem Einkommen anzugleichen, da die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung das entfallende Einkommen ersetzt. Bedenken Sie dabei, dass der Wegfall der Kosten für die Arbeitsstrecke oder speziellen Arbeitsmitteln und Berufskleidung nicht sonderlich ins Gewicht fällt. Auch eventuelle Partnerschaften sollten berücksichtigt werden. Hier kann ein zweites Einkommen für mehr finanzielle Stabilität sorgen.
Wo liegen die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer richtet sich nach vielen unterschiedlichen Aspekten. Sicher ist jedoch, dass die Höhe der Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragsberechnung definiert. Für eine höhere Absicherung fallen daher auch höhere Beiträge an. Ebenso spielt die Laufzeit des Versicherungsschutzes und die Versicherungsleistung eine große Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Legen Sie als Lehrer den Ablauf vorher fest, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge mehr zahlen. Mit dem Lebensalter steigt natürlich auch fast zwangsläufig das Risiko der Berufsunfähigkeit.
Daher geben wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zu bedenken, dass dies nur dann sinnvoll ist, wenn alternative Leistungen, wie vorgezogene private Altersrenten, zur Verfügung stehen, um finanzielle Lücken zu decken. Daher achten Sie auf das Datum der letzten Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Sie können in der Regel das Datum vorverlegen, um so einen günstigeren Beitrag zu erhalten. Es empfiehlt sich finanzielle Alternativen zu nutzen, denn Sie müssen die Zeit bis zur Altersrente überbrücken können.
Unser Tipp
Der Tipp Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth:
Der perfekte Schutz mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell unabhängig machen. Dabei sollte der Beitrag nicht die tragende Rolle spielen. Dennoch ist es empfehlenswert sich vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die vielen unterschiedlichen Angebote auf dem Markt anzuschauen und zu vergleichen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth helfen Ihnen dabei gerne weiter. Tragen Sie sich dazu einfach in das nachfolgende Formular ein. So finden Sie schnell den günstigsten und optimalen Schutz. Dabei richtet sich der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Einstiegsalter und dem Gesundheitszustand. Sichern Sie sich daher so früh wie möglich ab.
Wie Sie Tarife einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen
Zunächst überlegen Sie als Lehrer, welche Leistungen Ihnen im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig sind. Dabei helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen gerne weiter. Als fairer Partner benötigen wir lediglich ein paar Details über Ihre Person und verschaffen Ihnen einen ersten Überblick über die für Sie passenden Anbieter und Tarife. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth als Marke der DBV blicken auf über 140 Jahre Erfahrung im Öffentlichen Dienst zurück. Damit kennen wir uns auf dem Markt aus und stehen Ihnen jederzeit, unverbindlich und kostenlos mit kompetenter Beratung zur Seite.
Wechsel, Anpassung und Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Sobald sich Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse als Lehrer verändern, hat das auch Auswirkungen auf den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei gilt es zu bestimmen, ob Sie eine Gehaltserhöhung in Ihre Berufsunfähigkeitsrente investieren möchten. Bei einigen Berufsunfähigkeitsversicherungen haben Sie einen dynamischen Gestaltungsfreiraum und können die jährliche Rente entsprechend anpassen. Wiederum andere Verträge orientieren sich an besonderen Änderungen der Lebensverhältnisse. Beispiele sind die Beitragserhöhungen bei der nächsten Etappe Ihrer Karriere als Lehrer oder eine Hochzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Dabei zählt das Eintrittsalter nicht, was im Normalfall jedoch den Beitrag erhöhen würde.
Sind Sie hingegen unzufrieden mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist es nicht so einfach möglich zu wechseln. Eventuell sind Rentenerhöhungen nicht durchgeführt worden oder Sie stellen fest, dass die Dienstunfähigkeitsklausel fehlt. In dem Fall müssen Sie Ihren Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Sie hier jedoch sensibilisieren Vorsicht walten zu lassen. Bevor Sie Ihre Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung einreichen, informieren Sie sich über die Angebote am Markt und vergleichen Sie diese ausführlich.
Ebenso sollten Sie als Lehrer vorab klären, ob ein neuer Vertrag mit Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand überhaupt geschlossen werden kann und wenn ja, zu welchen finanziellen Bedingungen. Gefährden sollten Sie in keinem Fall Ihren Versicherungsschutz bei einem Wechsel. Daher raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen den alten Vertrag erst zu kündigen, wenn der neue bereits sicher ist. Dabei stehen wir Ihnen als leistungsstarker Partner gerne zur Seite und beantworten all Ihre Fragen.
Wir beraten Sie gern
Mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen haben wir uns seit vielen Jahren auf den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Wir laden Sie herzlich ein uns auch persönlich in unserer Geschäftsstelle in Roth zu besuchen und sich von uns unverbindlich, kostenlos und kompetent beraten zu lassen.
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung