Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth

Wenn Sie als Lehrer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung Ihrem Beruf nicht mehr nachgegen können, besteht eine Dienstunfähigkeit. Tritt dieser unschöne Ernstfall ein, fällt die Hilfe des Staates sehr gering aus. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth raten Ihnen deshalb dringend zum Abschluss einer Dienstunfähigkeits-versicherung.

Vor allem junge Lehrer sind laut Statistik von einer Dienstunfähigkeit betroffen. Auch schaffen es viele Lehrer nicht ihren Beruf bis zur Pension auszuüben. Dadurch kommt es schnell zu finanziellen Lücken. Als Teil der DBV können wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth auf 140 Jahren maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst bei Ihrer optimalen Dienstunfähigkeitsversicherung zurückgreifen.


Das Wichtigste zur Dienstunfähigkeit von Lehrern auf einen Blick

  • Dienstunfähigkeit 
    Jeder zehnte Lehrer ist heute von einer dienstunfähig betroffen. Die Zahl gibt zweifelsohne Grund zur Besorgnis. Das Risiko ist hoch. Wenn Sie sich Ihren Lebensstandard im Ernstfall bewahren möchten, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unverzichtbar.
  • Ablehnung 
    Einige Versicherungsunternehmen zahlen keine Berufsunfähigkeitsrente. Der Grund liegt darin, dass bei 28 % der Fälle der Grad der Dienstunfähigkeit bei dem Versicherten unter 50 % liegt. Doch es gibt eine Menge Versicherer, die im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung auch unabhängig vom Berufsunfähigkeitsgrad zahlen.
  • Ruhegehalt 
    Nach 40 Dienstjahren haben Sie auf maximal 72 % Ihrer letzten Bezüge Anspruch, wenn Sie als Lehrer in Rente gehen. Das sogenannte Ruhegehalt sieht im ersten Moment gut aus, doch vergessen Sie nicht, dass es sich hierbei um einen Verlust von 28 % handelt.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth geben zudem zu bedenken, dass Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe und sogar zu Beginn Ihrer Laufbahn als Beamter auf Lebenszeit keine Leistungen bei Dienstunfähigkeit vom Staat erhalten. Ohne Einkommen geraten Sie als Lehrer so schnell in finanzielle Schieflage. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer im Detail

Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Wenn eine Dienstunfähigkeit eintritt, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. In Schulklassen herrscht oft Unruhe, Sie als Lehrer müssen den nächsten Schultag vorbereiten, Klassenarbeiten korrigieren und der pädagogische Bildungsauftrag sollte ebenso nicht unterschätzt werden. Dazu kommen nicht selten Auseinandersetzungen mit dem Schuldirektor, Kollegen und Eltern. Sicher stimmen Sie uns zu, dass das alles Faktoren sind, die eine psychische Erkrankung begünstigen und die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit erhöhen können. 

So liegt es häufig an folgenden Ursachen, dass Lehrer ihren Dienst nicht mehr ausüben können:

  • 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
  • 22 %  Erkrankungen Bewegungsapparat
  • 15 % sonstige Erkrankungen
  • 14 % Krebs
  • 10 % Unfälle
  • 8 % Herz und Gefäße

Wie gestaltet sich die Versorgung bei der Dienstunfähigkeit?

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Ihnen das gerne an einem Beispiel verdeutlichen: Sie als verbeamtete/r Lehrer/in haben ein Nettoeinkommen von 2.460 €.  Nun werden Sie dienstunfähig. Sie erhalten ein Nettoruhegehalt von Ihrem Dienstherrn in Höhe von 1.429 €. Das sind rund 1.031 € weniger als ihr bisheriges Einkommen, und das von heut auf morgen. Jetzt wird es schwierig den gewohnten Lebensstandard zu halten. Daher empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen als Lehrer diese Versorgungslücke rechtzeitig mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.

Die Dienstunfähigkeit als Beamter auf Probe oder Widerruf

Sollte es bei Ihnen als Beamter auf Probe oder Widerruf dazu kommen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf beenden müssen und dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie keine Leistungen Ihres Dienstherrn und werden darüber hinaus in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Die Dienstunfähigkeit als Beamter auf Lebenszeit

Werden Sie als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, kommt es auf die geleistete Dienstzeit an. Jedoch besteht der Anspruch auf Ruhegehalt erst nach 5 Jahren Wartezeit. Die Beträge erhöhen sich jährlich.

Der Tarifvergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es unterschiedliche Tarife und Angebote auf dem Markt. Daher lohnt sich ein Vergleich. Gerne helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen hier weiter. Dazu benötigen wir nur einigen Angaben zu Ihrer Person und erstellen Ihnen völlig kostenlos und unverbindlich eine Übersicht der besten Angebote der Dienstunfähigkeitsversicherung, die wir Ihnen per E-Mail übersenden.

Welche Faktoren bestimmen die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • Eintrittsalter 
    Wenn Sie als Lehrer bereits in jungen eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, profitieren Sie von den niedrigeren Beiträgen.
  • Rentenhöhe 
    Je nachdem wie hoch Sie die monatliche Rente bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung festlegen, werden die monatlichen Beiträge höher oder niedriger ausfallen.
  • Risikozuschläge 
    Es gibt einige Versicherer, die bei speziellen Vorerkrankungen einen Risikozuschlag verlangen.
  • Krankenakte 
    In vielen Fällen benötigen die Versicherungsunternehmen für die Dienstunfähigkeitsversicherung genaue Angaben zur Krankenvorgeschichte, um das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit einschätzen zu können.
  • Laufzeit 
    Weil im Alter die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit steigt, sorgen kürzere Laufzeiten bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für niedrigere Beiträge.
  • Beruf 
    Es gibt einige Berufe, die bei der Dienstunfähigkeitsversicherung als Risikogruppen eingestuft werden. Daher zahlen Sie als Lehrer in der Regel weniger als ein Dachdecker, der täglich in luftigen Höhen arbeitet.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit?

Sollten Sie als Lehrer Ihrer Tätigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können, haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Rente bei dem Anbieter, bei dem Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sie als Beamter können nur „dienstunfähig“ erklärt werden. Eine Berufsunfähigkeit gibt es in Ihrem Beschäftigungsverhältnis nicht. Sie werden dann in den Ruhestand versetzt, sobald klar ist, dass Sie Ihren Beruf innerhalb der nächsten sechs Monate nicht ausüben können. Daher raten wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen.

Die Unterschiede der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit liegt nur bei angestellten Lehrern vor. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird von einem Gutachter ermittelt. Hier kommt es schon häufiger einmal zu kostspieligen Auseinandersetzungen. Sie als Beamter können nur dienstunfähig werden. Sobald die Versicherung dem Dienstherrn die Entscheidung abnimmt, erhalten Sie sofort die festgeschriebene Rente. Das bedingt jedoch, dass Sie als Lehrer das Entlassungs- beziehungsweise Ruhestandszeugnis sowie das Amtsärztliche Zeugnis einreichen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth geben Ihnen den dringenden Rat vor dem Abschluss des Vertrags sehr ausführlich auf die feinen Unterschiede zwischen einer „richtigen“ und einer „falschen“ Dienstunfähigkeitsklausel zu achten:

Richtige Klausel
„…Bei einem Beamten des Öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…“.

Falsche Klausel 
„…Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…“.

Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Aus zahlreichen Studien weiß man heute, dass Nervenkrankheiten als eine der häufigsten Ursachen für die Dienstunfähigkeit von Lehrern verantwortlich gemacht werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Sie vor der finanziellen Schieflage bei einer Dienstunfähigkeit bewahren und raten Ihnen daher zum rechtzeitigen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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Dienstunfähigkeitsversicherung FAQ

Stehen Sie am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn als Lehrer, haben Sie noch etwa 40 Dienstjahre vor sich. Eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Viele Lehrkräfte scheiden vorzeitig aus dem aktiven Dienst aus. Lärmende, unmotivierte Schüler, viel zu große Klassen, überkritische Eltern, Druck und Maßregelungen von Vorgesetzten führen zu Stress und Überforderung, wodurch psychische Erkrankungen hergerufen werden können. Der Schulalltag kann Referendar und Lehrer an ihre Grenzen bringen.

Die Folgen: Erschöpfung, Müdigkeit, Burn-out und Depressionen. Aber auch Erkrankungen der Stimme und Unfälle in der Freizeit sind häufig der Grund von Dienstunfähigkeit. Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie dauerhaft nicht in der Lage sind, zu unterrichten, beziehungsweise, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung in den letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate Ihren Dienst wie gewohnt leisten konnten und nicht absehbar ist, dass Sie innerhalb des nächsten halben Jahres Ihre volle Dienstfähigkeit wiedererlangen werden. 

Warum benötigen Referendar und Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Lehrkräfte werden nach dem Referendariat in der Regel zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und können daher nicht berufs-, sondern dienstunfähig werden. Die Dienstunfähigkeit wird vom jeweiligen Dienstherrn ausgesprochen, eine Berufsunfähigkeit hingegen wird von einem Arzt festgestellt.

Die Definitionen von Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind nicht identisch. Berufsunfähigkeit liegt bei einer Leistungsfähigkeit im aktuellen Beruf von weniger als 50 % vor. Als dienstunfähig können Sie eingestuft werden, wenn Sie Ihren gewohnten Dienst zu weniger als 80 % ausüben können. Erklärt der Dienstherr Sie für dienstunfähig, gelten Sie also noch lange nicht als berufsunfähig. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer in der Regel nicht ausreichend.

Welche Folgen hat eine Dienstunfähigkeit für Referendar und Lehrer?

Wie sich eine Dienstunfähigkeitserklärung auswirkt, ist abhängig von dem Status, der Ursache und der Anzahl der geleisteten Dienstjahre. Referendare können nicht in den Ruhestand versetzt werden und haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Sie werden kurzum entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für Beamte auf Probe gilt dasselbe, bis auf die Ausnahme, wenn ein Dienstunfall Ursache der Dienstunfähigkeit ist. Sie werden mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf Ruhegehalt und Versetzung in den Ruhestand, wenn Sie eine 5-jährige Wartezeit erfüllen.

In den ersten 5 Dienstjahren erfolgt ebenfalls die Entlassung. Ausnahme auch hier: Dienstunfall oder Dienstbeschädigung als Ursache der dauerhaften Dienstunfähigkeit. Das heißt, eine Absicherung ist vor allem in den ersten Jahren von elementarer Bedeutung. Ohne das gewohnte monatliche Einkommen werden Sie schnell vor ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten stehen. Vor dem Versicherungsabschluss findet immer eine Überprüfung des Gesundheitszustandes statt. Die Chance auf einen Vertragsabschluss zu günstigen Konditionen ist in jungen Jahren und guter gesundheitlicher Verfassung am größten. Im Laufe der Jahre auftretende Krankheiten oder eventuelle Unfälle verteuern und erschweren den Zugang zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Was ist das Besondere an einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer?

Nur wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, bietet sie finanzielle Sicherheit bei Dienstunfähigkeit. Spricht der Dienstherr die Dienstunfähigkeit aus, erkennt die Versicherung ohne weitere Überprüfung die Feststellung an und zahlt die vereinbarte Rente. Berufsunfähigkeitsversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth enthalten immer eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie erhalten im Ernstfall von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die vereinbarte Rente, auch wenn Sie infolge der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden.

Welche Rentenhöhe sollten Referendar und Lehrer vereinbaren?

Referendar und Lehrer, die ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen werden, benötigen eine höhere Rente als Lehrer, die eine Versorgung von ihrem Dienstherrn erhalten. Eine Übersicht über Ihre individuellen Fixkosten geben Aufschluss über Ihren finanziellen Bedarf. In der Regel sind das: Miete, Strom, Versicherungen, Kosten für den öffentlichen Verkehr oder eigene Kraftfahrzeuge, Raten- oder Unterhaltszahlungen und die private Altersvorsorge. Wenn Sie die Kosten für Verpflegung und Kleidung hinzuzählen, haben Sie eine Orientierung, welchen Betrag Sie ansetzen sollten. Im Idealfall können Sie mit der Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die Differenz zwischen Ruhegehalt und dem letzten Nettoeinkommen ausgleichen.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer?

Pauschale Angaben zu den monatlichen Beiträgen können nicht gemacht werden. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach individuellen Faktoren. Das sind:

  • Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss
  • gewünschte Rentenhöhe
  • Versicherungslaufzeit
  • Berufsgruppe

Werden im Versicherungsverlauf Anpassungen vorgenommen, zum Beispiel, wenn erste Ruhegehaltsansprüche bestehen, wirkt sich das auf die Beitragshöhe aus.

Was hat es mit der Gesundheitsprüfung für Referendar und Lehrer auf sich?

Um das gesundheitliche Risiko abschätzen zu können, benötigt das Versicherungsunternehmen einige Angaben zu Vorerkrankungen und gesundheitlichen Beschwerden. Die gestellten Fragen sollten Sie selbstverständlich wahrheitsgemäß beantworten. Tritt der Ernstfall ein, dass Sie dienstunfähig werden und Antrag auf eine Dienstunfähigkeitsrente stellen, können sich verschwiegene Krankheiten oder Falschaussagen, egal ob sie mit der Dienstunfähigkeit in Verbindung stehen, negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Beantworten Sie die Fragen in Ruhe und ziehen Sie bei Unsicherheiten Ihre Ärzte zurate.

Wie lange erhalten Referendar und Lehrer eine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung?

Bis zu welchem Alter Sie das Risiko einer Dienstunfähigkeit absichern, können Sie individuell vereinbaren. Da die Ruhegehaltsansprüche erst im Laufe der Jahre steigen, ist es empfehlenswert, eine möglichst lange Dauer zu wählen. Die einzelnen Versicherer bieten unterschiedliche Versicherungszeiten an. Auch die Berufsgruppe wird unterschiedlich bewertet. Laufzeiten, die über das 65. Lebensjahr hinausgehen, gewähren nur wenige Versicherer. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Referendar und Lehrer eine Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr vereinbaren, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung vor Vollendung des 40. Lebensjahres abgeschlossen wird. 

Kann die Rentenhöhe von Referendar und Lehrer später geändert werden?

Beitragsanpassungen und Anpassungen der Rentenhöhe sind möglich und können flexibel an veränderte Lebensbedingungen angepasst werden, beispielsweise bei Heirat, Geburt oder Hausbau. Erfüllen Sie die Wartezeit auf Versorgung durch den Dienstherrn, verringert sich Ihr Bedarf. Der voraussichtliche Auszahlungsbetrag kann reduziert werden. Dadurch verringern sich automatisch auch die monatlichen Prämien. 

Kann die Dienstunfähigkeitsversicherung von Referendar und Lehrer gekündigt werden?

Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen, ist nicht empfehlenswert. Wenn Sie die Versicherung nicht mehr benötigen, weil Sie Ihre Beamtenkarriere  beenden und in die private Wirtschaft wechseln, kann die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ohne Weiteres in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden. Mit steigendem Alter wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls schwieriger. Eine Umwandlung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich. 

Wir beraten Sie gern

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Sie sich perfekt gegen die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit absichern. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth beraten Sie gern ausführlich.

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