Gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen, die bis auf wenige Ausnahmen für jeden Bürger Deutschlands verpflichtend ist. Die Grundlagen der heutigen gesetzlichen Krankenversicherung legte Bismarck 1883 mit dem „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“. Fabrikarbeiter mit geringem Einkommen hatten ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Versorgung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Bisher hatte der Verlust der eigenen Arbeitskraft, auch wenn diese durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde, fatale Folgen.

Fiel der Hauptverdiener aus, war die Familie auf Armenhilfe angewiesen. Bei durch Krankheit oder Unfall verursachter Arbeitsunfähigkeit erhielten Arbeiter vom dritten Tag an die Hälfte des ortsüblichen Lohns. Der Anspruch war allerdings auf maximal drei Wochen beschränkt und galt nur für Arbeiter wie Bergarbeiter, Handwerker und Fabrikarbeiter. In den folgenden Jahren wurde die Krankenversicherungspflicht auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt.

Welche Rolle spielt die gesetzliche Krankenversicherung heute?

Etwa 90 % der Einwohner Deutschlands sind heute gesetzlich krankenversichert. Daraus lässt sich die elementare Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen für die breite Bevölkerung erkennen. Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung ist, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ (§ 1 SGB V). Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland müssen über eine Krankenversicherung verfügen. Mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht soll sichergestellt werden, dass jeder, unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen, bei Krankheit oder Verletzung ambulante oder stationäre medizinische Behandlung in Anspruch nehmen kann. 

Für die meisten Deutschen stellt die gesetzliche Krankenversicherung eine Pflichtversicherung dar. Nur Beamte, Selbstständige und Studenten sowie Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind nicht an die Versicherungspflicht gebunden. Gesetzliche Kassen stehen im Prinzip allen offen, die nicht anders gegen Krankheit abgesichert sind und die zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehören. Das sind zum Beispiel Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Studenten, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer und Künstler. Beamte und Selbstständige können sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern.

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt das Solidaritätsprinzip. Das heißt, jeder kann bei Bedarf ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen, unabhängig von der Höhe seiner monatlichen Beiträge. Personen mit hohem Einkommen und entsprechend hohen Beiträgen tragen die Kosten von Geringverdienern, gesunde von kranken und junge für ältere Versicherte mit. Die gesamten monatlichen Beitragseinnahmen fließen zusammen mit einem staatlichen Zuschuss in einen Gesundheitsfonds.

Aus diesem Fonds erhalten die Krankenkassen im sogenannten Umlageverfahren für jeden Versicherten einen pauschalen Festbetrag. Der Gesetzgeber legt fest, welche Leistungen und in welcher Höhe von den Kassen übernommen werden. In Deutschland existieren noch über 100 regionale und überregionale gesetzliche Krankenkassen: Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Knappschaften.

Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Referendar und Lehrer

Gesetzlich Versicherte zahlen alle 14,6 % plus Zusatzbeitrag von ihrem Einkommen als monatlichen Krankenversicherungsbeitrag in ihre Krankenkasse ein. Für Versicherte, die auf Krankengeld verzichten, wird der ermäßigten Satz von 14 Prozent erhoben. Jede Kasse kann zusätzliche, nicht im Leistungskatalog enthaltene Leistungen anbieten und dafür einen individuellen Zusatzbeitrag, im Durchschnitt ein Prozent, berechnen. Hier liegen die einzigen Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen. Umso höher der Verdienst ist, desto höher sind die Beiträge. Gehaltserhöhungen wirken sich demzufolge direkt auf die Versicherungsprämien aus.

Der Gesetzgeber hat Obergrenzen vorgesehen, die jährlich angepasst werden. Für 2020 gilt ein Jahresbruttoeinkommen von € 56.250 oder monatlich € 4.687,50 als Höchstwert. Einkommen, das darüber liegt, wird nicht zur Beitragsermittlung herangezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge hälftig. Für gesetzlich versicherte Rentner übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung die andere Hälfte des Beitrags. Der Dienstherr von Referendar und Lehrer zahlt keinen Zuschuss zu den monatlichen Versicherungsbeiträgen. Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung müssen den gesamten Mitgliedsbeitrag in voller Höhe selbst finanzieren.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Gesetzliche Krankenkassen sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 14 SGB V gebunden: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ 

Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf:

  • Leistungen der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten
  • Leistungen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • ambulante und stationäre Behandlung
  • Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
  • häusliche Krankenpflege
  • Rehabilitationsleistungen
  • Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttogehalts, beziehungsweise maximal 90 % des Nettogehalts

Wer sich gesetzlich krankenversichern möchte und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, muss sich bei der gewählten Krankenversicherung lediglich anmelden. Ein individueller Versicherungsvertrag wird nicht abgeschlossen und Leistungen nicht vertraglich garantiert. Werden die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel knapp, kann der Gesetzgeber jederzeit Leistungen ändern, kürzen oder streichen. Die Kassen werben mit freier Arzt- und Krankenhauswahl. Die Kassen übernehmen jedoch nur Leistungen von Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung. Auch sollte das nächstgelegene und kostengünstigste Krankenhaus aufgesucht werden. Andernfalls kann die Kasse den Mehraufwand privat in Rechnung stellen.

Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Referendar und Lehrer

Die Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen sind zu etwa 95 Prozent identisch, die restlichen fünf Prozent kann jede Kasse individuell gestalten. Mögliche Angebote sind:

  • Im Bereich Vorsorge: Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen.
  • Erstattungen und Zuzahlungen: Erstattungen für alternative Behandlungen. Erweiterte Zuzahlungen für zahnärztliche Leistungen. 
  • Bonusprogramme: Beitragserstattungen, Sachprämien oder Zuschüsse bei gesundem Lebensstil.

Was sollten Referendar und Lehrer vor Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung beachten?

Auch für die Aufnahme in gesetzliche Krankenkassen gibt es Einschränkungen. Sind Sie bereits privat versichert, ist ein Wechsel kaum noch möglich. Nur bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze können Personen unter 55 Jahre noch in einer gesetzlichen Versicherung aufgenommen werden. Gesetzliche Krankenversicherungen gewähren eine Grundversorgung. Hohe Zuzahlungen sind vor allem im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, für Massagen, Krankengymnastik, Hilfsmittel, Medikamente und Sehhilfen zu leisten. Mit Zusatzversicherungen, wie sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth anbietet, können Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern. Dafür entstehen Ihnen jedoch zusätzliche monatliche Kosten.

Empfehlenswert sind:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung, bei welcher unter Umständen weitere Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden können. Für Referendar und Lehrer mit vielen Kindern könnte die gesetzliche Krankenversicherung eine kostengünstige Absicherung darstellen.

Wir beraten Sie gern

Sie möchten eine ausführliche und unverbindliche Beratung? Sprechen Sie uns an, die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind gern für Sie da. 

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Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Deutschland verfügt über eines der weltweit leistungsstärksten Sozialversicherungssysteme. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Absicherungen, deren Grundlagen Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts schuf. Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen ist: “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”. Heute gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder muss sich gegen das hohe finanzielle Risiko im Krankheitsfall absichern.

Dadurch wird gewährleistet, dass die medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden kann, die benötigt wird, unabhängig von der eigenen Zahlungskraft. Bis auf wenige Ausnahmen steht die gesetzliche Krankenversicherung jedem offen. Viele haben auch gar keine andere Wahl - gesetzlich pflichtversichert werden Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, Künstler und Personen, die sich nicht anderweitig absichern können. 

Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: € 62.550) müssen sich ebenfalls bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Erst wenn das Gehalt diese Grenze übersteigt können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. 

Unter welchen Voraussetzungen können sich Referendar und Lehrer gesetzlich krankenversichern?

Gesetzlich krankenversichern können sich Referendare und Lehrer, die bisher gesetzlich versichert waren. Gehören Sie einer privaten Krankenversicherung an, ist es fast ausgeschlossen, zu einer gesetzlichen Kasse zu wechseln. Möglich ist eine gesetzliche Absicherung, wenn der Beamtenstatus aufgehoben, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen und ein Gehalt unter der Jahreseinkommensentgeltgrenze erzielt wird.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Lehrer nicht verbeamtet, sondern angestellt werden. Studenten ohne eigenes oder mit geringem Einkommen sind während des Studiums häufig über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert. Sie können sich mit Beginn des Referendariats auf freiwilliger Basis weiterhin gesetzlich krankenversichern.  

Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse können sich Referendar und Lehrer versichern?

In Deutschland gibt es derzeit noch etwa 110 regionale und überregionale gesetzliche Krankenkassen, das sind Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaften und Ersatzkassen. Seit 1996 kann die Krankenkasse frei gewählt werden. Etwa 95 Prozent der Leistungen aller Kassen sind identisch und werden vom Gesetzgeber verbindlich in einem Leistungskatalog vorgegeben. Unterschiede ergeben sich bei den restlichen 5 Prozent der Leistungen, den sogenannte „Satzungsleistungen“. Hier hat jede Kasse Handlungsspielraum und kann ihren Versicherten individuelle Angebote unterbreiten. 

Welche Leistungen bieten gesetzliche Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?

Die Versorgung stellt eine Grundversorgung dar. Die Versicherten haben Anspruch auf:

  • Ambulante und stationäre ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Krankheitsfrüherkennung und -verhütung
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
  • Krankengeld

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten … Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“

Was ist die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen?

Ist der Hauptverdiener gesetzlich versichert, können unter Umständen weitere Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden: 

  • Partner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind
  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
  • Kinder in der Ausbildung oder im sozialen, beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst versorgen können und die Behinderung eintrat, als das Kind bereits familienversichert war, können ohne Altersbegrenzung mitversichert werden

Was gilt für Referendar und Lehrer mit Vorerkrankungen?

Für die gesetzliche Krankenversicherung spielt das Krankheitsrisiko, Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen weder für die Aufnahme noch die Beiträge eine Rolle. Es besteht Kontrahierungszwang – jeder, der nicht anderweitig versichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, kann sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. 

Welche Zusatzleistungen bieten gesetzliche Krankenkassen Referendar und Lehrer?

Zusatzleistungen sind Angebote, die jede Kasse individuell festlegen kann. 95 % der Leistungen werden gesetzlich vorgegeben, 5 % definiert die Kasse selbst, dazu gehören zum Beispiel:

  • Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder die für einen umfassenden Impfschutz sorgen
  • Erweiterte Leistungen im Bereich Zahn, beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder Übernahme von Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur 
  • Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, zum Beispiel Sportkurse oder Kurse zur Gewichtsnormalisierung oder Stressabbau

Welche Kosten und Beiträge kommen auf Referendar und Lehrer zu?

Maßgeblich für die monatlichen Beiträge sind Bruttoeinkommen und Beitragssatz der Krankenkasse. Der einheitliche Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Für Zusatzleistungen kann ein Zusatzbeitrag von etwa 1 Prozent erhoben werden. Wer mehr verdient, zahlt auch höhere Beiträge. Allerdings gelten Obergrenzen, die jährlich angepasst werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von € 56.250 oder monatlich € 4.687,50. Höheres Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Beamte haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Seine Fürsorgepflicht gegenüber Referendar und Lehrer erfüllt der Dienstherr mit dem Angebot der Beihilfe. An den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt er sich nicht mehr. Sie müssen den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlen.

Können Referendar und Lehrer die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten problemlos möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Krankenkasse:

  • erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
  • den Zusatzbeitrag erhöht  
  • eine Prämienerstattung senkt

Bei Sonderkündigungen muss keine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden, die Kündigungsfristen gelten aber weiterhin. 

Was müssen Referendar und Lehrer bei Auslandsreisen beachten?

Im Ausland besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Für Behandlungen in EU-Mitgliedstaaten werden maximal die in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Bei hohen Kosten besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Gern unterbreitet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth  ein Angebot.

Welche Zusatzversicherungen sind für Referendar und Lehrer sinnvoll?

Möchten Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung individuell ergänzen, können Sie private Zusatzversicherungen abschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bietet Ihnen unter anderem: Krankenhauszusatzversicherung: Sie können sich in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen. Zahnzusatzversicherung: Gesetzliche Krankenkasse zahlen lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden. 

Was sind Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?

  • Beitragsbefreiung bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen
  • Härtefallregelungen bei finanziellen Notlagen
  • Kein bürokratischer Aufwand, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
  • keine Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse für Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen
  • Familienversicherung

Haben Sie weitere Fragen?

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ausführlich zum Thema gesetzliche Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an!  Wir sind gern für Sie da.

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