Krankenversicherung
In Deutschland ist es selbstverständlich, dass jeder, der gesundheitliche Beschwerden oder einen Unfall hatte, einen Arzt oder Krankenhaus aufsuchen kann. Auf die Idee, vorher an die Kosten zu denken, wird kaum jemand kommen. Das war nicht immer so. In vielen Ländern der Erde ist Gesundheit auch heute noch immer eine Frage der finanziellen Möglichkeiten. Kann im Ernstfall keine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden, so hat dies unter Umständen katastrophale Folgen. Was heute in Entwicklungsländern bittere Realität ist, war auch in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts das Schicksal eines Großteils der Bevölkerung. Absicherungen bei Krankheit gab es hauptsächlichst im Bergbau oder den Zünften der Handwerker.
Infolge der Industrialisierung gab es immer mehr Fabrikarbeiter, die nicht länger hinnehmen wollten, bei Krankheit oder einem Arbeitsunfall im Stich gelassen zu werden. Um politischen Aktivitäten gegenzuwirken, führte Otto von Bismarck die nationale Krankenversicherung für Arbeiter ein, die später auch andere Berufsgruppen einschloss. Es folgten die Unfall- und Rentenversicherung. Damit wurden die Grundlagen der heutigen Sozialversicherung gelegt. Heute sind in Deutschland alle Bürger verpflichtet, über einen Krankenversicherungsschutz zu verfügen. Nur Beamte mit Heilfürsorge, beziehungsweise Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung, für die der Dienstherr die Kosten komplett übernimmt, benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung.
Gesetzliche und private Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Heute sind etwa 90 % der Bevölkerung meist als Pflichtmitglied oder im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert. Die deutschlandweit etwa 110 gesetzlichen Krankenversicherung bieten eine Regelversorgung, auf die fast jeder Anspruch hat. Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen gewähren, wird größtenteils vom Gesetzgeber klar vorgegeben. Nur über etwa 5 % ihrer Leistungen können die Kassen selbst bestimmen. Die restlichen 10 % der Bevölkerung Deutschlands sind privat versichert. Das sind überwiegend Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige, Studenten und Beamte.
Für Referendar und Lehrer gelten andere Regelungen
Werden Lehrer zum Beamten auf Lebenszeit ernannt, erhalten sie eine Ernennungsurkunde. Sie schließen keinen Arbeitsvertrag ab, wie es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft üblich ist ab, sondern leisten einen Eid. Zum Dienstherrn stehen sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Im Gegenzug für ihren Dienst und ihre Treue bietet der Dienstherr seinen Beamten Schutz und Fürsorge. Aufgrund der umfassenden Fürsorgeleistungen sind Beamte von der Sozialversicherungspflicht befreit. Zu den Fürsorgeleistungen gehört auch die Krankenfürsorge, Beihilfe oder Heilfürsorge.
Krankenfürsorge für Referendar und Lehrer
Die Beihilfe stellt ein eigenständiges Modell der Absicherung im Krankheitsfall dar. Der jeweilige Dienstherr, Bund oder Länder, erstattet seinen Beamten einen Teil der entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. An den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt er nicht zusätzlich. In Deutschland als föderalem Staat liegt der Erlass der meisten Gesetze und Verordnungen in der Hand der einzelnen Bundesländer. Auch die Beihilfeverordnungen für Landesbeamte liegen in der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Landes, das heißt, sie sind nicht bundeseinheitlich. Der Beihilfebemessungssatz sagt aus, in welcher Höhe der Dienstherr die Kosten bei Krankheit seiner Beamten übernimmt.
Der Freistaat Bayern hält sich wie die meisten anderen Bundesländer auch an die vom Bund festgelegten Beihilfebemessungssätze:
- 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
- 70 % für Beamte mit mehreren Kindern
- 70 % für Beihilfeberechtigte Ehepartner
- 70 % für Beamte im Ruhestand
- 80 % für Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen
Was über die Beihilfe hinausgeht, muss eigenständig mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine beihilfekonformen Tarife an. Die Kosten für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen werden von den Kassen direkt und komplett beglichen. Erstattungen durch die Beihilfe würden zu einer Überdeckung der Kosten führen. Für gesetzliche Krankenkassen spielt das gesundheitliche Risiko und Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung keine Rolle. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich grundsätzlich nur nach der Höhe des Einkommens. Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 % des Bruttogehalts plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der monatlichen Versicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer.
Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Da der Dienstherr sich nicht an Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt, müssen Lehrkräfte, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hohen Einkommen ergeben sich auch hohe Versicherungsbeiträge. Die Beiträge werden allerdings gedeckelt. Vorteile aus der Zahlung von hohen Mitgliedsbeiträgen ergeben sich nicht. Die Versicherten haben alle Anspruch auf die gleichen Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Regelversorgung. Grundsätzlich gilt: die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Eine Garantie auf die Versicherungsleistungen gibt es nicht. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen. Der Vorteil gesetzlicher Krankenkassen ist die Familienversicherung, die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern zu können, was von Vorteil von Beamten mit vielen Kindern sein kann.
Private Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Der Dienstherr erstattet Referendar und Lehrer in Form der Beihilfe 50 bis 80 % der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Mit der privaten Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert werden. Daraus resultieren besonders günstige Beiträge zur Krankenversicherung. Spezielle, beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, angeboten. Mit den Tarifen von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Beamte die Beihilfe perfekt zu einem 100%igen Krankenschutz ausbauen.
Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind unter anderem:
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth versicherte Beamte Zugang zu den fortschrittlichsten Medikamenten, bestmöglichen Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann jeder nach seinem Bedarf Leistungen wählen.
Für die mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth vereinbarten Leistungen besteht Leistungsgarantie. Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth und Beihilfe ist für Referendar und Lehrer sowie beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zum Thema Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind für Sie da und beraten Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
FAQ zur Krankenversicherung
Warum brauchen Referendar und Lehrer eine Krankenversicherung?
Das Bestreben, die Gesundheit zu erhalten oder wieder herzustellen spielt für jeden eine wichtige Rolle und beschäftigt uns Tag für Tag. Lebensziele zu erreichen und Träume zu verwirklichen ist nur mit guter Gesundheit möglich. Medizinische Behandlungen können im Ernstfall, bei Krankheit oder Unfall, für den Einzelnen unbezahlbar sein. Eine Krankenversicherung schützt vor dem finanziellen Risiko. Übernommen werden in der Regel die Kosten für:
- Stationäre Behandlung
- Ambulante Behandlung
- Zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz
- Krankengeld
- Schwangerschaft
- Arzneimittel
- Hilfsmittel
- Heilmittel
- Häusliche Krankenpflege
- Fahrtkosten
- Vorsorgemaßnahmen
- Rehabilitation
In Deutschland existieren schon seit dem 19. Jahrhundert zwei unterschiedlich funktionierende Krankenversicherungen:
- die private Krankenversicherung
- die gesetzliche Krankenversicherung
Warum gelten für Beamte andere Bedingungen als für Angestellte in der Privatwirtschaft?
Beamte stehen nicht in einem zivilrechtlichen Beschäftigungs- beziehungsweise Anstellungsverhältnis, wie es bei Arbeitnehmern der Fall ist, sondern in einem öffentlichen-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Ihre Rechte und Pflichten werden durch das Bundesbeamtengesetz geregelt, bei Angestellten hingegen ist das Bürgerliche Gesetzbuch maßgeblich. Arbeitnehmer schließen mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag ab. Der Beamte erhält eine Ernennungsurkunde und leistet einen Eid.
Der Angestellte oder Arbeiter kann jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen oder ihm kann gekündigt werden. Das Beamtenverhältnis ist in der Regel auf Lebenszeit ausgelegt. Eine Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich. Aus dem Beamtenrecht ergeben sich besondere Rechte und Pflichten. Das Beamtenverhältnis wird einseitig durch gesetzliche Regelungen und Verordnungen begründet. Im Bundesbeamtengesetz werden beispielsweise Besoldung und Versorgung im Alter, wie auch die Absicherung im Krankheitsfall gesetzlich verankert.
Referendar und Lehrer haben im Gegenzug für ihre Treue und Dienste Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Dadurch genießen Beamte bereits eine hohe soziale Sicherheit. Weitere Absicherungen sind nur im Bereich Krankenversicherung notwendig. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung sind Referendar und Lehrer befreit. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- sowie Unfallversicherung und zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht zu entrichten.
Was gilt für die Krankenversicherung von Referendar und Lehrer?
Eine der Fürsorgepflichten des Dienstherrn ist die Krankenfürsorge. Referendar und Lehrer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe. Beamte müssen zwar zunächst die Kosten für Behandlung im Krankheits- oder Pflegefall vorschießen, in Form der Beihilfe erstattet der Dienstherr jedoch mindestens 50 % der entstandenen Kosten. Seit 2009 gilt auch für Beamte die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Aufwendungen müssen seitdem eigenständig mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.
Bei entsprechender Vorversicherung können sich Referendar und Lehrer freiwillig gesetzlich krankenversichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Mit dem Wirksamwerden der allgemeinen Krankenversicherungspflicht kamen auch für private Versicherungen neue Gesetzmäßigkeiten einher. Für private Versicherer gilt ebenfalls ein Kontrahierungszwang, das heißt aufnahmeberechtigten Personen steht zumindest der Basistarif offen. Für alle anderen Tarife gilt kein Aufnahmezwang. Auf eine Gesundheitsprüfung wird im Basistarif verzichtet.
In die gesetzliche Krankenversicherungen können alle Personen, die nicht anderweitig versichert sind und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehören, aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie bereits bei einer AOK, BKK, Innungskrankenkasse, Knappschaft oder Ersatzkasse versichert sind. Beamte, die zuletzt gesetzlich versichert waren, können sich als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Arbeitnehmer, die in der privaten Wirtschaft angestellt sind, unterliegen meist der gesetzlichen Pflichtversicherung. Privat versichern können sie sich erst, wenn das Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Über ein Mindesteinkommen müssen Beamte, Selbstständige und Studenten nicht verfügen.
Was ist das Besondere an einer Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
Durch die Beihilfe des Dienstherrn werden bereits 50 bis 80 Prozent der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod abgesichert. Mit einer Krankenversicherung müssen nur noch die Restkosten abgedeckt werden. Private Krankenversicherungen bieten Beamten spezielle, beihilfekonforme Tarife beziehungsweise Restkostenabsicherungen an. Die beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe zu einem 100-prozentigen Versicherungsschutz. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Krankenkassen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, angeboten.
Welche Funktion hat die Beihilfe für Referendar und Lehrer?
Der Dienstherr erstattet Referendar und Lehrer Kosten in Höhe von:
- 50 % bei maximal einem Kind
- 70 % bei mehreren Kindern
- 70 % für beihilfeberechtigte Partner und Beamte im Ruhestand
- 80 % beihilfeberechtigte Kinder
In Baden-Württemberg, Bremen und Hessen gelten andere Sätze.
Erhalten Referendar und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung Beihilfe?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die im Leistungskatalog enthaltenen Leistungen komplett. Nachträgliche Erstattungen in Form der Beihilfe würden zu einer Überdeckung der Kosten führen. In den Bundesländern Hamburg, Bremen, Thüringen und Brandenburg können Beamte mit gesetzlicher Krankenversicherung auf Wunsch pauschale Beihilfe erhalten. Zieht der Beamte in ein anderes Bundesland, welches keine pauschale Beihilfe gewährt, kann es zu Problemen kommen.
Wie hoch sind die Beiträge zur Krankenversicherung von Referendar und Lehrer?
Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Krankenfürsorgepflicht. An den monatlichen Beiträgen sowohl zur gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung beiliegt er sich nicht zusätzlich. Die Beiträge müssen Versicherte zu 100 % aus eigener Tasche zahlen. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand des Bruttoeinkommens und des Beitragssatzes der Krankenkasse berechnet. Die Beitragssätze und die Leistungen sind bei allen Kassen einheitlich. Jede Kasse kann einen Zusatzbeitrag erheben und in geringem Umfang Zusatzleistungen anbieten.
Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag von etwa einem Prozent. Einkommen, welches über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht berücksichtigt. Die Grenzen werden jährlich angepasst. Alles, was 2020 über einem Einkommen von 56.250 Euro jährlich hinausgeht, wird nicht berücksichtigt. Die Beiträge sind also gedeckelt. Auf die Beiträge zur privaten Krankenversicherung hat das Einkommen keinen Einfluss. Die monatlichen Prämien richten sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, dem Leistungsumfang sowie dem Beihilfebemessungssatz.
Wo liegen die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
Das Leistungsangebot gesetzlicher Krankenversicherungen wird zu etwa 95 Prozent vom Gesetzgeber für alle Krankenkassen vorgegeben. Jeder Versicherte hat unabhängig von der Höhe seiner Beiträge Anspruch auf die gleichen Leistungen. Eine Leistungsgarantie gibt es nicht. Ist das Budget ausgeschöpft, beispielsweise am Jahresende, können Leistungen gekürzt oder gestrichen werden. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen, die jede Kasse selbst bestimmen darf.
Private Krankenversicherungen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, bieten umfassende Leistungen und verschiedene Tarife, Wahlleistungen und Ergänzungsbausteine an, die von jedem Versicherten individuell nach seinem Bedarf ausgewählt werden. Ein privatrechtlich geschlossener Vertrag zwischen dem Beamten und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth garantiert den lebenslangen Leistungsanspruch.
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Für eine ausführliche und individuelle Beratung rund um die Krankenversicherung stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gern zur Verfügung.
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