Unfallversicherung
Ein Unfall kann jeden treffen, bleibende Schäden verursachen und das ganze Leben von heute auf morgen verändern. Leider gehen nicht alle Unfälle glimpflich aus, sondern enden im Krankenhaus. Die Kosten für die Behandlung trägt die Krankenversicherung. Bei Unfällen, die im Rahmen der Erwerbstätigkeit passieren, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgekosten auf. Bei Referendaren und Lehrern übernimmt dies der Dienstherr mit der Unfallfürsorge.
Unfallfürsorge des Dienstherrn für Referendar und Lehrer
Zu den Fürsorgeleistungen gehören:
- Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls
- Hinterbliebenenversorgung bei Tod des Beamten
- Erstattung von Sachschäden und von besonderen Aufwendungen
- Kosten für Heilverfahren
- Einmalige Unfallentschädigung
- Pflegeleistungen
Die Unfallfürsorge leistet bei Unfällen von Referendar und Lehrer:
- während der Dienstzeit am Dienstort
- während Dienstreisen
- bei verpflichtenden Nebentätigkeiten
- bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Klassenfahrten oder Weihnachtsfeiern
Etwa 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich außerhalb der Dienstzeit, werden also weder durch die gesetzliche Unfallversicherung noch durch die Unfallfürsorge des Dienstherrn abgesichert. Die häufigsten Unfälle sind Stürze im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport sowie im Urlaub. Versicherungsschutz besteht nur für die Arbeitszeit, in der Schule, der Universität oder im Kindergarten sowie dem Hin- und Rückweg. Nicht erwerbstätige oder schulpflichtige Personen werden zu keiner Zeit von einer Unfallversicherung erfasst. Dazu zählen beispielsweise Hausfrauen, Rentner, Selbstständige und Freiberufler oder kleine Kinder, die noch nicht den Kindergarten besuchen.
Was gilt als Unfall bei Referendar und Lehrer?
Als Unfall angesehen wird ein von außen auf den Körper einwirkendes, plötzliches Ereignis, das unerwartet geschieht und nicht freiwillig in Kauf genommen wird. Ursachen sind mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte sowie Eigenbewegungen. Das Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen, die Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen werden ebenfalls als Unfall eingestuft.
Warum eine private Unfallversicherung für Referendar und Lehrer?
Auch die größte Vorsicht schützt nicht vor einem Unfall. In Deutschland passieren täglich mehrere Tausend Unfälle. Die meisten sind nach einem kurzen Schrecken vergessen oder nach ein paar Tagen verheilt. Einige Unfälle jedoch hinterlassen bleibende Schäden. Hinzukommen Auswirkungen, die existenzbedrohend sein können. Sind Sie arbeitsunfähig, reduzieren sich Ihre Einnahmen. Schlimmstenfalls sind die Verletzungen so schwer, dass Sie nie wieder arbeiten können. Müssen Sie Ihr Lebensumfeld umgestalten, kommen hohe Kosten auf Sie zu. Beispielsweise für:
- Teure Umbaumaßnahmen, um die Wohnung barrierefrei und das Auto behindertengerecht zu gestalten
- Spezielle Therapien oder Hilfsmittel
- Kosten für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Pflegepersonal
Werden Sie aufgrund eines Unfalls invalide, erhalten Sie aus der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth eine Entschädigung, mit der Sie notwendige Anpassungen finanzieren können.
Was benötigen Referendar und Lehrer im Ernstfall?
Bei der Höhe der Versicherungssumme sollten Sie großzügig sein. Von Verbraucherorganisationen wird für den Hauptverdiener einer Familie pauschal empfohlen:
- das Sechsfache für unter 30-jährige
- für 40jährige Versicherungsnehmer das Fünffache
- für 50jährige das Vierfache
des Jahresbruttolohns anzusetzen. Was Sie letztendlich wirklich benötigen, ist abhängig von der bestehenden finanziellen Situation. Fragen, die Sie sich vor Abschluss der Unfallversicherung stellen sollten, sind unter anderem:
- Wie groß sind die finanziellen Einbußen im Ernstfall?
- Wie hoch sind Ihre Fixkosten?
- Haben Sie persönliche Rücklagen?
- Gibt es weitere Absicherungen?
Die starken Leistungen der Unfallversicherung der DBV für Referendar und Lehrer
Leistungsansprüche haben Sie bereits bei 1-prozentiger Invalidität, auch wenn Sie dienstunfähig werden und eine Dienstunfähigkeitsrente erhalten. Die vertraglich vereinbarte Rente erhalten Sie ab einer Invalidität von 50 Prozent, die doppelte Rente bei Invalidität von mehr als 75 Prozent. Bei besonders schweren Verletzungen zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth eine einmalige Entschädigung.
Ihr Spielraum bei der Leistungsgestaltung ist groß. Die DBV bietet Ihnen drei Tarife:
Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr. Das heißt, die Unfallversicherung greift bei allen Unfällen – auch bei Unfällen im Dienst. Aufgrund des doppelten Bezugsrechts haben Referendar und Lehrer Anspruch auf Leistungen Ihres Dienstherrn und der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth. Müssen Sie stationär in einem Krankenhaus, einer Kurklinik, einem Sanatorium oder in einem Rehabilitationszentrum behandelt werden, zahlt Ihnen die DBV das vereinbarte Krankenhaustagegeld, ab dem 43. Tag erhalten Sie den doppelten Betrag. Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben Sie bis zu 5 Jahre. Die Unfallversicherung beinhaltet eine Innovationsklausel. Das heißt, Sie profitieren von verbesserten Leistungen in der Zukunft. Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme.
Wie hoch sind die Entschädigungen aus der privaten Unfallversicherung an Referendar und Lehrer?
Ein ausschlaggebender Faktor bei der Ermittlung der Auszahlungsbeträge ist die Gliedertaxe, die den Invaliditätsgrad der einzelnen Körperteile festlegt. Umso wichtiger ein Körperteil ist, desto höher ist der zugrunde zu legende Prozentsatz. Beim Verlust eines Arms erhalten Sie zum Beispiel einen höheren Betrag als beim Verlust eines Fingers. Wurden mehrere Körperteile geschädigt, werden die Werte bis zu 100 Prozent addiert.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Progression zu vereinbaren. Dadurch kann sich die Versicherungssumme überproportional bis zum 6-fachen der Grundsumme erhöhen. Mit dem Reha-Management unterstützt Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth professionell bei Ihrer medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation, beispielsweise mit psychologischer Betreuung oder Hilfestellung bei Anträgen.
Dienstunfähigkeitsversicherung – unverzichtbare Absicherung von Referendar und Lehrer
Erklärt Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig, erhalten Sie aus Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Mit der Unfallfürsorge und Zahlungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sie bestens abgesichert. Zusätzlich erhalten Sie Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, abhängig vom Grad der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung. Sie haben aufgrund des doppelten Bezugsrechts Anspruch auf Leistungen der Unfallfürsorge Ihres Dienstherrn und der privaten Unfallversicherung.
Zusammenfassung
Gegen die Folgen eines Unfalls, zum Beispiel beim Sport, dem Urlaub oder im Homeoffice bietet Ihnen die private Unfallversicherung der DBV einen nachhaltigen Versicherungsschutz. Ihre Fragen zu den Leistungen der Unfallversicherung beantworten Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gern in einem persönlichen Gespräch.
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung