Beamte auf Lebenszeit - Werdegang für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie Ihre Probezeit als Beamter erfolgreich absolviert haben, wird Sie Ihr Dienstherr zum Beamten auf Lebenszeit ernennen. Nun genießen Sie als Beamte der Polizei die maximale Unterstützung seitens Ihres Dienstherrn. Ihr besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis erfordert dennoch maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat als Experte des öffentlichen Dienstes die optimalen Produkte für Sie im Angebot. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Besonderheiten von Beamten auf Lebenszeit aufzeigen.

Ihr Beamtenverhältnis

Anders als klassische Angestellte haben Sie im Rahmen Ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eine starke Verbindung zu Ihrem Dienstherrn. Das Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. So ist der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet. Im Gegenzug muss der Dienstherr Fürsorgepflichten erfüllen. Dies soll nicht nur die finanzielle Fürsorge des Beamten gewährleisten. Auch die Gesundheitsfürsorge des Beamten der Polizei steht im Fokus der Fürsorgepflichten.

Beihilfe oder Heilfürsorge?

Bei der Gesundheitsfürsorgepflicht gibt es für den Dienstherrn des Beamten der Polizei zwei Möglichkeiten. Zum einen kann er seiner Pflicht durch die freie Heilfürsorge nachkommen. Hier übernimmt er die Gesundheitskosten vollumfänglich. Die Leistungen kann man mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Sollten Sie als Beamter der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge mehr Versicherungsleistungen benötigen, lohnt sich vielleicht ein Blick auf die private Zusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth.

Das Pendant zur freien Heilfürsorge ist die Beihilfe. Hier steht Ihr Dienstherr für einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten ein. Für die Restkosten muss der Beamte der Polizei aufkommen. Damit dies nicht zur finanziellen Belastung wird, besteht für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei hat der Beamte eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Damit Sie von umfangreichen Leistungen profitieren können, sollten Sie sich für die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth entscheiden.

Maßgeschneiderte Produkte

Um Ihrem besonderen Dienstverhältnis entsprechen zu können, hat die DBV während ihrer jahrzehntelangen Arbeit Produkte entworfen und perfektioniert. Da wir seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig sind, gelten wir unter Branchenexperten als der Top-Versicherer für Beamte der Polizei. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorsorge- und Versicherungslösungen für Beamte der Polizei vor.

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Als beihilfeberechtigte Beamte der Polizei besteht für Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Anders als ein Angestellter erhalten Sie bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung weder seitens Ihres Dienstherrn noch Ihrer Beihilfestelle Unterstützung. Dementsprechend fallen die Beiträge für Sie als Beamte der Polizei doppelt so hoch aus. Im Gegensatz dazu müssen Sie mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth lediglich einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten abdecken.

Dies hat zur Folge, dass Sie als junger Beamter in unserer beihilfekonformen Krankenversicherung sogar bessere finanzielle Konditionen vorfinden können als dies in der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall wäre. Darüber hinaus profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungskatalog, den Sie an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen können. So zahlen Sie nur für Leistungen, die Sie auch tatsächlich benötigen.

Anwartschaftsversicherung

Beamte, die Heilfürsorge beziehen, müssen sich zunächst über eine Restkostenversicherung keine Gedanken machen. Ihr Dienstherr kommt für die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich auf. Allerdings müssen Sie sich vor Augen führen, dass jeder Beamte der Polizei früher oder später einmal Beihilfe bezieht. In Folge des Wechsels besteht auch für Sie die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Sollte der Wechsel erst im fortgeschrittenen Alter stattfinden, können die entsprechenden Versicherungsbeiträge sehr hoch ausfallen. Schließlich ist das Eintrittsalter ein Faktor zur Berechnung Ihrer Versicherungsbeiträge innerhalb der privaten Krankenversicherung.

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth erhalten Sie das passende Instrument, um sich vor derart hohen Kosten abzusichern. Bei der Anwartschaftsversicherung werden mit Versicherungsabschluss Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand gewissermaßen festgehalten. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die beihilfekonforme Krankenversicherung eintreten, werden diese früheren Faktoren maßgeblich. Infolgedessen werden Sie bei der Beitragsberechnung so behandelt, als wären Sie bereits all die Jahre Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen.

Diensthaftpflichtversicherung

Als Beamte auf Lebenszeit steigt für Sie bei der Polizei die Verantwortung. Infolgedessen sind auch die Haftungsrisiken deutlich erhöht. Wenn Sie als Beamte der Polizei einen Schaden verursachen sollten, haftet zunächst Ihr Dienstherr für selbigen. Allerdings kann er Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies kann Sie mehrere Monatsgehälter kosten. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Sie sich vor dieser finanziellen Belastung absichern. Sollten Sie Adressat eines Schadensersatzanspruchs werden, halten wir Ihnen den Rücken frei. Zunächst überprüfen wir, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist. Sollte gegenteiliges der Fall sein, wehren wir ihn vehement ab. Dabei bieten wir Ihnen auch passiven Rechtsschutz und gehen zur Not sogar vor Gericht für Sie. Stellt sich nach unserer Überprüfung heraus, dass der Anspruch berechtigt ist, übernehmen wir die Tilgung der Forderung.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie im Rahmen Ihres Dienstes dienstunfähig werden, droht eine große finanzielle Belastung. Allerdings profitieren Sie, anders als Beamte auf Widerruf und Probe, von einem bedingungslosen monatlichen Ruhegehalt seitens Ihres Dienstherrn. Dieses dürfen Sie jedoch nicht überschätzen. Um das Maximum (71,75% des regulären Gehalts) zu erhalten, müssen Sie mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Dementsprechend klafft selbst beim höchsten Ruhegehalt eine Versorgungslücke, die Sie effektiv schließen sollten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bietet Ihnen mit der Dienstunfähigkeitsversicherung eine Möglichkeit, sich zusätzlich eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente zu sichern.

Private Altersvorsorge

Man kann nicht früh genug an morgen denken. Damit Sie Ihren zweiten Frühling ohne finanzielle Nöte genießen können, ist eine private Altersvorsorge unerlässlich. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat diverse Produkte im Angebot. So bieten wir sowohl für sicherheitsorientierte als auch für renditenorientierte Anleger die passenden Strategien. Eine Vorsorge ist wichtig. Zwar steht Ihnen ein Ruhegehalt zu, doch dieses liegt weit unter Ihrem Gehalt aus dem aktiven Dienst. Damit Sie keine Versorgungsengpässe verschmerzen müssen, ist eine passende Vorsorge also ratsam. Im Rahmen eines unverbindlichen persönlichen Beratungsgesprächs mit unseren Experten erarbeiten wir Ihre individuelle Anlagestrategie.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch weitere Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter auf Lebenszeit optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth. Gemeinsam sichern wir Sie umfassend ab!

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