Beamte im Ruhestand - Werdegang für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll
Wenn Sie Ihren aktiven Dienst abgeleistet haben, werden Sie in den wohlverdienten Ruhestand geschickt. Nun beginnt für Sie der sogenannte zweite Frühling. Sie können sich lang gehegte Lebensträume wie die langersehnte Kreuzfahrt oder Weltreise erfüllen. Doch auch, wenn Sie sich nun im Ruhestand befinden, sollten Sie in Sachen Versicherung und Vorsorge keine allgemeingültigen Produkte wählen. Ihr besonderes Dienstverhältnis besteht nämlich nach wie vor. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie im Angebot.
Lebenslanges Beamtenverhältnis
Ihr Eintritt in den Ruhestand bedeutet nicht, dass Sie das Beamtenverhältnis verlassen. Hier wird deutlich, dass Sie als Beamter der Polizei tatsächlich auf Lebenszeit verbeamtet wurden. Doch es gibt einige Unterschied zum aktiven Dienst. Der deutlichste ist wahrscheinlich, dass Sie keine weiteren Dienste mehr für Ihren Dienstherrn ableisten müssen. Allerdings bestehen nach wie vor sogenannte Treuepflichten. Hier müssen Sie insbesondere Geheimnisse für sich behalten. Ansonsten drohen Konsequenzen.
Auch Ihren Dienstherrn treffen nach wie vor Pflichten. So muss er Sie weiterhin finanziell unterstützen. Dieser Pflicht kommt er Form des monatlichen Ruhegehalts nach. Allerdings sollten Sie die Höhe des monatlichen Ruhegehalts nicht überschätzen. Die Höhe Ihres Anspruchs wird anhand Ihrer insgesamt abgeleisteten Dienstjahre berechnet. Das maximale Ruhegehalt umfasst 71,75% Ihres zuletzt erhaltenen Gehalts. Anspruch auf das maximale Ruhegehalt haben Sie nach mindestens 40 geleisteten Dienstjahren. Wie Sie sehen, besteht eine große Versorgungslücke. Diese sollten Sie mithilfe einer privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth effektiv schließen.
Neben der finanziellen Fürsorgepflicht trifft Ihren Dienstherrn auch die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge, wenn Sie sich im Ruhestand befinden. Anders als bei Beamten der Polizei im aktiven Dienst, steht jedem Beamten im Ruhestand Beihilfe zu. Freie Heilfürsorge kommt hierbei nicht in Frage. Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Wie hoch der Anspruch ausfällt, hängt von individuellen Faktoren des Beamten der Polizei ab. Der minimale Beihilfeanspruch bei Beamten im Ruhestand liegt bei 70%. Für die Restkosten muss der Beamte der Polizei eine Restkostenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth erhalten Sie die optimale Absicherung.
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Es ist für Sie als Beamter der Polizei wichtig, dass Sie einen Experten an Ihrer Seite haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Dabei profitieren Sie von der nunmehr über 140 Jahren Erfahrung der DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Diese lange Erfahrung ist nur ein Grund dafür, warum Branchenexperten uns als den TOP-Versicherer für Beamte der Polizei bezeichnen. Im Rahmen eines persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir gern Ihren persönlichen Versicherungs- und Vorsorgebedarf.
Beihilfekonforme Krankenversicherung
Beamte im Ruhestand haben einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser Beihilfeanspruch gewährt Ihnen eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Wahl der passenden Krankenversicherung sollten Sie wohl überlegt treffen. Schließlich gibt es zwischen den beiden Systemen große Unterschiede.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich festgeschrieben. Jeder Versicherungsnehmer hat den identischen Leistungskatalog. Dementsprechend wird jedem Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstmaß an Kompromissbereitschaft abverlangt. Sollten Sie weitergehende Leistungen wünschen, kommen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung um teure private Zusatzversicherungen nicht herum. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich bei einer privaten Krankenversicherung Ihren persönlichen Leistungskatalog zusammenstellen. So erhalten Sie den Versicherungsschutz, der Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Auch bei der Beitragsberechnung gehen die beiden Krankenversicherungssysteme verschiedene Wege. Die gesetzliche Krankenversicherung setzt auf das sogenannte Solidaritätsprinzip. Hier wird anhand Ihres Einkommens bemessen, wie hoch der monatliche Beitrag ausfallen soll. Im Umkehrschluss müssen Gutverdiener für die gleichen Leistungen mehr zahlen als Geringverdiener. Anders sieht dies wiederum in der privaten Krankenversicherung aus. Hier wird anhand persönlicher Faktoren bemessen, wie hoch Ihr Beitrag ausfallen soll. Wichtig sind dabei vor allem Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
Sollten Sie über Ihren gesamten aktiven Dienst freie Heilfürsorge bezogen haben, zahlt es sich spätestens jetzt aus, wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben. Schließlich werden mit dem Eintritt in die private Krankenversicherung die festgehaltenen Faktoren zur Beitragsberechnung herangezogen. Sie werden infolgedessen so behandelt, als wären Sie bereits all die Jahre Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die leistungsstarke und zuverlässige beihilfekonforme Krankenversicherung gern im Detail vor.
Diensthaftpflichtversicherung
Eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV sichert die hohen Haftungsrisiken ab, mit denen Sie als Beamter der Polizei zwangsläufig konfrontiert werden. Sollten Sie während Ihres aktiven Dienstes einen Schaden verursachen, haftet zunächst Ihr Dienstherr für diesen. Allerdings kann er Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies kann zu einer großen finanziellen Belastung werden. Mithilfe unserer zuverlässigen Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich effektiv gegen diese Risiken wappnen. Wenn Sie Adressat einer Forderung werden, überprüfen wir diese zunächst auf Rechtmäßigkeit. Sollte sich herausstellen, dass sie unrechtmäßig ist, wehren wir die Forderung ab. Dafür bieten wir Ihnen passiven Rechtsschutz und gehen zur Not auch vor Gericht. Stellt sich heraus, dass die Forderung gerechtfertigt ist, übernehmen wir die Tilgung dieser. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie auch nach dem Austritt aus dem aktiven Dienst. Schließlich sichern wir ein Nachhaftungsrisiko bis zu fünf Jahre nach Beginn Ihres Ruhestands ab.
Private Altersvorsorge
Als Beamter der Polizei steht Ihnen im Ruhestand das sogenannte Ruhegehalt zu. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von Ihren abgeleisteten Dienstjahren ab. Doch selbst, wenn Sie das Maximum erhalten, klafft nach wie vor eine Versorgungslücke, die Sie mit einer passenden finanziellen Absicherung füllen sollten. Nur so können Sie trotz Ruhestand Ihren Lebensstandard aufrechterhalten und Ihren zweiten Frühling ohne finanzielle Sorgen und Nöte genießen. Um Ihnen diesen Wunsch zu erfüllen, haben wir diverse Produkte zur privaten Altersvorsorge im Angebot. Wir versuchen dabei jede Anlagestrategie abzudecken. Sie entscheiden schlussendlich, ob Sie eher sicherheits- oder renditenorientiert Ihr Geld anlegen möchten. Haben Sie die Entscheidung gefällt, können Sie sich im Alter über eine Finanzspritze freuen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth raten Ihnen dazu, sich unsere Vorsorgeprodukte bereits in jungen Jahren anzusehen. So profitieren Sie später am meisten davon.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter im Ruehstand absichern können? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth. Wir helfen Ihnen gern weiter!
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
Nach Vereinbarung
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