Heilfürsorge

Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses unterscheidet sich in vielen Punkten von einem klassischen Angestelltenverhältnis. So bestehen zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn weit mehr Rechte und Pflichten, als dies bei einem Angestellten und seinem Arbeitgeber der Fall ist. Da Ihr Arbeitsverhältnis derart speziell ist, benötigen Sie maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat die passenden Produkte für Sie im Angebot.

Gegenseitige Rechte und Pflichten

Ihr Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Dieses besondere Verhältnis beginnt mit Ihrer Ernennung zum Beamten auf Widerruf und dauert bis zu Ihrem Ruhestand an. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Neben der finanziellen Fürsorgepflicht in Form eines monatlichen Gehalts ist er außerdem zu einer Gesundheitsfürsorge verpflichtet. Dieser Gesundheitsfürsorgepflicht kann Ihr Dienstherr mit zwei Instrumenten nachkommen. Entweder er beteiligt sich mit der Beihilfe an den erstattungsfähigen Gesundheitskosten oder er übernimmt sie in Gänze mit der freien Heilfürsorge.

Unterschiede zur Beihilfe

Es gibt einige entscheidende Unterschiede zwischen der Beihilfe und der Heilfürsorge. Bei der Beihilfe übernimmt der Dienstherr mindestens 50% der anfallenden und erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Beamte der Polizei mit mehr als einem Kind haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder des Beamten selbst haben einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Wenn Sie als Beamter der Polizei in den Ruhestand eintreten, besteht ebenfalls ein Anspruch auf 70% Beihilfe. Für die übrigen Prozent muss der Beamte selbst aufkommen.

Damit die restlichen Kosten nicht zu einer finanziellen Belastung werden, besteht für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellt eine wirkungsvolle Restkostenversicherung da. Anders als die Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge die anfallenden Gesundheitskosten in Gänze. Allerdings erhalten Sie hier nicht die umfangreichen Leistungen, wie dies in einer Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung der Fall ist. Die Leistungen der freien Heilfürsorge sind vielmehr mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.

Warum erhalte ich keine Beihilfe?

Ihr Dienstherr gewährt Ihnen als Beamten der Polizei nicht ohne Grund die freie Heilfürsorge. Sie steht in der Regel all denjenigen Beamten zu, die sich in einer risikoreichen Tätigkeit befinden. Ihnen wären die Beiträge für eine erforderliche Restkostenversicherung bei der Beihilfe nicht zuzumuten. Schließlich würden hier hohe Risikozuschläge anfallen.

Der Wechsel zur Beihilfe

Sie sollten nicht darauf zählen, dass Ihr Dienstherr Ihre Gesundheitskosten Ihr Leben lang in Gänze übernimmt. Früher oder später wandelt sich jeder Anspruch auf freie Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um. Hierfür kann es unterschiedliche Auslöser geben.

1. Erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst
Wenn Sie Ihre Laufbahnprüfung erfolgreich bestanden haben, haben Sie auch gleichzeitig Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich beendet. Nun werden Sie vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. In der Regel erhalten alle Beamten der Polizei während ihres Vorbereitungsdienstes freie Heilfürsorge. Dieser Anspruch wandelt sich im hohen Maße in einen Beihilfeanspruch um, wenn die Verbeamtung auf Probe ansteht. Dies ist in erster Linie davon abhängig, wo Sie in Zukunft eingesetzt werden. Beamte im risikoreichen Außendienst erhalten weiterhin freie Heilfürsorge. Beamten der Polizei im risikoarmen Innendienst steht hingegen in aller Regel die Beihilfe zu.

2. Wechsel vom Außen- zum Innendienst
Neben dem erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst kann sich auch während Ihrer Beamtenkarriere ein Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe ergeben. Ursächlich ist dabei ein Wechsel vom risikoreichen Außen- zum weniger risikoreichen Innendienst. Da dem Beamten der Polizei nun die Kosten für eine Restkostenversicherung zugemutet werden können, erhält er einen Anspruch auf Beihilfe.

3. Eintritt in den Ruhestand
Spätestens, wenn der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt, wechselt er von der Heilfürsorge zur Beihilfe. Hier steht den Beamten ein Beihilfeanspruch in Höhe von 70% zu. Für die restlichen 30% benötigen Sie wiederum eine Restkostenversicherung wie die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth.

Sorgen Sie mit einer Anwartschaftsversicherung vor

Früher oder später ist ein Wechsel von freier Heilfürsorge zur Beihilfe nicht mehr zu vermeiden. Sollte es soweit kommen, haben Sie eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da Sie bei Ihrer Gesundheit keine Kompromisse machen sollten, ist ein Eintritt in die private Krankenversicherung ratsam. Wir haben mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Lösung für Sie parat.

Der späte Eintritt in eine private Krankenversicherung ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Woran das liegt? Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei der privaten Krankenversicherung nicht Ihr Einkommen zur Beitragsberechnung herangezogen. Hier spielen vielmehr Faktoren wie das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand und der Umfang des Leistungskatalogs eine maßgebliche Rolle. Dementsprechend ist ein Versicherungsbeitritt im hohen Alter automatisch mit hohen Kosten verbunden. Unter Umständen kann Ihr Gesundheitszustand oder Alter Grund dafür sein, dass Sie in der privaten Krankenversicherung lediglich im schwachen Basistarif abgesichert werden können. Hier entsprechen die Leistungen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Doch es gibt eine Lösung, mit der Sie sich eine leistungsstarke private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen auch im hohen Alter sichern können - die Anwartschaftsversicherung.

Mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Beamte der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge sich bereits in jungen Jahren bestmögliche Konditionen für ihren späteren Eintritt in die private Krankenversicherung sichern. Im Rahmen der Anwartschaftsversicherung werden Ihr Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss gewissermaßen festgehalten. Diese Faktoren werden bei Ihrem späteren Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung herangezogen. Dementsprechend werden Sie so behandelt, als wären Sie bereits all die Jahre Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen.

Für jeden die passende Anwartschaft

Bei uns ist Anwartschaftsversicherung nicht gleich Anwartschaftsversicherung. Wir möchten Ihnen vielmehr die Anwartschaft bieten, die auch tatsächlich zu Ihren Bedürfnissen passt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die kleine und große Anwartschaft zur Wahl an. Die kleine Anwartschaft konserviert lediglich Ihren Gesundheitszustand. Die große Anwartschaft hingegen konserviert Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand. Unsere kleine Anwartschaft dient in der Regel jungen Beamtenanwärtern zur Überbrückung des Vorbereitungsdienstes. Sollten Sie als Beamte der Polizei jedoch bereits frühzeitig wissen, dass Sie viele Jahre freie Heilfürsorge beziehen werden, ist die große Anwartschaft die perfekte Lösung für Sie.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch offene Fragen zur Heilfürsorge für Beamte der Polizei? Dann vereinbaren Sie mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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