Pflegepflichtversicherung
Über eine passende Pflegepflichtversicherung sollte man sich nicht erst im Alter Gedanken machen. Schließlich ist es dann oftmals bereits zu spät. Jeder von uns ist dazu angehalten, sich früh genug Gedanken über die passende Absicherung zu machen. Schließlich kann es jederzeit zu einer Situation kommen, die uns pflegebedürftig werden lässt. Ein Unfall beim Sport oder einer anderen Freizeitaktivität kann das gesamte Leben um 180 Grad drehen. Dann ist es wichtig, dass man eine Versicherung hat, auf die man sich verlassen kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat mit der Pflegepflichtversicherung die optimale Absicherung im Angebot.
Vermeiden Sie hohe Kosten im Ernstfall
Sollten Sie auf Pflege angewiesen sein, ist das nicht nur eine Belastung für Sie und Ihre Liebsten, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Die hohen Kosten, die mit einer Pflege einhergehen, werden dabei meist unterschätzt. Seien es notwendige Umbauten der eigenen vier Wände oder eine kompetente Unterstützung im Haushalt. Es fallen Kosten an, für die Sie eine passende Abdeckung benötigen. Auf diesen Umstand reagierte auch der Gesetzgeber. Da er nicht möchte, dass Staatsbürger auf eine angemessene Pflege verzichten müssen, hat er die Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich auch bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung der Arbeitgeber anteilig.
Soll ich mich gesetzlich oder privat absichern?
Die Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gilt für jedermann. Wie auch im Bereich der Krankenversicherung, haben Beamte der Polizei die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Dabei werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch automatisch Mitglied in der gesetzlichen sozialen Pflegepflichtversicherung.
Im Gegensatz dazu müssen sich Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung in Eigenregie um eine Pflegepflichtversicherung kümmern. Hierbei erhalten Beamte der Polizei mit der Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die optimale Versicherungslösung. Es bestehen einige Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Allen voran werden die Leistungen anders gewährt. Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer in erster Linie Sachleistungen.
Die private Pflegepflichtversicherung setzt hingegen, wie auch die private Krankenversicherung, auf das Prinzip der Kostenerstattung. So werden die Kosten nicht unmittelbar zwischen Dienstleister und Versicherung abgegolten. Sie werden zunächst vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und anschließend im Wege der Kostenerstattung zurückverlangt. Beim Versicherungsumfang gibt es lediglich marginale Unterschiede zwischen den beiden Versicherungstypen. Wie umfangreich die Leistungen ausfallen, hängt vom Pflegegrad des Versicherungsnehmers ab. Die Höhe des Pflegegrades wird anhand der Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung bestimmt. Hierbei werden insgesamt sechs Lebensbereiche geprüft. Anhand der einzelnen Faktoren wird dann ein Pflegegrad von 1 bis zu 5 festgelegt.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Bei der Berechnung der Beiträge der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ist eine Parallele zur gesetzlichen Krankenversicherung festzustellen. Die Beitragshöhe wird anhand des Einkommens vom Versicherungsnehmer ermittelt. Im Gegenzug erhält der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall Sachleistungen. Arbeitnehmer profitieren bei der Zahlung der Beiträge von der Unterstützung durch Ihre Arbeitgeber. Dieser übernimmt die Versicherungsbeiträge zur Hälfte.
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zu befürchten, dass das System in Zukunft bröckeln könnte. Schließlich nimmt die Zahl alter, pflegebedürftiger Menschen stetig zu. Im Gegenzug gibt es immer weniger junge Menschen, die in die Pflegekassen einzahlen. Es droht damit ein Zusammenbruch des gesamten Pflegesystems, da die Kassen nicht mehr voll genug sein könnten, um anfallende Kosten zu tragen. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, werden entweder die Leistungen gekürzt oder aber die Versicherungsbeiträge erhöht.
Die private Pflegepflichtversicherung
Bei der privaten Pflegepflichtversicherung wird auf das Prinzip der Anwartschaftsdeckung gesetzt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zunächst in Vorkasse tritt. Anschließend fordert er die Kosten bei seiner privaten Pflegepflichtversicherung ein. Die steigenden Kosten im Alter werden durch die Bildung von Altersrückstellungen abgedeckt. So sorgt jeder für seine eigene Zukunft vor.
Der große Vorteil daran ist, dass die Versicherungsnehmer weder Beitragserhöhungen noch Leistungskürzungen befürchten müssen. Beamte im Allgemeinen und Beamte der Polizei im Besonderen erhalten bei der privaten Pflegepflichtversicherung einen entscheidenden Vorteil. Hier erhalten Sie die Unterstützung durch Ihre Beihilfe. Dementsprechend kann Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth einen beihilfekonformen Tarif bieten, welcher sich durch attraktive Konditionen auszeichnet.
Anders als bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung spielt bei der Beitragsberechnung der privaten Pflegepflichtversicherung Ihr Einkommen keine Rolle. Es kommt vielmehr auf individuelle Faktoren des Versicherungsnehmers an. Hierzu zählen Eigenschaften wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des Versicherungsvertrags. Demzufolge ist ein später Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung mit einem entsprechend höheren Versicherungsbeitrag verbunden. Schließlich muss in weniger Zeit die gleiche Höhle an Altersrückstellungen gebildet werden. Dank dieser Altersrückstellungen können Sie sicher sein, dass Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit umfassend abgesichert sind.
Ort der Pflege
Es sind für Versicherungsnehmer der Pflegepflichtversicherung drei unterschiedliche Pflegeorte denkbar. So sind eine ambulante oder stationäre Pflege sowie eine Tages- oder Nachtpflege möglich. Im Folgenden stellen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die Unterschiede im Einzelnen vor.
Ambulant
Bei der ambulanten Pflege werden in der Regel ehrenamtliche Personen tätig. Diese gehören normalerweise zum engen Familienkreis des Pflegebedürftigen. Mit pauschalen Leistungen wird die Pflege durch diese Personen finanziert. So erhalten sie beispielsweise ein steuerfreies Pflegegeld. Sollte dennoch ein Pflegedienst von Nölten sein, so wird sowohl das Pflegegeld als auch die Erstattung des Pflegedienstes getragen. Sollten hierbei Mehrkosten aufkommen, muss der Versicherungsnehmer dafür privat aufkommen.
Tages- oder Nachtpflege
Außerdem ist eine Tages- oder Nachtpflege möglich. Hierbei wird für einige Stunden am Tag eine professionelle Pflegekraft beauftragt. Dies kann entweder in einer speziellen Einrichtung oder beim Pflegebedürftigen Zuhause stattfinden. Die Leistungen erhält der Versicherungsnehmer dann in Form von Pflegesachleistungen und Pflegegeld.
Stationär
Wenn der Pflegebedürftige sich für eine stationäre Pflege entscheidet, steht ihm eine Erstattung bis zur maximalen Höhe der gesetzlichen festgelegten Pflegesätze zu.
Vorteile der Pflegepflichtversicherung
Ein großer Vorteil der Pflegepflichtversicherung ist die Garantie darauf, dass man in die Versicherung aufgenommen wird. Hierin besteht ein entscheidender Unterschied zu einigen Krankenkassen. Darüber hinaus muss die Versicherung Antragsteller auch dann aufnehmen, wenn Vorerkrankungen oder andere Beeinträchtigungen bestehen. Eine Kündigung durch die Pflegepflichtversicherung darf nicht ausgesprochen werden. Dadurch besteht ein großes Stück Sicherheit. In der sozialen Pflegepflichtversicherung können auch Angehörige mitversichert werden, die kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben. Hierin besteht eine Parallele zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie noch offene Fragen zur Pflegepflichtversicherung oder zu anderen relevanten Versicherungen für Beamte der Polizei? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth. Wir beraten Sie gern!
Harald Alt
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