Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei können Sie sich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Diese Entscheidung ist immens wichtig und sollte dementsprechend gut durchdacht werden. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Sie bei dieser Entscheidung unterstützen. Im Folgenden haben wir für Sie einen Vergleich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgestellt.

Besonderes Dienstverhältnis und die Folgen

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr seinerseits Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form des monatlichen Gehalts. Darüber hinaus muss der Dienstherr seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachkommen. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr durch Beihilfe oder freie Heilfürsorge nach. Je nachdem welche Unterstützung Sie erhalten, müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung abschließen. 

Unterschiede zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge

Zwischen den beiden Formen der Unterstützung gibt es entscheidende Unterschiede. Während bei der Beihilfe nur ein Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernommen werden, übernimmt die Heilfürsorge die anfallenden Gesundheitskosten nahezu vollumfänglich. Dabei ist der Leistungsumfang der Heilfürsorge in etwa mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.

Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge beziehen, müssen im Umkehrschluss keine separate Krankenversicherung abschließen. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei sind wiederum dazu verpflichtet die nicht abgedeckten Kosten mit einer Restkostenversicherung abzusichern. Hierbei besteht eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung.  

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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung

Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei Versicherungssystemen, die sich im Kern voneinander unterscheiden. Im Folgenden haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen aufgelistet.

Leistungen

Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss im Rahmen der Leistungen Kompromissbereitschaft zeigen. Schließlich wird der Umfang voll und ganz vom Gesetzgeber bestimmt. Aus diesem Grund steht dem Versicherungsnehmer hier nicht mehr als ein solider Grundschutz zu. So ist er beispielsweise bei der Wahl der Ärzte an Vertragsärzte gebunden. Ärzte ohne eine Vertragsbindung können nur nach erfolgter Überweisung aufgesucht werden. Mithilfe teurer privater Zusatzversicherungen können die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden. 

Beamte der Polizei, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, können ihren ganz persönlichen Leistungskatalog zusammenstellen. Vom soliden Basisschutz, zu einem günstigen Beitrag bis hin zu einem Premiumschutz mit weitreichendem Leistungsumfang ist hier alles möglich. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung ihren Arzt frei wählen.

Altersversorgung

In Zeiten guter Gesundheitsversorgung werden die Menschen immer älter. Dementsprechend benötigen wir länger und intensiver eine gesundheitliche Fürsorge. Doch wie finanziert die gesetzliche Krankenversicherung diesen Umstand? Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge anteilig am Gehalt bemessen. So zahlen Besserverdiener mehr als Geringverdiener bzw. Rentner. Das resultiert aus dem Solidaritätsprinzip. Damit können die Mehrkosten abgedeckt werden. Dadurch drohen allerdings auch Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen, wenn die gemeinsame Kasse einmal leer sein sollte. 

Die private Krankenversicherung basiert nicht auf dem Solidaritäts-, sondern auf dem Individualitätsprinzip. Hier sorgt jeder für sich und die vermehrten Kosten im Alter vor. Das erreicht die private Krankenversicherung durch die Schaffung von Altersrückstellungen. Wenn der Versicherungsnehmer im Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen muss, werden diese durch die angesammelten Rückstellungen finanziert. Beitragserhöhungen oder gar Leistungskürzungen müssen Mitglieder der privaten Krankenversicherung nicht befürchten. 

Zahnärztliche Behandlungen

Auch im Rahmen der zahnärztlichen Behandlungen steht Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich ein Grundschutz zu. Alle Behandlungen bzw. Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Das bekommen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem beim Thema Zahnersatz zu spüren. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung hier in der Regel nicht mehr als 50% der Kosten. Eine teure Zahnzusatzversicherung sorgt hier für mehr Leistung, aber auch zusätzliche Kosten. Ganz anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Wie umfangreich die Leistungen im Detail ausfallen, hängt zunächst von dem Tarif ab, den der Beamte der Polizei abgeschlossen hat. Sie können sich hier eine 100%ige Kostenerstattung für alle denkbaren Zahnarztkosten sichern. Hierzu zählen auch teure Zahnersatzleistungen.

Kuren

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss eine Kur zunächst beantragt werden. Dabei müssen Sie in der Regel mit der günstigsten Variante Vorlieb nehmen. Sobald Sie eine Kur besucht haben, müssen Sie normalerweise zunächst drei Jahre warten, bis eine erneute Kur möglich ist. Wo Sie zur Kur gehen, wird von Ihrer Krankenkasse entschieden. Hierbei spielen nicht nur medizinische, sondern auch wirtschaftliche Aspekte eine große Rolle. Für die Kur an sich muss der Versicherungsnehmer für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag entrichten. 

Für Beamte der Polizei, die in der privaten Krankenversicherung sind, gelten die Festlegungen im Versicherungsvertrag. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet nicht die Krankenkasse ob und wo eine Kur stattfindet. Stattdessen können Arzt und Patient entscheiden, ob eine Kurz von Nöten ist oder nicht. Sollten sich Beamte der Polizei für die private Krankenversicherung im Tarif Komfort oder Premium entscheiden, gehören die Kurleistungen zum Leistungskatalog.

Kostentragung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag einheitlich berechnet. Derzeit müssen Versicherungsnehmer 14,6% ihres monatlichen Einkommens als Versicherungsbeitrag entrichten. Dabei haben Arbeitnehmer einen entscheidenden Vorteil gegenüber Beamten. Schließlich übernimmt der Arbeitgeber bei ihnen die Versicherungsbeiträge in etwa zur Hälfte. Beamte der Polizei müssen wiederum vollumfänglich für den Versicherungsbeitrag aufkommen. Darüber hinaus entfällt für sie die Unterstützung durch die Beihilfe. Dementsprechend handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht um eine Rest-, sondern vielmehr um eine Vollkostenversicherung. 

Anders sieht es bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier können sich die Versicherungsnehmer auf die Unterstützung der Beihilfe verlassen. Diese beteiligt sich anteilig an den Gesundheitskosten. Dementsprechend fallen die zu versichernden Gesundheitskosten geringer aus. So können sich Beamte der Polizei mit der privaten Krankenversicherung eine günstige Absicherung sichern. Bei der individuellen Beitragsberechnung spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Es kommt vielmehr auf Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand an.

Sie sind herzlich eingeladen

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die private Krankenversicherung der DBV gern persönlich vor. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs erarbeiten wir, welche Krankenversicherung zu Ihnen als Beamter der Polizei am besten passt.

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