Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten: im Dienst bestens geschützt
Soldaten tragen im Dienst nicht nur eine große Verantwortung, sondern unterliegen auch verschiedenen Risiken. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Schadenersatz und Schmerzensgeld, welches Ihr Dienstherr in Form von Regress gegen Sie geltend machen kann. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen daher die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten in diesem Artikel etwas genauer vor.
Die Haftung von Soldaten: eine komplexe Materie
Nach dem BGB haften alle Menschen für die Schäden, die sie anrichten. Dabei ist die Haftung nicht auf bestimmte Teile des Vermögens beschränkt, sondern gilt ohne Einschränkungen. Verursachen Sie etwa einen Personenschaden, der insgesamt zehn Millionen Euro Kosten verursacht, müssen Sie diese in voller Höhe selbst tragen – es sei denn, Sie haben eine private Haftpflichtversicherung.
Im Dienst gelten diese Grundsätze zwar auch, werden aber durch das Soldatengesetz (SG) und die sogenannten Einziehungsrichtlinien beschränkt. Auch das Grundgesetz trifft einige Regelungen, wonach zunächst der Dienstherr für das Fehlverhalten von Beamten und Soldaten aufkommen muss. Im Klartext bedeutet das: Richten Sie im Dienst einen Schaden an, muss der Dienstherr diesen zunächst ersetzen.
Nun hat die Bundeswehr aber die Möglichkeit, sich die Aufwendungen im Rahmen der Amtshaftung als Regress von Ihnen zurückzuholen. An dieser Stelle kommt die Diensthaftpflichtversicherung ins Spiel, denn der Dienstherr wird regelmäßig von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Diensthaftpflicht der DBV verhindert, dass Sie den angerichteten Schaden selbst übernehmen müssen – sie ersetzt insoweit Ihre Regresspflicht.
Die Einziehungsrichtlinien schreiben im Übrigen vor, dass Sie als Soldat nie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Ausnahmen bestehen lediglich, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen. In allen anderen Fällen ist die Haftung von Soldaten auf maximal sechs Monatsgehälter beschränkt. Die konkrete Forderung des Dienstherrn wird im Einzelfall nach der Schwere der Schuld bestimmt. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind Sie in jedem Fall gegen Ansprüche aus den Einziehungsrichtlinien abgesichert.
Beispiele: Hier leistet die Diensthaftpflichtversicherung der DBV
Um den praktischen Sinn und Zweck der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten etwas zu verdeutlichen, haben wir im Folgenden einige Beispiele herausgesucht. Es handelt sich dabei um echte Fälle aus der Praxis, wie sie nahezu täglich im Dienst vorkommen. In allen genannten Beispielen würde die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bis zur vereinbarten Versicherungssumme leisten.
Beispiel eins: Schaden mit einem dienstlichen Fahrzeug
Sie sind mit einem dienstlichen Kraftfahrzeug dienstlich unterwegs und übersehen dabei eine rote Ampel. Durch diesen Fehler muss ein von der Seite kommendes Fahrzeug ausweichen, das daraufhin einen schweren Unfall verursacht. Hierbei entsteht nicht nur ein hoher Sach- sondern auch ein großer Personenschaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Dienstwagens wird nun versuchen, sich den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit von Ihnen erstatten zu lassen.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten übernimmt auch derartige Ansprüche, sofern sie gerechtfertigt sind. Dabei übernehmen wir die gesamte Prüfung des Falles und ziehen notfalls auch vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Beispiel zwei: Verlust des dienstlichen Schlüssels
Ein weiterer Klassiker und zudem ein Fall, den jede gute Diensthaftpflichtversicherung abdecken sollte, ist der Verlust eines dienstlichen Schlüssels. Die kleinen Metallteile gehen schneller verloren, als Sie schauen können – und im Zweifel bleiben Sie auf den hohen Kosten sitzen. Der Grund hierfür ist, dass der Dienstherr bei einem Schlüsselverlust meist die gesamte Schließanlage des Gebäudes austauschen muss und die Kosten als Regress von Ihnen zurückfordert.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen Soldaten grundsätzlich, den Kasernenschlüssel immer getrennt von privaten Schlüsseln aufzubewahren. So vermeiden Sie, dass auf einen Schlag alle Schlüssel verloren gehen. Tragen Sie zudem immer nur diejenigen bei sich, die Sie auch tatsächlich benötigen.
Beispiel drei: Verlust von Ausrüstung oder Waffen
Soldaten erhalten ihre gesamte Ausrüstung von der Bundeswehr gestellt. Dabei handelt sich jedoch nicht um Geschenke, sondern lediglich um Leihgaben – dementsprechend fordert der Dienstherr die Kosten für verloren gegangene Gegenstände in der Regel von Ihnen ein. Dies gilt insbesondere, wenn Waffen oder andere, teure Dinge abhandenkommen. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV sichert auch diese Schäden ab.
Die konkreten Leistungen der DBV Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten
Bei der Diensthaftpflichtversicherung der DBV handelt es sich genau genommen um eine Berufshaftpflicht, die Sie mit dem Baustein „Diensthaftpflicht“ an die Bedürfnisse von Soldaten anpassen können. Dieser Baustein umfasst verschiedene Leistungen, die an die entsprechenden Versicherungssummen gekoppelt sind. Darunter verstehen wir den Höchstbetrag, der pro geltend gemachtem Schaden ausgezahlt werden kann.
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth profitieren Sie in der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten unter anderem von diesen Vorteilen und Leistungen:
- Pauschale Versicherungssumme von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch den Gebrauch von Waffen, Diensthunde, Fahrzeuge und andere Maschinen verursacht wurde.
- Übernahme der Regressforderung bei nicht persönlichen Gegenständen, die abhandenkommen. Hier beträgt die Versicherungssumme 100.000 Euro.
- Bei persönlichen Ausrüstungsgegenständen ist die Leistung bei Verlust auf 5.000 Euro begrenzt.
- Verbands- und Gewerkschaftsmitglieder erhalten zusätzliche Rabatte auf die monatlichen Beiträge.
Neben der „rohen“ Diensthaftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Baustein „Vermögensschadenhaftpflicht“ in Ihren Vertrag zu integrieren. Er ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie im Dienst mit der Verwaltung fremden Vermögens betraut sind. Das ist etwa bei Soldaten der Fall, die Zahlungen anweisen oder in der Kasse tätig sind. Dieser Baustein umfasst folgende Leistungen:
- Vermögensschäden werden in vollem Umfang bis zu einem Betrag von 500.000 Euro übernommen.
- Kassenfehlbeträge gleichen wir bis zu einem Schaden von 2.000 Euro aus.
- Auch nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst oder nach einer Versetzung sind Sie zeitlich unbeschränkt versichert (Rückwärtsversicherung).
Welche Haftpflichtversicherungen sind außerdem wichtig?
Neben der Diensthaftpflichtversicherung gibt es weitere Haftpflicht-Policen, von denen einige gesetzlich vorgeschrieben oder zumindest unverzichtbar sind. Soldaten haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die Möglichkeit, beim Abschluss mehrerer Haftpflichtversicherungen von einem sogenannten Bündelrabatt zu profitieren. Dabei empfehlen wir Ihnen grundsätzlich diese Versicherungen:
- Kfz-Haftpflicht: Sie ist gesetzlich verpflichtend, wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen.
- Privathaftpflicht: Absicherung vor Schäden, die Sie im privaten Umfeld verursachen.
- Tierhalterhaftpflicht: Schützt Sie vor Ansprüchen, die wegen eines von Ihrem Tier verursachten Schadens geltend gemacht werden.
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch offene Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung oder einer anderen, für Soldaten unverzichtbaren Police? Möchten Sie weitere Informationen über die Absicherung durch den Dienstherrn erhalten oder streben Sie bereits selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an? Lassen Sie sich bei uns persönlich beraten. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth!
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