Die Regresshöhe bei Soldaten: Sondervorschriften und Amtshaftung

Soldaten nehmen zwar eine besondere dienstliche Stellung ein, unterliegen aber dennoch den üblichen Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Regresshöhe bei Soldaten richtet sich daher vor allem nach der dort geregelten Haftung, wird aber durch besondere Vorschriften im Soldatengesetz und den sogenannten Einziehungsrichtlinien ergänzt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie in diesem Artikel über die Grundlagen der Regresshöhe bei Soldaten und stellen Ihnen zwei wichtige Absicherungen gegen Schadenersatzforderungen vor.

Die Regelung der Regresshöhe bei Soldaten

Grundsätzlich können Sie als Soldat nie direkt in die Haftung genommen werden, sondern haften nur im Rahmen der Amtshaftung. Das bedeutet konkret, dass zunächst die Bundeswehr für den von Ihnen angerichteten Schaden aufkommt, diesen aber im Wege einer Regressforderung von Ihnen zurückfordern kann. Allerdings ist dieser Regress auf eine bestimmte Höhe begrenzt, die sich vor allem nach dem Tatmotiv und der Schwere der Schuld richten.
 
§ 24 des Soldatengesetzes (SG) regelt hierzu: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“
 
Grundsätzlich haben Sie als Soldat den angerichteten Schaden also in voller Höhe zu ersetzen. Wie hoch dieser Schaden ausfällt, bemisst der Dienstherr unter anderem nach dem Sachschaden, etwaigen Personenschäden oder anderen Ausfällen. Bei einem zerstörten Dienstfahrzeug würden daher der Wert des Fahrzeuges sowie der durch den Wegfall des Fahrzeugs entstehende Dienstausfall als Bemessungsgrundlage für den Gesamtschaden herangezogen werden.
 
Das Soldatengesetz wird nun durch die sogenannten Einziehungsrichtlinien ergänzt. Sie regeln die genaue Regresshöhe bei Soldaten und konkretisieren damit die allgemein gehaltene Formulierung in § 24 SG. Wichtig sind an dieser Stelle vor allem die Ziffern zwei und drei der Einziehungsrichtlinien:

  • Ziffer zwei: Hat der Soldat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt oder ist er aufgrund einer Straftat entstanden, haftet der Soldat in voller Höhe. Eine Beschränkung auf bestimmte Beträge gibt es nach dieser Ziffer nicht. Diese Regelung gilt auch für Vermögensschäden, die dem Dienstherrn durch rechtswidriges Verhalten entstehen. Beschädigen Sie also mit Absicht ein Dienstfahrzeug der Bundeswehr oder machen Sie falsche Angaben und erhalten deshalb zu hohe Bezüge, müssen Sie den gesamten Schaden ersetzen (vollumfängliche Haftung).
  • Ziffer drei: In allen anderen Fällen, in denen Sie nicht vorsätzlich handeln, wird die Regresshöhe von Soldaten auf sogenannte Messbeträge beschränkt. Dabei handelt es sich entweder um drei oder sechs volle Monatsgehälter, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Schadens.

Die Vorschriften im Soldatengesetz und den Einziehungsrichtlinien gelten im Übrigen nicht nur für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Anwärter, Wehrdienstleistende und Reservisten werden ebenfalls von den gesetzlichen Regelungen erfasst. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie im persönlichen Gespräch gerne über weitere Details im Bereich der Soldatenhaftung

Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung

Die Regresshöhe bei Soldaten ist in zahlreichen Vorschriften geregelt und wird eindeutig konkretisiert. Möglichkeiten, der Haftung selbst zu entgehen, haben Sie bei einem dienstlichen Fehlverhalten daher meist nicht. Allerdings empfehlen wir Ihnen, sich mit den Haftpflichtversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gegen die Forderungen Ihres Dienstherrn abzusichern. Wir übernehmen im Leistungsfall den gesamten Schaden oder die Zahlungen nach Ziffer drei der Einziehungsrichtlinien.

Die dienstliche Haftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflicht ist das Pendant zur Berufshaftflicht und generell für alle Soldaten, Beamte und Dienstanfänger zu empfehlen. Mit ihr sichern Sie sich gegen Schadenersatz- und Regressforderungen sämtlicher Art ab. Damit umgehen Sie nicht die Regresshöhe bei Soldaten. Diese Forderung gegen Sie bleibt weiterhin bestehen. Allerdings entsteht Ihnen kein finanzieller Schaden, da wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth berechtigte Ansprüche übernehmen. Unberechtigte Forderungen wehren wir notfalls auch vor Gericht ab.
 
Dienstliche Schäden verursachen Sie immer dann, wenn Sie dienstliche oder mit dem Dienst in Zusammenhang stehende Handlungen vornehmen und hierbei ein Sach- oder Personenschaden entsteht. Einige Beispiele, in denen die Diensthaftpflicht greifen würde:

  • Übungen, Einsätze und Dienstsport.
  • Dienstlich veranlasste Fahrten, unabhängig davon, ob sie mit dem Dienst- oder Privatfahrzeug durchgeführt werden.
  • Vor- und nachbereitende Handlungen (Umziehen, Ausrüsten, Reinigen der Waffe,…).
  • Fahrten von der Wohnung zum Dienstort und zurück.

Für alle Schäden, die Sie während einer dienstlichen Handlung anrichten, haften Sie nach dem BGB und den für Soldaten geltenden Gesetzen. Für die Diensthaftpflicht der DBV gilt hier, dass sie grundsätzlich die gesamte Forderung der Gegenseite übernimmt. Die tatsächliche Regresshöhe des Soldaten spielt dann eine untergeordnete Rolle. Es kommt vielmehr auf den Schaden an, den die Bundeswehr als Dienstherr übernehmen muss. Ein praktisches Beispiel:

  • Sie verlieren den Schlüssel zur Kaserne und der Dienstherr muss die Schließanlage aus Versicherungsgründen tauschen lassen. Die Kosten für diese Maßnahme fordert er von Ihnen in Höhe von sechs Monatsgehältern zurück (Amtshaftung).
  • Sie reichen die Forderung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein. Wir prüfen, ob der Anspruch gerechtfertigt und rechtlich haltbar ist.
  • Ist der Anspruch berechtigt, gleichen wir ihn aus. Ist er unberechtigt, wehren wir ihn ab. Alle hierfür notwendigen Kosten und Auslagen übernehmen wir. Sie genießen passiven Rechtsschutz.

Wichtig: Die dienstliche Haftpflichtversicherung ist ausschließlich auf den dienstlichen Bereich beschränkt. Schäden, die Sie einem Dritten im privaten Umfeld zufügen, werden daher nicht übernommen. Wir von der DBV empfehlen für eine optimale Abdeckung aller Schäden eine Kombination aus Dienst- und Privathaftpflicht.

Die private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht übernimmt dieselben Aufgaben wie die Diensthaftpflicht, ist aber auf den privaten Bereich beschränkt. Da hier statistisch die meisten Schäden angerichtet werden, ist sie die wichtigste Versicherung für alle Berufsgruppen. Zwar steht sie nicht zwangsläufig in einem Zusammenhang mit der Regresshöhe von Soldaten, kann aber über disziplinarische Maßnahmen durchaus eine Rolle spielen. Zudem haben Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die Möglichkeit, beide Versicherungen zu kombinieren und einen Bündelrabatt zu erhalten.
 
Im Folgenden einige Beispiele aus der Praxis. In diesen Fällen würde eine private Haftpflichtversicherung bis zur maximalen Versicherungssumme (in der Regel 100 Millionen Euro) leisten.

  • Sie verschütten auf einer privaten Feier Ihr Getränk auf das Notebook eines Freundes. Das Gerät wird vollständig zerstört.
  • Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und verletzen beim Abbiegen einen Passanten. Zu den Schadenersatzansprüchen macht er Schmerzensgeld geltend.
  • Ihre – kostenfrei – mitversicherten Kinder zerstören beim Spielen das Fenster Ihres Nachbarn.

Die Regresshöhe von Soldaten ist nicht nur ein komplexes, sondern auch ein sehr umfangreiches Thema. Fachkundige Beratung ist hier unbedingt notwendig, um nicht die falschen oder gar keine Versicherungen abzuschließen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist Ihr Ansprechpartner für alle offenen Fragen und die richtigen Policen für Soldaten. Melden Sie sich bei uns oder vereinbaren Sie eine erste Beratung!

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