Die Versorgung für Soldaten auf Zeit bei der Bundeswehr: die wichtigsten Infos
Innerhalb der Bundeswehr gibt es verschiedene Gruppen von Soldaten, die sich besonders im Hinblick auf ihre Versorgung teils erheblich voneinander unterscheiden. Daher schauen wir uns in diesem Artikel die Versorgung für Soldaten auf Zeit etwas genauer an und beleuchten zusätzlich, welche Versicherungen eine wichtige Rolle spielen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind bei Fragen jederzeit Ihr Ansprechpartner!
Die Basics der Versorgung von Soldaten auf Zeit
Hinsichtlich ihrer Versorgungsansprüche stehen Soldaten auf Zeit zwischen den Leistungen, die freiwillig Wehrdienstleistende und Berufssoldaten erhalten. Dabei ist die Versorgung für Soldaten auf Zeit vor allem darauf ausgerichtet, dass der Soldat nach seiner Dienstzeit (zwischen vier und 25 Jahren) wieder in das „normale“ Berufsleben eingegliedert werden kann. Zudem unterstützt die Bundeswehr ehemalige Soldaten auf Zeit dabei, eine Stelle im öffentlichen Dienst zu erhalten.
Während des aktiven Dienstes ist die Versorgung durch den Dienstherrn bereits sehr umfangreich. Dennoch verbleiben bestimmte Bereiche, in denen eine zusätzliche Absicherung durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig ist. Auch wenn Soldaten auf Zeit grundsätzlich gut versorgt sind, reicht diese Versorgung bei bestimmten Ereignissen nicht aus.
Für die Versorgung der Soldaten auf Zeit gibt es einige Gesetze, in denen die Leistungen vorgeschrieben sind. Dazu gehören unter anderem das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr (BwAttrakStG). Ziel sämtlicher Gesetze und Versordnungen ist, den ehemaligen Soldaten auf Zeit einen guten Übergang vom Staatsdienst in zivile Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen oder anstelle dessen den Verbleib im öffentlichen Dienst zu fördern.
Diese Leistungen stehen Soldaten auf Zeit zu
Bei der Versorgung für Soldaten auf Zeit ist es wichtig, sowohl die Zeit im aktiven Dienst als auch die Zeit danach zu betrachten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zeigen Ihnen in den folgenden Zeilen, was es in den entsprechenden Zeiträumen zu beachten gibt und welche Ansprüche Sie konkret haben. Generell gilt: Im aktiven Dienst erhalten Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nahezu dieselben Leistungen.
Die Leistungen im aktiven Dienst
Zusätzlich zu den laufenden Bezügen gehört zur Versorgung von Soldaten auf Zeit die freie Heilfürsorge, die auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezeichnet wird. Hierdurch entfällt die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen – die entsprechenden Beiträge sparen Sie sich. Allerdings sind Sie im Gegenzug verpflichtet, alle medizinisch erforderlichen Behandlungen bei den Ärzten und in den Krankenhäusern der Bundeswehr durchführen zu lassen. Zu zivilen Ärzten dürfen Sie nur in Ausnahmefällen gehen.
Weiterhin erhalten Sie im aktiven Dienst verschiedene Zuschläge und Ausgleichszahlungen, die wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen kurz etwas genauer vorstellen möchten:
- Wenn Sie mehr als 30 Kilometer von Ihrem Dienstort entfernt wohnen und regelmäßig nach Hause fahren, erhalten Sie eine sogenannte Reisebeihilfe. Sie wird einmal pro Woche gewährt.
- Uniformierte Soldaten haben die Möglichkeit, sämtliche Zugverbindungen im Nah- und Fernverkehr ohne Fahrkarte zu nutzen. Sollten dennoch Fahrtkosten anfallen, werden sie erstattet.
- Werden Sie im Ausland eingesetzt oder befinden Sie sich aus anderen Gründen an einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erhalten Sie einen täglichen Zuschlag. Er beträgt in der höchsten Risikostufe 110 Euro.
- Suchen Sie auf Überweisung des Truppenarztes, bei einem Notfall oder während eines Aufenthaltes im Ausland einen zivilen Arzt auf, werden die Kosten in vollem Umfang erstattet. Sie müssen keinen Eigenanteil übernehmen.
Die Versorgung von Soldaten auf Zeit nach dem aktiven Dienst
Nach dem aktiven Dienst bei der Truppe ist, anders als etwa bei Wehrdienstleistenden, die Versorgung von Soldaten auf Zeit nicht direkt zu Ende. Stattdessen hat der Dienstherr zahlreiche Leistungen im Angebot, die je nach Anspruch und Bedarf erbracht werden. Grundsätzlich erlöschen beim Austritt aus der Bundeswehr der Anspruch auf Bezüge und die freie Heilfürsorge. Diese werden ab diesem Zeitpunkt unter gar keinen Umständen mehr gewährt.
An die Stelle der Heilfürsorge und der Bezüge rücken verschiedene Versorgungsleistungen. Wie hoch diese konkret ausfallen, richtet sich vor allem nach Ihrer aktiven Dienstzeit bei der Truppe. Je länger Sie dabei waren, desto höher sind auch die Ihnen zustehenden Leistungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zeigen Ihnen in den folgenden Stichpunkten, auf was Sie einen Anspruch haben.
- Nach dem Ausscheiden stehen Ihnen die sogenannten Übergangsgebührnisse zu. Sie betragen rund 70 Prozent Ihrer letzten Dienstbezüge nach dem BBesG und werden maximal für 60 Monate (fünf Jahre) gewährt. Diese Maximaldauer erreichen Sie, wenn Sie mindestens zwölf Jahre als Soldat auf Zeit gedient haben.
- Die sogenannten Ausgleichsbezüge gehören ebenfalls zur Versorgung von Soldaten auf Zeit. Beginnen Sie nach dem Ausscheiden ein anderes Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis und verdienen Sie dabei weniger, als Sie durch die Übergangsgebührnisse erhalten würden, stockt die Bundeswehr Ihr Gehalt auf. Insgesamt erhalten Sie jedoch maximal so viel, wie Sie auch im Rahmen der Übergangsgebührnisse erhalten würden.
- Soldat auf Zeit haben die Möglichkeit, noch während ihrer aktiven Dienstzeit einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen. Durch ihn erhalten Sie einen garantierten Ausbildungs- oder Studienplatz im öffentlichen Dienst, um im Anschluss an Ihre Dienstzeit als Beamter tätig zu sein.
- Soldaten, die Übergangsgebührnisse erhalten, haben gleichzeitig einen Anspruch auf Übergangsbeihilfe in Höhe von 70 Prozent. Zusammen mit einer Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth und der privaten Krankenversicherung erhalten Sie so einen sehr günstigen Tarif mit hervorragenden Leistungen. Auch können Sie sich die Übergangsbeihilfe in einem Betrag auszahlen lassen. Mit der Beihilfe wird insgesamt der Wegfall der freien Heilfürsorge ausgeglichen.
Diese Versicherungen sollten Soldaten auf Zeit besitzen
Im Folgenden stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen drei Versicherungen vor, die für Soldaten auf Zeit unentbehrlich sind. Damit gehören sie zur grundlegenden Versorgung für Soldaten auf Zeit.
- Die Kranken- und Pflegeversicherung. Während Sie bereits im aktiven Dienst eine private Pflegeversicherung benötigen, kommt die Krankenversicherung erst nach dem Ausscheiden aus der Truppe dazu. Hier sollten Sie die übrigen 30 Prozent der Krankheitskosten, die die Beihilfe nicht übernimmt, mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Sie bietet die optimale Restkostenabsicherung.
- Die kleine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist wichtig, um sich bereits im Vorfeld die Garantie zu sichern, in die PKV aufgenommen zu werden. Alter und Gesundheitszustand werden „konserviert“ und später der Berechnung der Beiträge in der PKV zu Grunde gelegt.
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit. Tritt diese ein, erhalten Sie eine monatliche Rente ausbezahlt – bei einem Dienstunfall gewährt Ihnen der Dienstherr zusätzliche Leistungen. Dienstunfähig sind Sie übrigens immer dann, wenn Sie bei der Bundeswehr nicht mehr eingesetzt werden können.
Wir beraten Sie gern
Wir haben hier nur drei der zahlreichen Policen genannte, die für Soldaten wichtig sind. Sie sollten sich in jedem Fall Gedanken machen und eine ausführliche Beratung durchführen lassen, um sich optimal gegen alle Risiken abzusichern. Hinsichtlich der Versorgung von Soldaten auf Zeit und deren zusätzliche Absicherung sind wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth der richtige Ansprechpartner!
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung