DBV Harald Alt in Roth Versicherungen für Wehrdienstleistende

Versicherungen für Wehrdienstleistende: Auf diese Absicherung kommt es an

Wehrdienstleistende und Reservisten sind eine von drei Soldatengruppen der Bundeswehr und unterliegen eigenen Versorgungs- und Dienstvorschriften. Damit unterscheidet sich auch der grundlegende Versicherungsbedarf von dem der Soldaten auf Zeit oder der Berufssoldaten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen in diesem Artikel wichtige Versicherungen für Wehrdienstleistende vor. Außerdem gehen wir darauf ein, welche Versicherungen für Reservisten unverzichtbar sind. Lesen Sie weiter!

Status und Aufgaben von Wehrdienstleistenden und Reservisten

Wehrdienstleistende sind Menschen, die sich freiwillig für einen Zeitraum zwischen sechs und 23 Monaten zum Dienst bei der Bundeswehr verpflichten. Reservisten haben zwar eine Ausbildung bei der Bundeswehr oder Diensterfahrung, befinden sich aber nicht im aktiven Dienst. Sie gehen etwa ihrer „normalen“ Tätigkeit nach, stehen aber sozusagen „auf Reserve“ bereit, um jederzeit wieder Dienst leisten zu können.
 
Wehrdienstleistende und Reservisten übernehmen bei der Bundeswehr verschiedenste Aufgaben, die sich aber in vielen Punkten mit den Tätigkeiten von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten überschneiden. Damit sind sie im täglichen Dienst kaum von anderen Bediensteten der Bundeswehr zu unterscheiden. Dies gilt allerdings nicht für die Versorgung durch den Dienstherrn – hier sind Sie insbesondere als Wehrdienstleistender anders gestellt als Zeit- oder Berufssoldaten.
 

Die Versorgung von Wehrdienstleistenden und Reservisten

In den nächsten Abschnitten gehen wir vor allem auf Wehrdienstleistende ein, da für Reservisten etwas andere Vorschriften gelten und diese sehr individuell sind. Denn: Es kommt auf viele Faktoren wie den Dienstgrad und die konkrete Verwendung in der Truppe an. Grundsätzlich gilt allerdings: Die Versorgung des Dienstherrn ergänzen Sie mit verschiedene Versicherungen für Wehrdienstleistende, um eine möglichst umfassende Absicherung zu erhalten.
 
Wehrdienstleistende und Reservisten haben wie alle Soldaten einen Anspruch auf laufende Bezüge für jeden vollen Tag oder Monat der Dienstleistung. Praktisch bedeutet das: Sie erhalten ein Gehalt, sobald Sie bei der Bundeswehr Dienst leisten. Leisten Sie keinen Dienst, erhalten Sie bis auf bestimmte Ausnahmefälle auch keine Bezüge. Hierzu gehören unter anderem krankheitsbedingte Ausfälle oder eine Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen.
 
Auch während des aktiven Dienstes benötigen Sie eine Krankenversicherung, die damit auch zu den wichtigsten Versicherungen für Reservisten gehört. Freiwillig Wehrdienstleistende sind zwar unter bestimmten Umständen durch die freie Heilfürsorge abgesichert. Besteht jedoch vor dem Dienstbeginn eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung, wird diese auch während des Dienstes fortgeführt. Reservisten erhalten keine freie Heilfürsorge, da sie ja bereits über ihren eigentlichen Arbeitgeber abgesichert sind.
 
Werden Sie als Wehrdienstleistender dienstunfähig, haben Sie gegen Ihren Dienstherrn keine Ansprüche. Die Ausnahme besteht darin, wenn Sie wegen eines Dienstunfalls oder einer Wehrdienstbeschädigung keinen Dienst mehr leisten können oder dürfen. In allen anderen Fällen werden Sie ohne einen Anspruch auf Bezüge oder Pension aus dem aktiven Dienst entlassen. Die Bundeswehr versichert Sie nachträglich in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Haben Sie bis hierher noch Fragen zur grundlegenden Versorgung der Wehrdienstleistenden und Reservisten? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth beantworten sie Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. In den nächsten Abschnitten erfahren Sie mehr über die wichtigsten Versicherungen für Wehrdienstleistende.

Details

Versicherungen für Reservisten und Wehrdienstleistende: Auf sie kommt es an

Versicherungen für Wehrdienstleistende gibt es auf den ersten Blick viele – allerdings benötigen Sie meist nicht einmal eine Handvoll von ihnen. In erster Linie sollten Sie sich gegen Schadenersatzansprüche, Dienstunfähigkeit und die Folgen eines Unfalles absichern. Möglicherweise besteht später auch der Bedarf nach einer privaten Krankenversicherung oder einem Ergänzungstarif zur Heilfürsorge. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die ersten drei etwas genauer vor.
 

Die Diensthaftpflichtversicherung

Eine Diensthaftpflichtversicherung gehört zu den grundlegend wichtigen Versicherungen für Reservisten und Wehrdienstleistende. Mit ihr schützen Sie sich vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Darüber hinaus deckt die Diensthaftpflicht der DBV die sogenannte Rückgriffshaftung ab, durch die der Dienstherr für entstandene Schäden Regress von Ihnen fordern kann.
 
Die Diensthaftpflicht ist auf dienstliche Schäden beschränkt, für das private Umfeld benötigen Sie zusätzlich eine Privathaftpflicht – beide lassen sich aber gut kombinieren. Sie übernimmt also alle berechtigten Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, die aufgrund eines dienstlichen Fehlers entstanden sind. Einige Beispiele:

  • Sie verlieren den Schlüssel zur Kaserne, der Dienstherr fordert Schadenersatz.
  • Sie verletzen mit dem Dienstfahrzeug einen Passanten und werden verklagt.
  • Sie verletzen im Dienst einen Kameraden.

Da dienstliche Fehler schnell und ohne Vorwarnung geschehen, ist die Diensthaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen für Wehrdienstleistende. Insbesondere in der Anfangszeit kommt es bei der Bundeswehr schneller zu einem dienstlichen Fehlverhalten.
 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie als Wehrdienstleistender für eine Verwendung bei der Bundeswehr wegen körperlicher oder psychischer Probleme nicht mehr in Frage kommen. In diesem Fall werden Wehrdienstleistende immer aus der Truppe entlassen. Hierbei sind jedoch zwei „Arten“ der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden:

  • Dienstunfähigkeit wegen eines privaten Unfalls: Entlassung aus dem Dienst ohne Versorgungsansprüche.
  • Dienstunfähigkeit wegen eines Dienstunfalls/einer Wehrdienstbeschädigung: Entlassung aus dem Dienst mit verschiedenen Ansprüchen nach dem SVG, unter anderem Unfallruhegehalt und Einmalzahlungen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Reservisten und Wehrdienstleistende, weil sich insbesondere der erstgenannte Fall nie vermeiden lässt. Werden Sie etwa wegen eines Autounfalls dienstunfähig, haben Sie im Zweifel keinerlei Ansprüche, nicht einmal gegen die Rentenversicherung. Hier springt die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein und zahlt Ihnen eine monatliche Rente. Diese vereinbaren Sie beim Abschluss der Police mit Ihrem Berater.
 

Die Unfallversicherung

Wie der Name bereits sagt, dämpft die Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines (privaten oder dienstlichen) Unfalls ab, indem sie Ihnen im Leistungsfall verschiedene Beträge auszahlt. Hier kommen unter anderem diese Konstellationen in Frage:

  • Einmalzahlung bei Invalidität: Werden Sie zu einem bestimmten Prozentsatz invalide, erhalten Sie den entsprechenden Anteil der gesamten Versicherungssumme. Haben Sie etwa 500.000 Euro versichert und verlieren ein Auge (50 Prozent Invalidität), erhalten Sie 250.000 Euro ausgezahlt.
  • Unfallrente: Erleiden Sie einen Unfall und sind etwa zu einem bestimmten Prozentsatz erwerbsunfähig, zahlt Ihnen die DBV eine monatliche Unfallrente aus.
  • Einmalzahlung in bestimmten Fällen: Sie können vereinbaren, dass Sie beispielsweise bei einem gebrochenen Arm 2.000 Euro, eventuell zusätzlich zu den anderen Leistungen, erhalten.

Die Unfallversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Wehrdienstleistende, auch nach dem Dienst bei der Truppe. Unfälle und deren Schwere lassen sich weder vorhersagen noch vollständig vermeiden, weshalb eine umfassende Absicherung hier das A und O ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Wir hoffen, dass wir Sie mit diesem Artikel grob über die Ansprüche und den Versicherungsbedarf von Wehrdienstleistenden informieren konnten. Wenn Sie weitere Fragen zu den Versicherungen für Reservisten oder eine möglichst umfassende Absicherung als Wehrdienstleistender haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist für Sie da – vereinbaren Sie noch heute eine erste Beratung!

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