DBV Harald Alt in Roth Versorgung für Wehrdienstleistende

Die Versorgung für Wehrdienstleistende: gut, aber selten ausreichend

Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten bilden eine wichtige, aber dennoch die „unterste“ Gruppe von Soldaten der Bundeswehr. Das spiegelt sich vor allem in deren Absicherung wider, die es daher durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen gilt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bringen Ihnen in diesem Artikel die Versorgung für Wehrdienstleistende etwas näher. Sie entspricht in weiten Teilen der Versorgung von Reservisten.

Die Grundlagen der Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten

Wehrdienstleistende unterscheiden sich vor allem dadurch von Reservisten, dass sie während des Wehrdienstes durchgehend und aktiv Dienst leisten. Als Reservist hingegen entscheiden Sie selbst, wann Sie bei der Bundeswehr tätig sein möchten. Dennoch ist die Versorgung von Reservisten – während der aktiven Dienstzeiten – identisch mit der Versorgung eines Wehrdienstleistenden. In den nächsten Abschnitten zeigen wir Ihnen kurz, welche Ansprüche Sie haben.
 
Grundsätzlich haben alle Soldaten einen Anspruch auf Bezüge. Deren Höhe richtet sich zum einen nach Ihrem individuellen Dienstgrad (zum Beispiel Gefreiter, Feldwebel) und wird nach den Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und des Soldatengesetzes (SG) ausgezahlt. Die Bezüge beziehungsweise die Besoldung ist de facto das „Gehalt“, das Sie als Soldat beziehen. Es bildet die grundlegende Versorgung für Wehrdienstleistende und wird durch verschiedene Zulagen ergänzt.
 
Neben der Besoldung umfasst die Versorgung für Reservisten und Wehrdienstleistende die Übernahme der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen. Hier ist vor allem die Krankenversicherung zu nennen, da Sie als Reservist oder Wehrdienstleistender keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge (mehr) haben. Allerdings gibt es einige (seltene) Ausnahmen, die Ihnen auch als Wehrdienstleistender erlauben, freie Heilfürsorge in Anspruch zu nehmen. Die Regel ist das jedoch nicht.
 
Die Besoldung kann, wie oben bereits erwähnt, um verschiedene Leistungen erweitert werden. Diese Leistungen werden ebenfalls durch das Bundesverwaltungsamt oder die Personalverwaltung der Bundeswehr, zusammen mit den Bezügen oder getrennt von ihnen, gewährt. Die Versorgung von Wehrdienstleistenden umfasst unter anderem diese Zahlungen:

  • Familienzulagen nach dem BBesG. Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie verheiratet sind, erhalten Sie eine monatliche Zulage. Diese erhöht sich für jedes Kind, das Sie haben.
  • Erschwerniszulagen. Für bestimmte Tätigkeiten bei der Bundeswehr erhalten Sie Sonderzahlungen vom Dienstherrn. Das ist etwa der Fall, wenn Sie zum fliegenden Personal gehören oder etwa als Minentaucher eingesetzt werden.
  • Auslandsverwendungszuschläge. Wenn Sie im Ausland eingesetzt werden, erhalten Sie einen nach Stufen gestaffelten Zuschlag. Dabei gilt: Je gefährlicher das Land, desto höher ist der tägliche Zuschlag. Er kann bis zu 110 Euro betragen und wird immer gewährt, wenn Sie sich aus dienstlichen Gründen im Ausland aufhalten.

Die Versorgung von Reservisten und Wehrdienstleistenden bei bestimmten Ereignissen

In den letzten Abschnitten haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth und mit Ihnen zusammen angesehen, welche Ansprüche Sie grundsätzlich gegen Ihren Dienstherrn haben. Die Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten sieht jedoch noch deutlich mehr Leistungen vor, sofern bestimmte Ereignisse eintreten. Wir zeigen Ihnen, welche Konstellationen hier möglich sind.

Dienstunfähigkeit durch außerdienstliche Ereignisse

Werden Sie aus einem außerdienstlichen Grund (zum Beispiel Unfall beim Sport) dienstunfähig, sind also nicht mehr imstande, bei der Bundeswehr zu dienen, werden Sie entlassen. Der Dienstherr versichert Sie für die geleistete Dienstzeit rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ansprüche gegen die Bundeswehr, etwa auf Zahlung einer Entschädigung oder Pension, haben Sie nicht. Die Versorgung von Wehrdienstleistenden hinkt hier erheblich hinter der von Berufssoldaten her.

Dienstunfähigkeit durch innerdienstliche Ereignisse

Werden Sie durch einen Dienstunfall dienstunfähig, sieht die Versorgung für Reservisten und Wehrdienstleistende schon deutlich besser aus. So haben Sie Anspruch auf ein Unfallruhegehalt und bestimmte Einmalzahlungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Sollten Sie im Dienst sterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen diverse Leistungen. In diesem Bereich sind Wehrdienstleistende im selben Umfang wie Berufssoldaten abgesichert.

Sonstige Wehrdienstbeschädigungen (WdBs)

Eine Wehrdienstbeschädigung liegt immer dann vor, wenn ein Soldat im Dienst einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet. Damit sind auch Dienstunfälle jeglicher Art eingeschlossen. Bei einer Wehrdienstbeschädigung gelten weitere Vorschriften, durch die geschädigte Soldaten und deren Angehörige noch einmal deutlich umfassender versorgt werden. Diese Leistungen fallen auch unter die Versorgung für Wehrdienstleistende. Sie sind also gleichgestellt mit anderen Soldatengruppen.

Diese Versicherungen sind bei einer optimalen Versorgung für Wehrdienstleistende wichtig

Wie Sie in den obenstehenden Abschnitten bereits gelesen haben, ist die Versorgung für Reservisten durch den Dienstherrn eher gering – das gilt vor allem dann, wenn Sie aus der Bundeswehr ausscheiden. Bei einer Dienstunfähigkeit entstehen weitere finanzielle Lücken, die es zu füllen gilt. Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Versorgung von Wehrdienstleistenden, weshalb wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen im Folgenden einige wichtige Policen vorstellen.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Eine dienstliche Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, die der Dienstherr in Form von Regress gegen Sie geltend macht. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung für Wehrdienstleistende und deckt ausschließlich den dienstlichen Bereich ab – für das private Umfeld benötigen Sie eine zusätzliche, private Haftpflichtversicherung.
 
Stellen Sie sich vor, Sie verlieren den Schlüssel zu Ihrer Kaserne. Der Dienstherr muss infolgedessen die Schließanlage des gesamten Gebäudes austauschen, wodurch mehrere Zehntausend Euro Kosten anfallen. Einen Teil davon möchte der Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung von Ihnen erstattet bekommen – die Diensthaftpflicht der DBV übernimmt den Schaden.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, die der Verlust Ihrer Arbeitskraft haben kann. Wehrdienstleistende und Reservisten werden grundsätzlich ohne Ansprüche entlassen, wenn Sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können, also dienstunfähig sind. Damit fallen auch die Bezüge und sonstigen Leistungen weg – die Versorgungslücke decken Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth.
 
Sie zahlt im Rahmen der Versorgung für Reservisten eine monatliche Rente, sobald Sie dienstunfähig sind. So haben Sie die Möglichkeit, eventuelle Pläne weiterhin in die Tat umzusetzen, aber vor allem Ihren Lebensstandard zu halten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im öffentlichen Dienst und sollte unter keinen Umständen ignoriert werden!

Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung – das sagt bereits der Name – schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Dabei erhalten Sie eine bestimmte Einmalzahlung, die Ihrem persönlichen Grad der Invalidität als Anteil an der gesamten Versicherungssumme entspricht. Haben Sie als Versicherungssumme etwa 100.000 Euro vereinbart und werden zu 50 Prozent invalide, erhalten Sie 50.000 Euro ausgezahlt.
 
Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Versorgung von Wehrdienstleistenden. Mit ihr haben Sie auch nach einem Unfall die Möglichkeit, anfallende Kosten (etwa für den Umbau der Wohnung) zu decken.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen zur Versorgung für Reservisten oder der Versorgung von Wehrdienstleistenden? Interessieren Sie sich für andere Versicherungen oder streben Sie sogar selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zur Soldatenversorgung und jederzeit für Sie da. Wir freuen uns schon auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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