Beihilfe oder Kostenteilung – das sollten Sie als Referendar und Lehrer wissen

Wenn Sie als Referendar und Lehrer den Status des Beamten innehaben, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt dazu einen gewissen Anteil der Kosten im Krankheitsfall. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth geben jedoch zu bedenken, dass die Beihilfe keine komplette Übernahme der Versicherungsbeiträge beinhaltet.

Es wird lediglich ein Teil der Kosten übernommen. Die Restkosten müssen Sie als Referendar und Lehrer mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung selbst absichern. Als Premium-Marke für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst unterstützen wir Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gerne, damit Sie sich für diesen Fall mit einer privaten Krankenversicherung ideal absichern können. Nur so können Sie die Beihilfe in Anspruch nehmen und erhalten umfassendere Leistungen.

Die wichtigsten Informationen für Referendare und Lehrer zur Beihilfe

Wer bekommt Beihilfe?

Sie als Beamter auf Lebenszeit als auch Beamter auf Widerruf oder Probe können die Beihilfe in Anspruch nehmen. Selbst Sie als Referendar auf dem Weg zum Lehrer haben die Möglichkeit von der Beihilfe zu profitieren. Dazu gibt es einen entsprechend günstigeren Versicherungsumfang. Sollten Sie angestellter Lehrer sein, erhalten Sie nur dann Beihilfe, wenn es sich noch um einen alten Vertrag handelt. Ebenso haben Ehepartner und Kinder von Beamten mit Anspruch auf Beihilfe den Vorteil der finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall. Dazu muss jedoch der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und keiner der Familienmitglieder darf einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Selbst Sie als Lehrer im Ruhestand bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe.

In welchem Bereich liegt die Beihilfe für Referendare und Lehrer?

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der dem Beihilfebemessungssatz, der in der Beihilfeverordnung (BVO) festgesetzt ist. Haben Sie als Referendar und Lehrer keine Kinder, erhalten Sie 50 % Beihilfe und müssen die restlichen 50 % mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, abdecken. Haben Sie mindestens zwei Kinder erhalten Sie 70 % Beihilfe, ebenfalls für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Rund 80 % Beihilfe sind es sogar für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder. Im Ruhestand haben Sie Anspruch auf 70 %. Hochschullehrer, deren Arbeitsverhältnis einem sogenannten entpflichteten Status unterliegt, bekommen ebenso 50 % der anfallenden Krankheitskosten übernommen.

Wie erhalte ich als Referendar und Lehrer Beihilfe?

Gehen Sie zu einem Arzt, tragen Sie die Behandlungskosten oder Medikamente zunächst selbst. Im Anschluss können Sie sich die Kosten sowohl bei der beihilfekonformen Krankenversicherung als auch bei der zuständigen Beihilfestelle zurückholen. Sie füllen dazu einfach das entsprechende Formular aus und reichen die Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin ein.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Ihnen als Referendar und Lehrer gerne den Tipp mit auf den Weg geben an die Fristen und Antragsgrenzen zu denken. Bei der Beihilfe gilt eine Frist für die Einreichung der Rechnungen von einem Jahr. Die Höhe sollte dabei bei mindestens 200 € liegen. Daher empfiehlt es sich, die Rechnungen zunächst einmal zu sammeln. Sollten Sie innerhalb von 10 Monaten die 200 €-Grenze nicht erreichen, bekommen Sie zumindest 15 €.

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten der Beihilfe und einer beihilfekonformen Krankenversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Harald Alt
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