DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Beihilfe für Lehrer und Referendare

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Dienstherrn sind Ihren Beamten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Im Rahmen der Krankenfürsorge gewährt der Dienstherr Lehrern und Referendaren Beihilfe. Mit der Beihilfe können 50 bis 80 % der beihilfefähigen Kosten, die durch Krankheit, Pflege oder Geburt sowie Vorsorgemaßnahmen entstanden sind, erstattet werden. Wie alle Bürger Deutschlands unterliegen auch Beamte der seit 2009 bestehenden Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, können aber frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Ihren Anspruch auf Beihilfe können Lehrer und Referendare nur mit dem Nachweis einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung geltend machen. Dem ersten Antrag auf Kostenerstattung muss die Versicherungsbestätigung beigefügt werden. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Krankenversicherungen angeboten. Gesetzliche Krankenversicherungen sind aufgrund ihrer Funktionsweisen nicht mit der Beihilfe kompatibel. Die Kosten medizinischer Behandlungen gesetzlich Krankenversicherter rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab. Patienten müssen nicht in Vorkasse gehen, Erstattungen sind nicht notwendig. 

Beiträge zur Krankenversicherung von Lehrern und Referendaren 
Lehrer und Referendare, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten von ihrem Dienstherrn keine Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen. Sie müssen für ihre monatlichen Versicherungsbeiträge zu 100 % selbst aufkommen. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Beamte mit einem relativ hohen monatlichen Einkommen müssen auch hohe monatliche Beiträge leisten. Privat krankenversicherte Lehrer und Referendare, die Beihilfe erhalten, müssen nur noch die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten absichern. Sie benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für die verbleibenden 20, 30 oder 50 % Ihrer entstandenen Kosten. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien. Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ist zudem nicht vom Einkommen, sondern von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang abhängig.

Leistungen der Krankenversicherung für Lehrer und Referendare 
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen nur Kosten für die notwendigsten und günstigsten Versorgungen. Bei der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München stehen nicht ökonomische Gesichtspunkte, sondern die Erfolgsaussichten im Vordergrund. Ist es medizinisch notwendendig, erhalten Sie die bestmögliche Behandlung, die geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamente. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Familienangehörige in der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München versichert werden. 

Ehe- oder Lebenspartner, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sind und im vorletzten Kalenderjahr mit ihrem Einkommen unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lagen, sind beihilfeberechtigt und können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München profitieren. Für Kinder können Sie Erstattungen in Höhe von 80 % der Kosten bei Krankheit erhalten - so lang Sie für das Kind Kindergeld erhalten, jedoch maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. 

Kostenerstattungen an Lehrer und Referendare durch Beihilfestelle und Krankenkasse 
Für stationäre oder ambulante Behandlung erhalten Lehrer und Referendare eine Privatrechnung, die Sie wie jede andere Rechnung auch begleichen. Anschließend reichen Sie Rechnungen und Rezepte mit einem Erstattungsantrag bei Ihrer Beihilfestelle und der Krankenkasse ein. Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen anschließend überwiesen. Hohe Kosten, wie sie beispielsweise bei stationären Aufenthalten entstehen, müssen nicht vorgestreckt werden. In diesem Fall können Sie dem Leistungserbringer die Vollmacht erteilen, mit Ihrer Krankenkasse direkt abzurechnen. 

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München? Unsere Mitarbeiter sind gern für Sie da und erörtern Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle Details unserer Konzepte der privaten Absicherung und Vorsorge.

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Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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