Berufsunfähigkeitsversicherung
Die meisten Menschen bestreiten ihren Lebensunterhalt mit dem Einkommen aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Dieses Einkommen ist die Voraussetzung, dass Sie sich eine angemessene Unterkunft und Verpflegung leisten und Ihr Leben frei nach Ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten können. Was aber ist, wenn ein Unfall oder eine schwere Krankheit dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Für jeden 4. Arbeitnehmer wird das bis zur regulären Altersrente zur bitteren Realität. Anspruch auf staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit haben nur vor dem 02.01.1961 Geborene, Erwerbsunfähige oder zu 100% invalide Arbeitnehmer.
Lehrer können berufsunfähig oder erwerbsunfähig werden
Berufsunfähigkeit ist nicht gleichbedeutend mit Erwerbsunfähigkeit. Werden Sie „nur“ berufsunfähig, können Sie Ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr verrichten, sind aber immer noch in der Lage, einen anderen Beruf auszuüben. Ohne die notwendige Ausbildung und Erfahrung werden Sie als Hilfskraft nur ein geringes Einkommen erzielen. Die Folgen sind finanzielle Probleme, die Ihre Existenz bedrohen können. Ohne oder nur mit geringem Einkommen sind Sie armutsgefährdet und auf Sozialleistungen angewiesen. Ist es Ihnen nicht mehr möglich, beispielsweise die Beiträge zur privaten Altersvorsorge zu zahlen, gefährden Sie auch diese und stellen die Weichen für Ihre spätere Altersarmut.
Erwerbsunfähigkeit
Bei Erwerbsunfähigkeit ist es Ihnen nicht mehr möglich, Ihren Unterhalt mit dem Entgelt einer beruflichen Tätigkeit zu finanzieren. Erwerbsunfähigkeit wird nochmals unterteilt in die volle Erwerbsunfähigkeit, wenn Sie nicht mehr als 3 Stunden pro Tag einer Beschäftigung nachgehen könnten, und teilweise Erwerbsunfähigkeit, wenn Sie maximal 6 Stunden arbeiten könnten. Eine Erwerbsunfähigkeit wird durch einen Gutachter der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt. Eine staatliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie in den vergangenen 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingezahlt haben. Diese Renten sind meist zeitlich befristet und oft so niedrig, dass zusätzlich Sozialleistungen beantragt werden müssen. Die Erwerbsfähigkeit wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Berufsunfähigkeit
Werden Sie „nur“ als berufsunfähig angesehen, erhalten Sie keine gesetzlichen Leistungen. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde abgeschafft. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit müssen Sie so früh wie möglich privat absichern. Auch hier wird Ihre Gesundheit geprüft. Bei Vorerkrankungen kann die Versicherung den Antrag ablehnen. Deshalb kann Berufsanfängern nicht oft genug ans Herz gelegt werden, bei Ausbildungsbeginn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Was leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn Sie auf Dauer nicht in der Lage sind, Ihren letzten Beruf wie gewohnt auszuüben. Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind immer von der letzten Tätigkeit abhängig. Können Sie diese zu weniger als 50 % verrichten, gelten Sie als berufsunfähig. Ob Sie noch einem anderen Beruf nachgehen könnten ist dann nicht mehr relevant.
Werden Sie berufsunfähig, zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bis zur regulären Altersrente eine monatliche, vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Von Versicherung werden grundsätzlich angeboten:
- Allgemeine Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständigen oder unechten Dienstunfähigkeitsklausel
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit vollständiger Dienstunfähigkeitsklausel
Beamte sollten generell darauf achten, dass eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten ist. Der Grund: Sind Sie nicht mehr in der Lage Ihren Dienst zu leisten, können Sie dienstunfähig werden. Es reicht schon wenn der Dienst nur noch zu 80 % erfüllt werden kann. Bei Berufsunfähigkeit ist mindestens eine Untauglichkeit von 50 % die Voraussetzung. Bei einer unvollständigen Klausel wird nur die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen als Berufsunfähigkeit anerkannt. In den Ruhestand versetzt werden kann nur ein Lehrer auf Lebenszeit, der mehr als 5 Jahre im Dienst ist. Dienstanfänger, die entlassen werden, haben keine Chance auf eine Rente.
Die echte Klausel besagt, dass sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch die Entlassung aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Die echte Dienstunfähigkeitsklausel ist bereits kostenloser Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München. Die Dienstunfähigkeitsklausel oder Beamtenklausel ist nur eine der wichtigsten Klauseln. Achten Sie auf weitere Kriterien oder Einschränkungen und führen Sie einen umfassenden Vergleich unterschiedlicher Angebote durch.
Was ist eine Dienstunfähigkeit?
Als dienstunfähig kann Sie Ihr Dienstherr erklären, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder vollkommen hergestellt sind. Die häufigsten Ursachen von Dienstunfähigkeit bei Lehrern sind psychische beziehungsweise psychosomatische Krankheiten. Die Belastungen im Schuldienst sind hoch, Lehrer stehen oftmals unter enormem Zeitdruck und sind Stress ausgesetzt - Burn-out und Depressionen sind häufige Folgen. Treffen kann es jeden, schon Dienstanfänger können dienstunfähig werden. Bereits jeder 4. Beamte wird im Laufe seines Dienstes dienstunfähig. Ein Drittel der Lehrer in Deutschland zeigt Burnout-Symptome. Rund zwei Drittel der Lehrkräfte an deutschen Schulen gehen infolge einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand. Das Risiko dienstunfähig zu werden, ist bei Lehrern und Referendaren deutlich erhöht.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Lehrer müssen nach der Verbeamtung eine 5jährige Wartezeit erfüllen, bevor sie in den Ruhestand versetzt werden können und ein Ruhegehalt erhalten. In den ersten 5 Dienstjahre werden Sie in der Regel wie Referendare bei Dienstunfähigkeit entlassen. Die Wartezeit gilt ausnahmsweise als erfüllt, wenn die Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden durch Dienstbeschädigung eingetreten ist oder auf einem Dienstunfall beruht. Ihre Ansprüche auf Ruhegehalt sind anfangs gering. Sie erhalten lediglich eine Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400. Die Höhe des Ruhegehalts hängt unter anderem davon ab, wie viele Jahre Sie bei Eintritt der Dienstunfähigkeit im Dienst sind. Die maximale Höhe des Ruhegehalts von 71,75 % des letzten Solds wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht.
Lehrer benötigen eine private Absicherung
Wann immer eine Dienstunfähigkeit eintritt, ist sie ohne private Vorsorge immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel ist sowohl für Lehrer auf Lebenszeit als auch für Referendare von existenzieller Bedeutung. Tatsächlich wird das Risiko, eines Tages den Dienst nicht mehr wie gewohnt verrichten zu können und dienstunfähig zu werden, immer noch unterschätzt. Zu einem Unfall oder einer Erkrankung kann es jederzeit kommen. Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung erfolgt schneller, als Sie vielleicht denken. Die wirtschaftlichen Folgen können verheerend sein.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können sich Lehrer optimal gegen dieses Risiko schützen. Sie müssen nicht befürchten zur Erkrankung auch noch in finanzielle Schwierigkeiten zu gelangen. Es sollte nicht nur der Preis der Versicherung stimmen, sondern auch die Leistungen des entsprechenden Tarifs.
Welche Leistungen können Lehrer von der Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten?
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München zahlt Ihnen die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente, zusätzlich zum Ruhegehalt. Außerdem:
- Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung
- Nachversicherungen sind möglich
- Ändert sich Ihr Absicherungsbedarf, sind individuelle Anpassungen möglich, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
- Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Ihrer Besoldungsgruppe vereinbaren
- Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
- Spezielle und besonders preiswerte Absicherungen für Dienstanfänger
- Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
- Dynamikoption, mit der inflationsbedingte Verluste ausgeglichen werden können
Nur wenige Versicherungsunternehmen bieten einen echten Schutz für Lehrer bei Dienstunfähigkeit an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München zahlt auch dann eine Rente, wenn Sie zwar dienstunfähig sind, aber noch als berufsfähig gelten.
Welche Rentenhöhe sollten Lehrer vereinbaren?
Ihr gesamtes Einkommen bei Dienstunfähigkeit sollte mindestens 75 %, besser 80 % Ihrer gewohnten Bezüge erreichen, damit Ihnen Ihre Lebensqualität erhalten bleibt. Der Bund der Versicherten und Stiftung Warentest empfehlen beispielsweise monatlich € 1.000 anzusetzen, beziehungsweise mindesten 50 % des letzten Solds, als Dienstunfähigkeitsrente zu vereinbaren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel ist eine essenzielle Absicherung, die Sie so früh wie möglich abschließen sollten. Das finanzielle Risiko ist für Referendare und Lehrer in den ersten Dienstjahren am höchsten, gleichzeitig sind die Versicherungsbeiträge sehr niedrig. Die Versicherungsbeiträge steigen, um so älter Sie bei Versicherungsabschluss sind. Das Risiko von chronischen Krankheiten oder Beeinträchtigungen, zum Beispiel durch Unfälle oder Krankheiten, nimmt im Laufe der Jahre zu, so dass zusätzlich Risikozuschläge erhoben werden können, beziehungsweise mit Leistungsausschlüssen gerechnet werden muss. Im ungünstigsten Fall ist eine Absicherung nicht mehr möglich. Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss vor dem 35. Lebensjahr.
Faktor Gesundheitszustand
Das Zustandekommen eines Vertrages ist von Ihrer Gesundheit abhängig. Deshalb müssen Sie einige Auskünfte zu Ihrer Gesundheit geben, indem Sie ein paar Fragen beantworten. Ganz wichtig bei der Antragstellung ist, dass diese Fragen umfassend, korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten Sie dienstunfähig werden und Ansprüche gelten machen, wird vor Leistungsgewährung Ihre Krankengeschichte überprüft. Verschwiegene Krankheiten oder Falschaussagen, auch wenn sie nicht im Zusammenhang mit Ihrer Dienstunfähigkeit stehen, können Ihren Leistungsanspruch zunichtemachen. Nehmen Sie sich genügend Zeit und beantworten Sie die Fragen so genau es Ihnen möglich ist. Bei Unsicherheiten recherchieren Sie lieber noch einmal oder wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt oder Ihre Ärzte. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.
Fazit
Krankheiten oder Unfälle können dazu führen, dass es nicht mehr möglich ist, seinem Beruf beziehungsweise Dienst nachzugehen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle, die Ihren Lebensunterhalt mit Ihrem Einkommen bestreiten unverzichtbar und sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Schützen Sie sich vor den enormen wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit. Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München persönlich und detailliert zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung sowie zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten der DBV für Lehrer.
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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