Krankenversicherung für Referendare
Alle Bürger Deutschlands sind verpflichtet, sich mit einer Krankenversicherung gegen die hohen Kosten bei Krankheit abzusichern. In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei grundverschiedene Formen der Krankenversicherung:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Private Krankenversicherung (PKV)
Die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen allen Bürgern, unabhängig von Einkommen, Erkrankungen oder Tätigkeit, offen. Bei den privaten Krankenversicherungen gelten andere Maßstäbe. Angestellte müssen über ein gewisses Einkommen, 2019 sind das mindestens € 5.062,50 pro Monat, verfügen, um von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit zu werden. Dies ist Voraussetzung, um einen Aufnahmeantrag bei einer privaten Krankenkasse stellen zu können. Beamte, auch Beamte auf Probe und auf Widerruf, können sich einkommensunabhängig privat krankenversichern. Während des Studium sind die meisten Studenten auf Lehramt bei Ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Im Referendariat müssen Sie sich dann selbst krankenversichern.
Referendare stehen vor der Frage: Gesetzlich oder privat krankenversichern?
Private Krankenversicherung für Referendare
Vor der Aufnahme in die private Krankenkasse prüft die Versicherung Ihren individuellen Gesundheitszustand. Anhand des Ergebnisses, Ihres Alters und der gewünschten Leistungen wird Ihr monatlicher Beitrag ermittelt. Jeder Referendar schließt mit der Versicherung einen separaten Vertrag ab. Nimmt der Versicherte medizinische Leistungen in Anspruch, muss er diese zunächst privat begleichen und kann anschließend bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.
Gesetzliche Krankenversicherung für Referendare
Eine Gesundheitsprüfung ist bei gesetzlichen Krankenkassen nicht notwendig. Die Beiträge werden nur anhand des Einkommens ermittelt. Das gesundheitliche Risiko des Einzelnen wird bei der Absicherung nicht berücksichtigt. Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es nur bei den Zusatzleistungen. Die Leistungen sind zu etwa 95 % identisch.
Beamte nehmen eine Sonderstellung ein, unabhängig davon, welchen Status sie besitzen
Beamte sind nicht per Arbeitsvertrag bei Ihrem Dienstherrn angestellt, sondern werden in Ihr Amt berufen. Zwischen Beamten und ihrem Dienstherrn, dem Staat, besteht ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Während der Beamte zu Treue und Gehorsamkeit verpflichtet ist, muss der Dienstherr seiner Pflicht, für das Wohl des Beamten und seiner Familie zu sorgen, nachkommen. Beamte haben das Recht auf Schutz und Fürsorge, dazu gehört unter anderem die Fürsorge im Krankheitsfall. Mit der Beihilfe, oder in besonderen Fällen der freien Heilfürsorge, erfüllt er diese Pflicht.
Beihilfe für Referendare
Auch Referendare haben Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt mindestens 50 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Geburtsfall und für Vorsorgemaßnahmen. Bei mindestens zwei Kindern, für beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand werden 70 %, für Kinder und Waisen 80 % der Kosten erstattet. Die Restkosten müssen mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung sind aufgrund ihrer Funktionsweisen nicht kompatibel. Entscheiden sich Referendare für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr beteiligt sich auch nicht an den monatlichen Beiträgen zur gesetzlichen Versicherung. Das heißt für Sie, Sie zahlen die Prämien zu 100% aus eigener Tasche.
Da mit der Beihilfe bereits mindestens 50 % der Krankheitskosten abgedeckt werden, benötigen Referendare keine Vollkostenversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung. Dadurch sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung besonders niedrig. Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können Referendare die Differenz zwischen anteilmäßiger Kostenübernahme durch die Beihilfe und den tatsächlichen Behandlungskosten optimal schließen.
Welche Leistungen können Referendare von der privaten Krankenversicherung erwarten?
Umfang und Qualität Ihrer Absicherung bestimmen Sie bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München selbst. Sie zahlen nur für die in Ihrem Versicherungsvertrag individuell festgelegten Leistungen. Zudem profitieren bei der DBV versicherte Referendare von einem speziellen Beamtentarif. Vision B ist eine private Krankenversicherung, die Referendaren perfekt auf die Beihilfe abgestimmte Leistungen bietet. Sie haben die Wahl zwischen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
- Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung möglich
- Kostenübernahme alternativer Behandlungen
- Kurze Wartezeit in Arztpraxen und bei der Terminvergabe
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
- Mindestens Anspruch auf ein 2-Bett-Zimmer
- Hohe oder komplette Übernahme von Arzneimittelkosten
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen
Ärzte können bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München höhere Honorare abrechnen. Beim Arzt genießen Referendare als Privatpatient eine bevorzugte Behandlung. Sie haben Zugang zu den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten.
Abrechnung der Leistungen
Rechnungen und Belege reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die Ihnen den jeweiligen Kostenanteil erstatten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen hingegen rechnen direkt mit dem Leistungserbringer ab. Sie sind am Zahlungsvorgang nicht beteiligt. Aus diesem Grund ist eine Kostenerstattung in Form der Beihilfe nicht notwendig.
Vereinbaren Sie einen Termin
Sie haben spezielle Fragen zur privaten Krankenversicherung? Für eine ausführliche Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München gern zur Verfügung.
Krankenversicherung FAQ
Welche Krankenversicherungen gibt es in Deutschland?
Jeder, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen In Deutschland ist das bei etwa 110 gesetzlichen und 25 privaten Krankenversicherungen möglich. Ein direkter Vergleich der Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen ist aufgrund einiger grundlegender Unterschiede kaum möglich.
Wo liegen die Unterschiede? Unter anderem bei:
- Den Aufnahmebedingungen
- Den Beiträgen
- Den Leistungen
- Der Kostenabrechnung
Was leisten gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherungen?
Gesetzliche Krankenversicherungen sollen die Kostendeckung für eine Grundversorgung im Krankheitsfall sicherstellen und sind an die Weisungen des Gesetzgebers gebunden. Leistungskürzungen oder Streichungen können vom Gesetzgeber jederzeit vorgenommen werden. Die Leistungen müssen lediglich ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Jeder, der nicht anderweitig krankenversichert ist, hat den Anspruch auf die Absicherung einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihren Versicherten individuelle Leistungen an, welche vertraglich vereinbart werden. Diese Leistungen werden garantiert, solange der Vertrag gilt. Der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem persönlichen gesundheitlichen Risiko, dem Alter und den vereinbarten Leistungen. Antragsteller dürfen abgelehnt werden, beziehungsweise haben nur Zugang zum Basistarif. Ausnahme bildet die sogenannte Öffnungsaktion, die einige Versicherer anbieten.
Welche Krankenversicherung eignet sich für Referendare?
Referendare erhalten von Ihrem Dienstherrn Beihilfe, mit der die Kosten für Krankheit und Pflege, Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen zu mindestens 50 % übernommen werden. Nur die verbleibenden Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife bieten nur private Krankenversicherungen an. Entscheidet sich der Referendar für die gesetzliche Krankenversicherung, erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, sich an den monatlichen Versicherungsbeiträgen zu beteiligen.
Privat krankenversicherte Referendare mit Beihilfe müssen nur noch die 20 bis 50 % der Kosten absichern, die nicht von der Beihilfe erfasst werden. Referendare sind meist noch bei guter Gesundheit. Der bei der Antragstellung festgestellte Gesundheitszustand ist ein maßgeblicher Faktor für die Beitragsermittlung. Die monatlichen Beiträge sind somit relativ gering. Zudem profitieren Referendare von speziellen Anwärtertarifen, deren Beiträge um bis zu 40 % unter dem normalen Tarif liegen. Vieles spricht also für die private Krankenversicherung.
Wie werden Referendare in die private Krankenversicherung aufgenommen?
Zunächst müssen Fragen zur Gesundheit beantwortet werden, wodurch die Versicherung das individuelle Gesundheitsrisiko feststellen kann. Danach richtet sich die Aufnahme und die zu zahlenden monatlichen Beiträge. Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge erhoben werden oder eine Absicherung abgelehnt werden. Viele private Krankenversicherungen, auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München, ermöglichen Beamten in der ersten sechs Monaten nach der Erstverbeamtung erleichterte Aufnahmebedingungen im Rahmen der Öffnungsklausel. Vorteile für Referendare, die in der Anfangsphase des Referendariats einen Aufnahmeantrag stellen:
- Aus Risikogründen darf kein Antragsteller abgelehnt werden
- Es sind keine Leistungsausschlüsse zulässig
- Maximal erlaubt sind Risikozuschlägen in Höhe von 30% des tariflichen Beitrags
Wie erhalten Referendare ihre verauslagten Kosten zurück?
Rechnungen und Rezepte werden vorerst gesammelt, bis ein Gesamtrechnungswert von mindestens € 200 erreicht wird. Dann kann bei der Beihilfestelle ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Auch bei der Krankenkasse werden die Belege in Kopie eingereicht. Nach der Prüfung werden die erstattungsfähigen Kosten überwiesen. Bei kostspieligen Behandlungen muss natürlich nicht in Vorkasse getreten werden. Sie können den Leistungserbringer bevollmächtigen, direkt mit der Krankenkasse und Beihilfestelle abzurechnen.
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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