Beihilfe
Sobald Sie zum Beamten ernannt werden, gelten für Sie ganz besondere Rechte und Pflichten. Diese basieren auf dem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das Sie eingegangen sind. Sie müssen Ihrerseits umfangreichen Dienst- und Treuepflichten nachkommen. Ihr Dienstherr hingegen muss Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge für den Beamten, sondern auch die Krankenfürsorge. Der Krankenfürsorgepflicht kann ihr Dienstherr auf zweierlei Weise nachkommen. Entweder er leistet ihnen Heilfürsorge oder Sie erhalten die Unterstützung durch Beihilfe. Während bei der Heilfürsorge die Gesundheitskosten vollumfänglich von Ihrem Dienstherrn übernommen werden, wird im Rahmen der Beihilfe nur ein Teil der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Sollten Sie Heilfürsorge beziehen, müssen Sie sich um eine separate Krankenversicherung keine Sorgen machen. Um diese müssen Sie sich erst dann kümmern, wenn sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umwandelt. Wer Beihilfe bezieht, ist zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die maßgeschneiderte Lösung im Angebot.
Details zur Beihilfe
Beihilfe ist nicht gleich Beihilfe. Insbesondere gibt es unterschiedliche Bemessungssätze, die sich nach individuellen Faktoren des Beamten der Polizei richten. So haben Sie einen Anspruch auf mindestens 50% Beihilfe. Wer mehr als ein Kind hat, dem stehen sogar 70% Beihilfe zu. Das Kind selbst erhält ebenfalls Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Hier besteht ein Bemessungssatz von 80%. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, besteht für Sie ebenfalls ein Bemessungssatz von 70%. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier müssen Sie einen Blick in die entsprechende Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes werfen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne dabei.
Welche Kosten sind im Rahmen der Beihilfe erstattungsfähig?
Die Beihilfe übernimmt nicht alle Kosten. Nur erstattungsfähige Kosten werden zu einem bestimmten Anteil übernommen. Beamte der Polizei erhalten Unterstützung durch die Beihilfe, wenn Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten anfallen. Auch im Todesfall übernimmt die Beihilfe noch ihren Anteil. Maßnahmen, die er Früherkennung von Krankheiten dienen werden genauso wie wichtige Schutzimpfungen ebenfalls übernommen. Allgemein kann man sagen, dass alle die gesundheitlichen Aufwendungen übernommen werden, die angemessen sind. Was im Einzelfall angemessen ist, liegt im Ermessen Ihrer Beihilfestelle. Da Ihre Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Kosten übernimmt, muss der Beamte selbständig für die Restkosten aufkommen. Um die Beamten der Polizei vor erdrückenden Kosten zu bewahren, gilt seit 1. Januar 2019 eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die maßgeschneiderte Restkostenversicherung im Angebot.
Wie bekomme ich die Beihilfe?
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse beglichen. Sobald Sie beihilfeberechtigt sind, müssen Sie in Vorkasse treten. Anschließend reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Diese erstattet Ihnen im Anschluss dem Beihilfesatz entsprechend die erstattungsfähigen Kosten. Im Rahmen der Beihilfe gilt eine Bagatellgrenze, die Sie beachten müssen. Rechnungen können Sie erst dann einreichen, wenn diese Grenze überschritten wird. Hier lassen Sie Ihrer Beihilfestelle einen ausführlichen Antrag auf Kostenerstattung zukommen. Die Bagatellgrenze ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier müssen Sie auf die Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes achten. In der Regel liegt die Bagatellgrenze jedoch bei 200 €. Es gibt gesundheitliche Maßnahmen, bei denen die Kostenübernahme zuvor von der Beihilfestelle geklärt werden muss. Hierfür beantragen Sie einen Heil- und Kostenplan. Einen derartigen Plan benötigen Sie bei Verhaltenstherapien, Psychotherapien, psychosomatischen Behandlungen, Behandlungen im Ausland, Behandlung kieferorthöpädischer Art und Zahnersatz. Allerdings gibt es auch Behandlungen, deren Kosten von der Beihilfe nicht übernommen werden. So ist dies bei Behandlungen der Fall, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind.
Der Eigenanteil oder die Kostendämpfungspauschale
In vielen Bundesländern gilt eine sogenannte Kostendämpfungspauschale. Alternativ können auch Eigenbehalte von bestimmten Aufwendungen abgezogen werden. Wie hoch diese im Einzelnen sind, hängt von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab. Bei normal gesunden Beamten liegt die Obergrenze bei 2%. Chronisch erkrankte Beamte haben eine Obergrenze von 1%. Die Kostendämpfungspauschale sorgt dafür, dass die Beihilfe gekürzt wird. Um die Pauschale berechnen zu können, wird ein Ausstellungsdatum auf dem entsprechenden Beleg benötigt.
Warum benötigen Sie eine Restkostenversicherung?
Seit 1. Januar 2019 sind Sie zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Die Gründe hierfür liegen ganz klar auf der Hand. Da dem Beamten der Polizei, Justiz oder des Zolls keine allzu horrenden Gesundheitskosten zugemutet werden können, sind Sie zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hier haben beihilfeberechtigte Beamte der Polizei eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings ist es wichtig, dass Sie sich die Wahl gut überlegen. Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss mit empfindlichen Nachteilen leben. So verlieren Sie im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus müssen Sie mit dem schwachen Grundschutz leben, den der Gesetzgeber festgelegt hat. Der Versicherungsbeitrag wird anhand Ihres Gehalts bemessen. Sie müssen 15,5% Ihres Gehalts aufbringen. Allerdings können Sie sich im Gegensatz zum klassischen Angestellten dabei nicht auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn verlassen. Sie müssen die Kosten aus eigener Tasche übernehmen. Dies kann aufgrund Ihres überdurchschnittlich hohen Gehalts zu einem sehr hohen Versicherungsbeitrag führen.
Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei einer privaten Krankenversicherung einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, bei dem Sie den Umfang Ihres Leistungskatalogs selbst bestimmen können. Ihren Beihilfeanspruch behalten Sie dabei natürlich. Darüber hinaus wird die Beitragshöhe nicht pauschal an Ihrem Gehalt, sondern individuell an Ihren persönlichen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang bemessen.
Beihilfekonforme private Krankenversicherung
Sollten Sie sich als Restkostenversicherung für eine private Krankenversicherung entscheiden, legen wir Ihnen die leistungsstarke beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ans Herz. Ein Teil Ihrer Gesundheitskosten wird zwar durch Ihre Beihilfestelle abgedeckt, doch die restlichen Kosten müssen Sie mit einer Restkostenversicherung abdecken. Hier ist nur eine private Krankenversicherung auch eine tatsächliche Restkostenversicherung. Da Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beihilfeunterstützung erhalten, schließen Sie hierbei vielmehr eine Vollkostenversicherung ab. Dementsprechend ist beihilfeberechtigten Beamten der Polizei die Wahl einer privaten Krankenversicherung als Restkostenversicherung ans Herz zu legen. Hier sichern Sie sich einen günstigen Beitrag, der daraus resultiert, dass Sie mithilfe der Versicherung nur maximal 50% der Gesundheitskosten übernehmen müssen.
Beihilfe FAQ
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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