Freie Heilfürsorge
Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. So muss der Beamte umfangreichen Dienst- und Treuepflichten nachkommen. Der entsprechende Dienstherr wiederum hat Fürsorgepflichten. Diese umfassen eine finanzielle Fürsorgepflicht, aber auch eine Pflicht zur Krankenfürsorge. Der Pflicht zur Krankenfürsorge kann ein Dienstherr auf unterschiedliche Arten nachkommen. Hier stehen ihm Beihilfe, aber auch die freie Heilfürsorge zur Verfügung. Beihilfe beziehen in der Regel Beamte der Polizei, die im risikoarmen Innendienst tätig sind. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Wer Beihilfe bezieht, hat seit 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Schließlich sollen dem Beamten zu hohe Gesundheitskosten nicht zugemutet werden. Wer im risikoreichen Außendienst tätig ist erhält von seinem Dienstherrn in der Regel keine Beihilfe. Eine Restkostenversicherung wäre nämlich schlicht und ergreifend unzumutbar. Schließlich haben nicht nur Eintrittsalter und Gesundheitszustand auf den Versicherungsbeitrag Auswirkungen. Darüber hinaus können Risikozuschläge die Versicherungsbeiträge in die Höhe schnellen lassen.
Besonderheiten der freien Heilfürsorge
Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München haben nicht nur die maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Beamte der Polizei im Angebot. Darüber hinaus bieten wir Ihnen wertvolle Informationen rund um die Besonderheiten Ihres Dienstalltags. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Heilfürsorge für Sie zusammengefasst. Als Bundesbeamter ist der Bund Ihr Dienstherr. Dies gilt beispielsweise für Bundespolizisten. Die Polizisten, die wiederum auf Landesebene für ein Bundesland tätig sind, gelten als Landesbeamte. Deren Dienstherr ist das jeweilige Bundesland. Aufgrund der föderalistischen Ausgestaltung Deutschlands gelten für die einzelnen Landespolizeien keine bundeseinheitlichen Regelungen. Hier hat jedes Bundesland vielmehr Regelungshoheit. Zu dieser Regelung zählt auch die Entscheidungsmacht des Dienstherrn, ob die Beamten Heilfürsorge oder Beihilfe als Krankenfürsorge erhalten sollen. Einsehbar sind die Bestimmungen für die Beamten in den jeweiligen Beamtenvorschriften.
Das besondere öffentlich-rechtliche Beamtenverhältnis kann keineswegs mit einem klassischen Angestelltenverhältnis aus der Privatwirtschaft verglichen werden. Aufgrund Ihres Dienstverhältnisses bestehen zwischen Beamten der Polizei und dem jeweiligen Dienstherrn besondere Rechte und Pflichten. Beamte der Polizei müssen dabei nicht selten ihr Leib und Leben aufs Spiel setzen. Arbeiten Sie als Polizist im Vollzugsdienst, gehört es zu Ihren Hauptaufgaben, sich für Grundrechte der Bürger und den Erhalt von Sicherheit und Ordnung einzusetzen. Hierbei wehren Sie Gefahren ab und verhindern und verfolgen Straftaten. Justizbeamte, die im Vollzugsdienst arbeiten sorgen innerhalb ihrer JVA für Sicherheit und Ordnung. Dabei müssen Sie beispielsweise die Gefangenen beaufsichtigen und deren umfassende Kontrolle gewährleisten. Hier sind Sie vielerlei Risiken ausgesetzt. Nicht selten kann es dazu kommen, dass ein Gefangener Sie körperlich angreift. Hier wird deutlich, warum Beamte der Polizei keine Beihilfe erhalten, sondern einen Heilfürsorgeanspruch haben. Die Kosten für eine Restkostenversicherung wären dem Beamten schlicht und ergreifend nicht zuzumuten. Aus diesem Grund möchte sich der Dienstherr vollumfänglich um die Gesundheitskosten des Beamten kümmern. Dies gelingt ihm mithilfe der Heilfürsorge.
Wie funktioniert Heilfürsorge
Mit der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe hat die Heilfürsorge nichts zu tun. Nur ein grober Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung kann angestellt werden. Ein Blick auf die jeweiligen Leistungskataloge macht klar, dass der Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung in etwa dem der freien Heilfürsorge entspricht. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Beamte jedoch keine 15,5% seiner Bezüge aufbringen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden bei der freien Heilfürsorge vom Dienstherrn automatisch ca. 1,5% der Besoldung einbehalten, um die Heilfürsorge zu finanzieren. Allerdings gibt es hiervon auch Ausnahmen. So müssen sich Vollzugsbeamte der Bundespolizei überhaupt nicht an den Kosten beteiligen.
Als Beamter der Polizei, der einen Anspruch auf Heilfürsorge hat, besteht ein direkter Anspruch auf Sachleistungen. Beispielhaft zu nennen seien hierbei grundsätzliche ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen. Hierbei können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Dienstherr die Gesundheitskosten, welche erstattungsfähig sind zu 100% übernimmt. Manche Bundesländer ermöglichen es den Beamten Kosten, die darüber hinaus gehen, im Rahmen geltender Beihilfevorschriften geltend zu machen. In Folge dessen profitiert der Beamte von einer umfangreichen Kostenreduzierung. Im Vergleich zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge besteht ein zu beachtendes Subsidiaritätsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass der Anspruch auf Heilfürsorge vor den Anspruch auf Beihilfe geht.
Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
Regelungen rund um Beihilfe und Heilfürsorge sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Schließlich hat jeder Dienstherr Regelungshoheit über die Gewährung von entsprechenden Leistungen. Allerdings gibt es Beamte der Polizei, die in der Regel in jedem Bundesland Heilfürsorge beziehen. Hierzu gehören Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und Länder. Auch Beamte im Justizvollzugsdienst gehören dazu. Während des Vorbereitungsdienstes (Beamter auf Widerruf) und der Probezeit (Beamter auf Probe) sind Beamte der Polizei in der Regel ebenfalls heilfürsorgeberechtigt. Manche Bundesländer beschränken den Anspruch auf Heilfürsorge lediglich auf die Ausbildungszeit. Hat der jeweilige Beamte die Ausbildung dann erfolgreich bestanden, wird er mit Ernennung zum Beamten auf Probe beihilfeberechtigt. Nun steht der Beamte der Polizei in der Pflicht eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hier empfehlen wir Ihnen die leistungsstarke beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München.
Leistungen der freien Heilfürsorge
Mit der freien Heilfürsorge erhalten Sie einen Versicherungsschutz, der in etwa dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Sollten Sie den schwachen Grundschutz erweitern wollen bleibt Ihnen nichts anderes übrig als der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung haben attraktive Zusatzleistungen wie eine Zahnzusatzversicherung für Sie im Angebot. Als Heilfürsorgeberechtigter Beamter der Polizei müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie irgendwann einmal Beihilfe beziehen werden. Dies ist spätestens im Ruhestand der Fall. Um hohe Versicherungsbeiträge aufgrund Ihres Alters zu vermeiden, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. So können Sie sich eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.
Mit der Heilfürsorge erhalten Sie:
- vorbeugende Gesundheitsvorsorge
- Ärztliche Behandlungen (auch psychotherapeutische)
- Kostenübernahme bei Geburt (Arzt, Hebamme, Entbindungspfleger)
- Grundlegende zahnärztliche Behandlungen inklusive Zahnersatz
- Behandlungen im Krankenhaus
- Behandlungen in einer medizinischen Reha-Einrichtung
- Übernahme von Arzneikosten und Kosten für Verbandmittel
- Ärztliche Behandlungen außerhalb Deutschlands
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
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